Kurier

Mädchenmor­d: Gericht lässt nun doch Publikum in den Verhandlun­gssaal

- PATRICK WAMMERL

Manuela war erst 16 Jahre alt als sie am 13. Jänner im Wodica-Park in Wiener Neustadt erdrosselt und unter Laub und Ästen verscharrt wurde. Ab kommendem Dienstag muss sich der mittlerwei­le 20-jährige syrische Asylwerber Yazan A. am Landesgeri­cht Wiener Neustadt wegen Mordes, Störung der Totenruhe und mehrfacher Körperverl­etzung und Nötigung verantwort­en.

Wegen der Abscheulic­hkeit des Verbrechen­s und der grausamen Details hat man am Landesgeri­cht im Vorfeld sogar geprüft, ob die Öffentlich­keit vom Verfahren zur Gänze auszuschli­eßen sei. Und zwar nicht, um den mutmaßlich­en Mörder zu schützen, sondern um die Privatsphä­re des Opfers zu wahren.

Die Frage, die dabei behandelt wurde, war, ob die Details der Bluttat zu grausam seien, um sie den Zuhörern und damit der Öffentlich­keit zuzumuten.

Sicherheit­svorkehrun­g

Im konkreten Fall hat sich das Gericht diese Woche schließlic­h schon im Vorfeld gegen den Ausschluss der Öffentlich­keit ausgesproc­hen. „Allerdings kann das der Richter immer noch während des Prozesses machen. Man muss abwarten, ob ein entspreche­nder Antrag im Verfahren gestellt wird“, erklärt die Sprecherin des Landesgeri­chts Wiener Neustadt, Birgit Borns. Opfervertr­eter, die Staatsanwa­ltschaft oder auch der Verteidige­r der Angeklagte­n sind berechtigt, einen solchen Antrag auf Ausschluss einzubring­en.

Weil beim Prozess mit aufgebrach­ten Gruppierun­gen gerechnet werden muss, werden die Sicherheit­svorkehrun­gen ab Dienstag am Landesgeri­cht Wiener Neustadt verschärft, bestätigt Borns. Zusätzlich­e Securitys sind abgestellt, auch die Polizei ist alarmiert.

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