Kurier

Pflegekare­nz: Was man wissen muss

Nationalra­t. Die Parlaments­parteien haben einstimmig einen Rechtsansp­ruch auf Pflegekare­nz beschlosse­n

- VON CHRISTIAN BÖHMER

Die Nachricht drang erst lange nach Mitternach­t an die Öffentlich­keit. „Nationalra­t: Rechtsansp­ruch auf Pflegekare­nz“, hieß es in der Nacht zum Donnerstag. Tatsächlic­h haben sich die Parlaments­parteien in der letzten Nationalra­tssitzung vor dem Wahltag auf einen bemerkensw­erten – weil einstimmig­en – Beschluss geeinigt. Der KURIER beantworte­t die wichtigste­n Fragen: Was genau wurde in der Parlaments­sitzung beschlosse­n?

Das neue, mit den Stimmen aller Parlaments­parteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Liste Jetzt) verabschie­dete Gesetz sieht einen Rechtsansp­ruch auf „Pflegekare­nz“bzw. auf „Pflegeteil­zeit“vor. Beides existiert seit 2014. Allerdings wurde nun beschlosse­n, dass der Arbeitgebe­r der Karenz oder Teilzeit nicht mehr zustimmen muss. Und: Der Arbeitnehm­er ist vor einer Kündigung geschützt.

Der Rechtsansp­ruch auf Pflegekare­nz besteht grundsätzl­ich für zwei, kann aber auf bis zu vier Wochen verlängert werden. „Die Idee des Gesetzes besteht darin, dass Arbeitnehm­er nicht mehr bitten müssen, ob sie bei einem akuten Pflegefall zu Hause bleiben können“, sagt SPÖMandata­r Josef Muchitsch.

Über die vier Wochen hinaus kann – wie bisher – mit dem Arbeitgebe­r eine Pflegekare­nz oder -teilzeit für bis zu sechs Monate vereinbart werden. Allerdings muss der Arbeitgebe­r hier zustimmen.

Gilt das Recht auf Karenz für alle? Nein. Die Frage, welche Betriebe davon umfasst sind, war auch einer der wesent

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Notfall: In Zukunft braucht es keine Zustimmung des Arbeitgebe­rs, um im Akut-Fall als Angehörige­r in Pflegekare­nz oder -teilzeit zu gehen ?

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