Illegale Urlauber im Sozialbau
Erste Mieter, die ihre Wohnung an Urlauber weitergegeben haben, werden nun gekündigt
Airbnb und Co. Wiener Wohnen und Genossenschaften kündigen erste Mieter, die widerrechtlich untervermietet haben.
Ein Gesiba-Mieter in Wien wird dieser Tage unerfreuliche Post erhalten. Konkret: Die gerichtliche Kündigung seiner gemeinnützigen Wohnung. Er hatte diese illegal über die Onlineplattform Airbnb vermietet. Insgesamt drei solcher Briefe hat Wiens größter gemeinnütziger Wohnbauträger in der jüngsten Zeit zugestellt. Auch Wiener Wohnen hat Mitte des Monats ein weiteres Kündigungsschreiben verschickt.
Wer im Gemeindebau oder in einem geförderten Wohnbau lebt, darf seine Wohnung nicht untervermieten. Das war schon lange vor dem Aufkommen von Privatzimmervermittlungsplattformen wie Airbnb, Booking und Co verboten. Abhalten lassen sich einige Mieterinnen und Mieter dennoch nicht. Vielleicht fühlen sie sich durch die (scheinbare) Anonymität der Online-Plattformen dazu verleitet. Allzu sehr sollten sie sich aber nicht in Sicherheit wiegen.
„Wir kontrollieren das streng“, sagt Ewald Kirschner, Generaldirektor der Gesiba. Und auch von Wiener Wohnen heißt es: Pro Jahr komme es zu 15 bis 20 Gerichtsverfahren wegen der widerrechtlichen Weitervergabe von Gemeindewohnungen. Insgesamt gibt es in Wien 220.000 davon.
Doch wird ausreichend kontrolliert?
ÖVP ortet Missbrauch
Die Wiener ÖVP hat passenderweise im Endspurt des Wahlkampfs drei Ferienwohnungen aus Gemeindebauten auf der Buchungsplattform booking.com aufgespürt und wirft der rot-grünen Stadt nun Missbrauch von Steuergeldern vor: „Eine Gemeindewohnung ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung“, sagt Parteichef Gernot Blümel. „Hier geht es nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um ein skandalöses Wegschauen von Rot-Grün und Wiener Wohnen.“
Einen Vorwurf, den man im Büro von Wohnbaustadtrat Kathrin Gaal (SPÖ) nicht stehen lassen will. Der Fall aus dem Goethehof sei nicht neu, sondern bereits Gegenstand einer Gerichtsverhandlung, sagt ein Sprecher. Die Kündigung sei dem Mieter bereits Mitte des Monats zugestellt worden. Die Hernalser Wohnung befinde sich gar nicht in besagtem Gemeindebau. Jene in der Troststraße sei nicht mehr via Booking zu mieten, in diesem Fall laufe aber eine Beweiserhebung.
Nachbarn geben Hinweise
Diese gestaltet sich oft nicht leicht. Man ist auf Tipps der Nachbarschaft angewiesen. „Wiener Wohnen ist für jeden Hinweis dankbar.“
Warum ist das so? Immerhin müssen Vermittlungsplattformen seit 2017 die Daten der Vermieter melden. Damit kontrolliert werden kann, ob diese Ortstaxe korrekt abgeführt wird. Elf Plattformen, darunter Booking, halten sich daran. Somit müsste zumindest hier rasch geklärt sein, ob sich ein angebotenes Ferien-Apartment in einem städtischen Gemeindebau befindet.
Der Teufel steckt wie so oft in der Bürokratie: Die zuständige MA6 (Rechnungsund Abgabenwesen) darf die Daten nicht an Wiener Wohnen weiterleiten. Das sei aus Datenschutz-Gründen nicht möglich. Man arbeite an einer Lösung, heißt es aus Gaals Büro.
Einstweilen hilft man sich mit anderen Methoden: So sind agierende Ermittler unterwegs, die sich als potenzielle Mieter ausgeben.