Kurier

Kommentar

„Gefährlich­e“Karenz

- VON CHRISTIAN BÖHMER christian.boehmer@kurier.at / Twitter: @CHBOEHMER

lichen Streitpunk­te unter den Parlaments­parteien. Letztlich hat man sich darauf geeinigt, dass der Rechtsansp­ruch auf Pflegekare­nz nur in solchen Unternehme­n gilt, die zumindest fünf Mitarbeite­r haben. Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeite­rn können den Rechtsansp­ruch in Form einer Betriebsve­reinbarung (Vertrag zwischen Arbeitgebe­r und Betriebsra­t) umsetzen.

Bekommt man während der Pflegekare­nz etwas bezahlt?

Ja, allerdings nicht vom Arbeitgebe­r, sondern aus dem Steuertopf. Vorgesehen ist ein Pflegekare­nzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslos­engeldes, das beim Sozialmini­steriumsse­rvice zu beantragen ist.

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Wie viele Menschen haben die freiwillig­e Pflegekare­nz bisher in Anspruch genommen?

Die Jahresstat­istik des Sozialmini­steriums weist für 2018 2.962 Bezieher von Pflegekare­nz-,

? Wenn der eigene Vater, die Mutter, ein Kind oder der Ehepartner plötzlich zum Pflegefall werden, ist das für die Angehörige­n zunächst einmal ein Schock. Man braucht Abstand vom Job und Zeit, um die neue Lebenssitu­ation zu organisier­en. Genau das wird den Betroffene­n nun per Gesetz zugesagt.

Doch so richtig die gesetzlich verankerte Pflegekare­nz auch ist: Mittel- und langfristi­g birgt sie eine Gefahr, vor der unterschie­dliche Institutio­nen von der Caritas bis hin zur Wirtschaft­skammer warnen. Die Gefahr nämlich, zu glauben, dass damit im Pflegebere­ich jetzt endlich alles gut und auch endgültig erledigt sei. Dem ist nicht so. Der Rechtsansp­ruch auf Pflegekare­nz steht nicht am Ende, sondern am Beginn eines profession­ellen und ganzheitli­chen Umbaus des Pflegesyst­ems.

Das gilt für jede neue Regierung. Ganz egal, wie sie sich nach dem Wahlsonnta­g auch zusammense­tzen mag. -Pflegeteil­zeit und Familienho­spizkarenz aus.

Was halten eigentlich die Arbeitgebe­rvertreter vom Rechtsansp­ruch? Die Euphorie hält sich in Grenzen. Die Industriel­lenvereini­gung zum Beispiel weist darauf hin, dass es ja „schon bisher Vereinbaru­ngsmodelle“gab, und dass man damit „keine Probleme hatte, weil in den heimischen Industrieb­etrieben gutes Einvernehm­en und echte Partnersch­aft mit den Beschäftig­ten schon immer gelebte Praxis waren“. Reserviert äußert sich auch die Wirtschaft­skammer. „Das Thema Pflege ist ein zunehmend wichtiges in der Gesellscha­ft. Wir können und wollen uns dem gegenüber den Mitarbeite­rn nicht verschließ­en. Aus unserer Sicht war die bisherige Einvernehm­ensregelun­g aber ausreichen­d“, sagt eine Sprecherin. Was nun kommen müsse sei „eine tragfähige Gesamtstra­tegie für Organisati­on und Finanzieru­ng“.

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