Securitys dürfen festnehmen
Ab sofort dürfen Sicherheitskräfte härter durchgreifen. Es gibt auch Kritik
Niki Kunrath
Wenn man künftig gebeten wird, von der Bahnsteigkante zurückzutreten, sollte man das besser tun – sonst droht eine Festnahme. Wie die Wiener Linien nun bekannt gaben, dürfen ihre SecurityMitarbeiter nämlich ab sofort auch Festnahmen durchführen.
„Die Gründe richten sich nach dem Eisenbahnrecht. Wenn jemand die Sicherheit gefährdet, dann dürfen unsere Mitarbeiter einschreiten“, sagt Christoph Heshmatpour, Sprecher der Wiener Linien. So ein Grund wäre, dass jemand einen Fluchtweg blockiert, Gegenstände auf die Gleise wirft oder eben wiederholt über die gelbe Sicherheitslinie tritt.
Insgesamt sind 120 Mitarbeiter der Wiener Verkehrsbetriebe damit beschäftigt, für Sicherheit in den U-Bahn-Stationen zu sorgen.
„Es hat einen Grund, warum wer welche Befugnisse hat. Freiheitsberaubung ist ein sensibler Bereich.“ Sicherheitssprecher Wiener Grüne
Voraussetzung für eine Bewerbung als Security bei den Wiener Linien ist die Volljährigkeit und ein einwandfreies Leumundszeugnis. Danach folgt eine sogenannte Grundausbildung, die laut Heshmatpour besonders darauf schult, in potenziell „gefährlichen Situationen deeskalierend“auf renitente Fahrgäste einzuwirken. Schafft man die Abschlussprüfung, bekommt man einen Pfefferspray und eine Bodycam und darf auf den Bahnsteigen im Wiener Untergrund patrouillieren.
Mehr Befugnisse
Wenn nötig, dürfen die Securitys auch „besondere Handgriffe“anwenden, um Personen festzunehmen, wie ein Bericht von orf.at den Wiener Linien-Sprecher zitiert. Ist wer festgenommen, muss die Polizei übernehmen. Mit der Befugnis zur Festnahme nach dem Eisenbahnrecht, haben Securitys der Wiener Linien mehr rechtlichen Spielraum als Sicherheitsmitarbeiter privater Unternehmen.
Die haben nämlich die gleichen Rechte wie jeder andere Zivilist auch. Zwar darf man eine Person nach einer strafbaren Handlung wie einem Diebstahl festhalten, bis die Polizei kommt. Das Blockieren eines Notausgangs fällt aber nicht darunter.
Dass ein Kontrolleur einen Schwarzfahrer bei einer Kontrolle nicht festhalten darf, ist übrigens nur ein falsches Gerücht. Die Schwarzkappler dürfen das nämlich sehr wohl, insbesondere dann, wenn ein flüchtender andere Fahrgäste gefährden würde.
Die Private bzw. Sicherheitsdienste von größeren Unternehmen wie den Wiener Linien oder der ÖBB stehen immer wieder in der Kritik, weil diese auch oft polizeiliche Aufgaben übernehmen. Der Sicherheitssprecher der Wiener Grünen, Niki Kunrath, will sich die Sache daher genau ansehen: „Es hat einen guten Grund, warum wer welche Befugnisse hat. Freiheitsberaubung ist ein besonders sensibler Bereich“, sagt Kunrath auf KURIER-Anfrage.
Die neuen Befugnisse der U-Bahn-Securitys gelten ab sofort, also: Bitte von der Bahnsteigkante zurücktreten!