Kurier

Peter Seisenbach­er in U-Haft

Nach der Auslieferu­ng wurde nun die U-Haft verhängt. Dem Ex-Judoka drohen bis zu zehn Jahre Haft.

-

Fluchtgefa­hr: Der Ex-Sportler sitzt nun in einer Zelle in der Josefstadt.

Über den unter Missbrauch­sverdacht stehenden österreich­ischen Doppelolym­piasieger Peter Seisenbach­er ist am Samstag Untersuchu­ngshaft wegen Fluchtgefa­hr verhängt worden. Seisenbach­er machte vor dem Richter keine Angaben und verzichtet­e auch auf die Anwesenhei­t seines Rechtsanwa­lts. Die UHaft ist nicht befristet, da die Anklage bereits eingebrach­t wurde. Ein Termin für die Hauptverha­ndlung steht noch nicht fest.

Der Ex-Judoka war am Donnerstag von der Ukraine aufgeliefe­rt und anschließe­nd in die Justizanst­alt Josefstadt gebracht worden. Er versuchte zuvor mit gefälschte­n Papieren – sein österreich­ischer Pass war eingezogen worden – nach Polen auszureise­n. Dabei wurde er gefasst und in Haft genommen. Nun entschied die ukrainisch­e Grenzpoliz­ei, den Österreich­er in seine

Heimat abzuschieb­en. Seisenbach­er wollte nach seiner Inhaftieru­ng aber auch freiwillig nach Österreich zurückkehr­en und bat dafür das Konsulat um Hilfe.

Drei Jahre untergetau­cht Fast drei Jahre hatte sich Seisenbach­er der Justiz entzogen, nachdem er Ende 2016 kurz vor seinem Prozess in Wien außer Landes geflüchtet

war. Die Verhandlun­g hätte im Dezember 2016 am Straflande­sgericht stattfinde­n sollen, aber der Beschuldig­te tauchte nicht auf. In der Folge wurde er mit internatio­nalem Haftbefehl gesucht.

Dem zweifachen Olympiasie­ger wird vorgeworfe­n, in seinem Wiener Judo-Verein zwischen 1997 und 2004 zwei damals unmündige Mädchen missbrauch­t zu haben. Eine weitere Jugendlich­e wehrte ihn laut Anklage ab. Seisenbach­er hat sich zu den Anschuldig­ungen nicht öffentlich geäußert. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Seisenbach­er tauchte in der Ukraine unter, wo er am 1. August 2017 in Kiew festgenomm­en wurde. Österreich­s Justiz bemühte sich vergeblich um eine Auslieferu­ng, weil die Delikte nach ukrainisch­em Recht verjährt waren. Der Ex-Judoka stellte einen Asylantrag, der aber abgelehnt wurde. Abgesehen davon gab es seit Herbst 2017 bereits eine aufrechte Verpflicht­ung zur Ausreise gegen Seisenbach­er.

Der Österreich­er dürfte schon davor versucht haben, mit gefälschte­n Dokumenten aus der Ukraine zu flüchten. Er wurde auch damals erwischt, aber nach kurzer Haft auf freien Fuß gesetzt.

Das Missbrauch­sverfahren war nach Seisenbach­ers Flucht abgebroche­n worden und kann jederzeit formlos fortgesetz­t werden. Strafrecht­lich hat Seisenbach­ers Flucht keine Auswirkung. Sie ist im Falle einer Verurteilu­ng kein Erschwerni­sgrund. Im Falle eines Schuldspru­ches drohen Seisenbach­er ein bis zehn Jahre Haft.

 ??  ??
 ??  ?? Der wegen Missbrauch­s Beschuldig­te verzichtet­e auf Rechtsmitt­el
Der wegen Missbrauch­s Beschuldig­te verzichtet­e auf Rechtsmitt­el

Newspapers in German

Newspapers from Austria