Kommentar
„Gefährliche“Karenz
lichen Streitpunkte unter den Parlamentsparteien. Letztlich hat man sich darauf geeinigt, dass der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz nur in solchen Unternehmen gilt, die zumindest fünf Mitarbeiter haben. Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern können den Rechtsanspruch in Form einer Betriebsvereinbarung (Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat) umsetzen.
Bekommt man während der Pflegekarenz etwas bezahlt?
Ja, allerdings nicht vom Arbeitgeber, sondern aus dem Steuertopf. Vorgesehen ist ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, das beim Sozialministeriumsservice zu beantragen ist.
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Wie viele Menschen haben die freiwillige Pflegekarenz bisher in Anspruch genommen?
Die Jahresstatistik des Sozialministeriums weist für 2018 2.962 Bezieher von Pflegekarenz-,
? Wenn der eigene Vater, die Mutter, ein Kind oder der Ehepartner plötzlich zum Pflegefall werden, ist das für die Angehörigen zunächst einmal ein Schock. Man braucht Abstand vom Job und Zeit, um die neue Lebenssituation zu organisieren. Genau das wird den Betroffenen nun per Gesetz zugesagt.
Doch so richtig die gesetzlich verankerte Pflegekarenz auch ist: Mittel- und langfristig birgt sie eine Gefahr, vor der unterschiedliche Institutionen von der Caritas bis hin zur Wirtschaftskammer warnen. Die Gefahr nämlich, zu glauben, dass damit im Pflegebereich jetzt endlich alles gut und auch endgültig erledigt sei. Dem ist nicht so. Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz steht nicht am Ende, sondern am Beginn eines professionellen und ganzheitlichen Umbaus des Pflegesystems.
Das gilt für jede neue Regierung. Ganz egal, wie sie sich nach dem Wahlsonntag auch zusammensetzen mag. -Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz aus.
Was halten eigentlich die Arbeitgebervertreter vom Rechtsanspruch? Die Euphorie hält sich in Grenzen. Die Industriellenvereinigung zum Beispiel weist darauf hin, dass es ja „schon bisher Vereinbarungsmodelle“gab, und dass man damit „keine Probleme hatte, weil in den heimischen Industriebetrieben gutes Einvernehmen und echte Partnerschaft mit den Beschäftigten schon immer gelebte Praxis waren“. Reserviert äußert sich auch die Wirtschaftskammer. „Das Thema Pflege ist ein zunehmend wichtiges in der Gesellschaft. Wir können und wollen uns dem gegenüber den Mitarbeitern nicht verschließen. Aus unserer Sicht war die bisherige Einvernehmensregelung aber ausreichend“, sagt eine Sprecherin. Was nun kommen müsse sei „eine tragfähige Gesamtstrategie für Organisation und Finanzierung“.
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