CharityOida! in der Arena: Kabarett und Konzerte für die Wiener Frauenhäuser
Spenden. Österreichisches Kabarett und heimische Musik für einen guten Zweck – das sind die Zutaten, mit denen „CharityOida!“in der Wiener Arena am Donnerstag bereits zum zweiten Mal über die Bühne geht. Das Programm der Reihe steht zwar für sich, dient aber nicht nur dem Selbstzweck: Die Ticketerlöse und 100 Prozent aller Spenden vor Ort gehen dieses Jahr an die Wiener Frauenhäuser.
Karten kosten 17 Euro und sind über die Arena (www.arena.wien) oder bei der WienXtra-Jugendinfo (1., Babenbergerstraße 1) erhältlich. Der KURIER verlost 2 x 2 Tickets. Angekündigt haben sich das Kabarettduo Flüsterzweieck und fünf Musiker bzw. Bands.
Die Kabarettistinnen Ulrike Haidacher und Antonia Stabinger nehmen das Publikum mit auf einen Tauchgang in die Untiefen ihrer geheimen Sehnsüchte.
Querfunk, ein Pop-RockQuartett, gibt sowohl gesellschaftskritische, als auch Gute-Laune-Songs zum Besten. Die Musikerin Pippa legt auf der Bühne die weibliche Sicht der Dinge dar. Die Band Schaller & Rausch verspricht Songs über Schmerz, Liebe, Angst, Glück, Ratlosigkeit, Jugend-Nostalgie und Selbstaufgabe. Ihre Branchenkollegen von Schodl verpacken österreichischen Ernst in Spaß – und umgekehrt. Die Rock-’n’ Roll-Formation Yokohomo wartet wiederum mit Musik für den Club auf .
Für den guten Zweck
Der Verein Wiener Frauenhäuser wurde im Jahre 1978 gegründet. Er betreibt in der Bundeshauptstadt vier Frauenhäuser. Sie bieten misshandelten und bedrohten Frauen sowie ihren Kindern Schutz und Hilfe – kostenlos und anonym. Insgesamt stehen etwa 175 Plätze zur Verfügung.
Frauen, die nicht in einem Frauenhaus wohnen wollen, aber dennoch Hilfe brauchen, haben mit der ambulanten Beratungsstelle des Vereins (12., Vivenotgasse 53, 01/512 3839) eine Anlaufstelle. Sein Notruf ist durchgehend unter
05/7722 erreichbar.
GEWINNSPIEL
Der KURIER verlost „2 × 2 Karten für „Charity Oida!“am 3. Oktober 2019 ab 17 Uhr in der Arena Wien (3., Baumgasse 80). Teilnahme unter: KURIER.at/gewinnspiele. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Rechtsweg ausgeschlossen, Barablöse nicht möglich. Gilt nur für Verbraucher im Sinne des KSchG. Achtung! Einsendeschluss ist der 1. Oktober 2019, 23.55 Uhr.