Pflegekarenz: Was man wissen muss
Nationalrat. Die Parlamentsparteien haben einstimmig einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz beschlossen
Die Nachricht drang erst lange nach Mitternacht an die Öffentlichkeit. „Nationalrat: Rechtsanspruch auf Pflegekarenz“, hieß es in der Nacht zum Donnerstag. Tatsächlich haben sich die Parlamentsparteien in der letzten Nationalratssitzung vor dem Wahltag auf einen bemerkenswerten – weil einstimmigen – Beschluss geeinigt. Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen: Was genau wurde in der Parlamentssitzung beschlossen?
Das neue, mit den Stimmen aller Parlamentsparteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Liste Jetzt) verabschiedete Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf „Pflegekarenz“bzw. auf „Pflegeteilzeit“vor. Beides existiert seit 2014. Allerdings wurde nun beschlossen, dass der Arbeitgeber der Karenz oder Teilzeit nicht mehr zustimmen muss. Und: Der Arbeitnehmer ist vor einer Kündigung geschützt.
Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz besteht grundsätzlich für zwei, kann aber auf bis zu vier Wochen verlängert werden. „Die Idee des Gesetzes besteht darin, dass Arbeitnehmer nicht mehr bitten müssen, ob sie bei einem akuten Pflegefall zu Hause bleiben können“, sagt SPÖMandatar Josef Muchitsch.
Über die vier Wochen hinaus kann – wie bisher – mit dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder -teilzeit für bis zu sechs Monate vereinbart werden. Allerdings muss der Arbeitgeber hier zustimmen.
Gilt das Recht auf Karenz für alle? Nein. Die Frage, welche Betriebe davon umfasst sind, war auch einer der wesent
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