Spätes K.o. für Rapid, Blamage für die Austria
Ansprüche. Wer jetzt besser zu Hause bleibt, welche Fristen laufen und wie viel Reisende anzahlen sollten.
ÖFB-Cup. Die zwei Wiener Großklubs sind schon in der 2. Runde aus dem ÖFBCup ausgeschieden, Rapid immerhin mit großem Anstand. Denn die Hütteldorfer lieferten Salzburg daheim einen echten Cup-Fight und mussten sich nach zwei Ausschlüssen in Unterzahl erst in der Verlängerung geschlagen geben. Das entscheidende Tor zum 2:1 gelang Minamino in der 121. Minute, als schon alle mit einem Elfmeterschießen rechneten. Davor hatten Szoboszlai für Salzburg und Kitagawa für Rapid getroffen. Eine Blamage gab es für die Wiener Austria in Tirol. Die Violetten gingen in Wattens nach einer desaströsen Leistung mit 2:5 unter und verabschiedeten sich absolut zu Recht von diesem Bewerb. Die Krise der Veilchen hat somit ihren Höhepunkt erreicht.
Thomas Cook Austria ist pleite und stellt den Betrieb ein.
Nach der Pleite des britischen Konzerns Thomas Cook kommt es zu einem Dominoeffekt. Am Mittwochnachmittag hat auch die Tochter Thomas Cook Austria Insolvenz angemeldet. Das ist das Ende des regulären Geschäftsbetriebs, Thomas Cook hat den Verkauf von Reisen aus seinem Veranstalter-Portfolio eingestellt. Betroffen sind Thomas Cook Signature, Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours und Air Marin, nicht jedoch der Veranstalter Aldiana.
Für alle Kunden-Anfragen zur Rückerstattung des Reisepreises oder zusätzlich vor Ort anfallender Hoteloder Rückflugkosten ist jetzt der Abwickler AWP P&C S.A. zuständig (erreichbar unter der Hotline +43/1/525036853 oder thomascook.at@allianz.com).
All jenen Betroffenen, die in den kommenden Wochen auf Urlaub fahren wollten, rät AWP, ihre Reise nicht anzutreten und sich mit dem Reisebüro in Verbindung zu setzen, um sich entweder die Durchführung der Reise bestätigen zu lassen oder eine Neubuchung mit einem anderen Reiseveranstalter zu vereinbaren. Der ÖAMTC rät Konsumenten zudem, ein Telefonprotokoll zu schreiben, damit die Reisebereitschaft dokumentiert ist – diese ist Voraussetzung für Rückerstattungsansprüche. Keinesfalls sollen Kunden Reisen stornieren, da sie damit alle Ansprüche verlieren. Österreichweit sind geschätzte 19.000 Österreicher von der Pleite des Reisekonzerns betroffen, 4600 davon sind bereits am Urlaubsort und werden mitunter trotz gebuchter Pauschalreise vom Hotelier zur Kassa gebeten. Solche Zusatzkosten können binnen einer Frist von acht Wochen ab Insolvenzeintritt, also bis 17. November, zur Rückerstattung eingereicht werden. Wichtig ist es dabei, alle Rechnungen vorzulegen.
Pech nach der Pleite
Für die Zukunft rät ÖAMTCJuristin Verena Proneber Urlaubern, nie mehr als 20 Prozent des Reisepreises anzuzahlen. „Wer freiwillig mehr anzahlt, hat im Insolvenzfall Pech“, so Proneber zur Apa. Denn der Kunde bekommt nur 20 Prozent ersetzt. Grund dafür ist die Pauschalreiseverordnung, die regelt, dass nur die Pflichtanzahlung insolvenzversichert ist. Diese beläuft sich auf die besagten 20 Prozent und ist bereits 20 Tage vor Reiseantritt fällig. Mit der Zahlung der restlichen 80 Prozent sollte der Kunde folglich bis kurz vor der Abreise warten. Laut der Expertin dürfen Reiseveranstalter bis 20 Tage vor Urlaubsantritt auch nicht mehr Geld annehmen, als im Insolvenzfall abgesichert ist (also 20 Prozent).
Während Kunden um ihre Ansprüche kämpfen, meldet der deutsche Unternehmer Hans-Rudolf Wöhrl Interesse am profitablen Thomas-Cook-Ferienflieger Condor an. Parallel dazu hat die deutsche Thomas-CookTochter angeblich einen staatlichen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro beantragt.