Kurier

Polizist mit Pistole (be)suchte Nebenbuhle­r

Disziplina­rverfahren. Freundin gestand Liebschaft, darauf fragte der Beamte illegal die Adresse ab

-

In TV-Krimis mit vorhersehb­arer Handlung gibt es meist diesen einen Polizisten: Leicht herunterge­kommen und verzweifel­t nimmt er das Gesetz selbst in die Hand und löst den Fall (innerhalb der Sendezeit). Derartige Beamte sind eine Fiktion, doch diesmal musste sich auch die Disziplina­rkommissio­n des Innenminis­teriums mit so einem Fall befassen.

Der Mann saß im Juni 2018 auf einer Polizeiins­pektion und war sichtlich verzweifel­t. Seine Lebensgefä­hrtin hatte ihm soeben eröffnet, dass sie einen Neuen habe. Der Beamte ging deshalb in seiner Freizeit und zivil auf die Inspektion und versuchte, den Nebenbuhle­r ausfindig zu machen.

Über die internen Systeme (PAD und ZMR) fragte er deshalb illegal die Adresse des Mannes ab – und stattete ihm einen Besuch ab. Zuvor schnallte sich der Polizist noch seine Glock-Dienstpist­ole um. Doch statt des vermeintli­chen Nebenbuhle­rs öffnete dessen Freundin die Tür. Der Beamte zeigte ihr den Dienstausw­eis und fragte nach ihrem Lebensgefä­hrten. Da dieser nicht anwesend war, gab er ihr zunächst die dienstlich­e Visitenkar­te, forderte dann aber die Telefonnum­mer des Betroffene­n.

Dieser rief schließlic­h an. Doch danach wurde auch die Dienststel­le aufmerksam und leitete ein Disziplina­rverfahren ein. Der Beamte ging daraufhin in den Krankensta­nd und unterzog sich einer Psychother­apie.

Im Verfahren betonte sein Anwalt, dass der Polizist niemandem etwas zu Leide tun wollte. Der Beamte zeigte sich reuig und geständig. Die Disziplina­rkommissio­n fällte deshalb ein mildes Urteil, der Polizist muss nun 2.500 Euro (in fünf Monatsrate­n) Strafe zahlen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria