Mädchenmord: Gericht lässt nun doch Publikum in den Verhandlungssaal
Manuela war erst 16 Jahre alt als sie am 13. Jänner im Wodica-Park in Wiener Neustadt erdrosselt und unter Laub und Ästen verscharrt wurde. Ab kommendem Dienstag muss sich der mittlerweile 20-jährige syrische Asylwerber Yazan A. am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Mordes, Störung der Totenruhe und mehrfacher Körperverletzung und Nötigung verantworten.
Wegen der Abscheulichkeit des Verbrechens und der grausamen Details hat man am Landesgericht im Vorfeld sogar geprüft, ob die Öffentlichkeit vom Verfahren zur Gänze auszuschließen sei. Und zwar nicht, um den mutmaßlichen Mörder zu schützen, sondern um die Privatsphäre des Opfers zu wahren.
Die Frage, die dabei behandelt wurde, war, ob die Details der Bluttat zu grausam seien, um sie den Zuhörern und damit der Öffentlichkeit zuzumuten.
Sicherheitsvorkehrung
Im konkreten Fall hat sich das Gericht diese Woche schließlich schon im Vorfeld gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesprochen. „Allerdings kann das der Richter immer noch während des Prozesses machen. Man muss abwarten, ob ein entsprechender Antrag im Verfahren gestellt wird“, erklärt die Sprecherin des Landesgerichts Wiener Neustadt, Birgit Borns. Opfervertreter, die Staatsanwaltschaft oder auch der Verteidiger der Angeklagten sind berechtigt, einen solchen Antrag auf Ausschluss einzubringen.
Weil beim Prozess mit aufgebrachten Gruppierungen gerechnet werden muss, werden die Sicherheitsvorkehrungen ab Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt verschärft, bestätigt Borns. Zusätzliche Securitys sind abgestellt, auch die Polizei ist alarmiert.