Peter Seisenbacher in U-Haft
Nach der Auslieferung wurde nun die U-Haft verhängt. Dem Ex-Judoka drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Fluchtgefahr: Der Ex-Sportler sitzt nun in einer Zelle in der Josefstadt.
Über den unter Missbrauchsverdacht stehenden österreichischen Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher ist am Samstag Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr verhängt worden. Seisenbacher machte vor dem Richter keine Angaben und verzichtete auch auf die Anwesenheit seines Rechtsanwalts. Die UHaft ist nicht befristet, da die Anklage bereits eingebracht wurde. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
Der Ex-Judoka war am Donnerstag von der Ukraine aufgeliefert und anschließend in die Justizanstalt Josefstadt gebracht worden. Er versuchte zuvor mit gefälschten Papieren – sein österreichischer Pass war eingezogen worden – nach Polen auszureisen. Dabei wurde er gefasst und in Haft genommen. Nun entschied die ukrainische Grenzpolizei, den Österreicher in seine
Heimat abzuschieben. Seisenbacher wollte nach seiner Inhaftierung aber auch freiwillig nach Österreich zurückkehren und bat dafür das Konsulat um Hilfe.
Drei Jahre untergetaucht Fast drei Jahre hatte sich Seisenbacher der Justiz entzogen, nachdem er Ende 2016 kurz vor seinem Prozess in Wien außer Landes geflüchtet
war. Die Verhandlung hätte im Dezember 2016 am Straflandesgericht stattfinden sollen, aber der Beschuldigte tauchte nicht auf. In der Folge wurde er mit internationalem Haftbefehl gesucht.
Dem zweifachen Olympiasieger wird vorgeworfen, in seinem Wiener Judo-Verein zwischen 1997 und 2004 zwei damals unmündige Mädchen missbraucht zu haben. Eine weitere Jugendliche wehrte ihn laut Anklage ab. Seisenbacher hat sich zu den Anschuldigungen nicht öffentlich geäußert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Seisenbacher tauchte in der Ukraine unter, wo er am 1. August 2017 in Kiew festgenommen wurde. Österreichs Justiz bemühte sich vergeblich um eine Auslieferung, weil die Delikte nach ukrainischem Recht verjährt waren. Der Ex-Judoka stellte einen Asylantrag, der aber abgelehnt wurde. Abgesehen davon gab es seit Herbst 2017 bereits eine aufrechte Verpflichtung zur Ausreise gegen Seisenbacher.
Der Österreicher dürfte schon davor versucht haben, mit gefälschten Dokumenten aus der Ukraine zu flüchten. Er wurde auch damals erwischt, aber nach kurzer Haft auf freien Fuß gesetzt.
Das Missbrauchsverfahren war nach Seisenbachers Flucht abgebrochen worden und kann jederzeit formlos fortgesetzt werden. Strafrechtlich hat Seisenbachers Flucht keine Auswirkung. Sie ist im Falle einer Verurteilung kein Erschwernisgrund. Im Falle eines Schuldspruches drohen Seisenbacher ein bis zehn Jahre Haft.