Max Zirngast nach Haft in der Türkei in Wien gelandet
Schwechat. Festnahme sei „Willkür“gewesen
Nach dem überraschenden Freispruch am Gericht in der türkischen Hauptstadt Ankara ist Student Max Zirngast am Donnerstag in Wien gelandet. Am 11. September wurden er und drei türkische Mitangeklagte freigesprochen. Das war genau ein Jahr, nachdem eine türkische Antiterroreinheit seine Wohnung in Ankara gestürmt und Bücher beschlagnahmt hatte.
Zirngast zeigte sich erfreut, wieder in Österreich zu sein. Man dürfe aber auch nicht vergessen, dass es „Zigtausende solche Prozesse in der Türkei gibt“. Sowohl seine Festnahme als auch sein Freispruch seien „absurd“gewesen. Dies zeige aber die „Willkür“, mit der man dort „jegliche Opposition drangsalieren“wolle.
Woanders studieren
Eine Urteilsbegründung erwartet er in den nächsten ein bis zwei Wochen. Sein Politikwissenschaftsstudium, das er bisher in Ankara absolviert hatte, möchte Zirngast nach eigener Aussage nun in einem anderen Land weiterführen.
Ihm wurde vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Organisation zu sein. Drei Monate verbrachte er in Haft, dann wurde eine Ausreisesperre über ihn verhängt. Er musste sich regelmäßig bei einer Polizeiinspektion in Ankara melden.
Zirngast lebte seit 2015 in der Türkei, er studierte dort Politikwissenschaft und schrieb für mehrere linke Magazine. Er nahm auch an Demonstrationen der prokurdischen Partei HDP teil. Er war nicht der erste ausländische Journalist, der in der Türkei inhaftiert wurde. 2017 waren die deutschen Journalisten Deniz Yücel und Mesale Tolu betroffen. Auch sonst ist die Meinungsfreiheit in der Türkei sehr eingeschränkt.
„Die einst pluralistische Medienlandschaft steht inzwischen fast vollständig unter Kontrolle der Regierung oder regierungsnaher Geschäftsleute. Im Internet werden Tausende journalistische Beiträge blockiert“, beschreibt etwa „Reporter ohne Grenzen“die Lage in der Türkei. Dutzende kritische Journalisten seien zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden oder würden seit Jahren auf Urteile warten.
Mangel an Beweisen
Nach seinem Freispruch musste Zirngast noch eine siebentägige Frist abwarten, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war. Der Freispruch ist auf Antrag des Staatsanwalts aus Mangel an Beweisen erfolgt. Im April wurde das Verfahren um sechs Monate vertagt.
„Jetzt, bei identischem Informationsstand, gibt es einen Freispruch. Es ist ein Witz“, erklärte Rechtsanwalt Clemens Lahner, der als Prozessbeobachter nach Ankara gereist war.