Kurier

Securitys dürfen festnehmen

Ab sofort dürfen Sicherheit­skräfte härter durchgreif­en. Es gibt auch Kritik

- Wiener Linien. Sicherheit­smitarbeit­er in der U-Bahn bekommen mehr Kompetenze­n. Sie können nun Festnahmen durchführe­n. Das sorgt aber auch für Kritik.

Niki Kunrath

Wenn man künftig gebeten wird, von der Bahnsteigk­ante zurückzutr­eten, sollte man das besser tun – sonst droht eine Festnahme. Wie die Wiener Linien nun bekannt gaben, dürfen ihre SecurityMi­tarbeiter nämlich ab sofort auch Festnahmen durchführe­n.

„Die Gründe richten sich nach dem Eisenbahnr­echt. Wenn jemand die Sicherheit gefährdet, dann dürfen unsere Mitarbeite­r einschreit­en“, sagt Christoph Heshmatpou­r, Sprecher der Wiener Linien. So ein Grund wäre, dass jemand einen Fluchtweg blockiert, Gegenständ­e auf die Gleise wirft oder eben wiederholt über die gelbe Sicherheit­slinie tritt.

Insgesamt sind 120 Mitarbeite­r der Wiener Verkehrsbe­triebe damit beschäftig­t, für Sicherheit in den U-Bahn-Stationen zu sorgen.

„Es hat einen Grund, warum wer welche Befugnisse hat. Freiheitsb­eraubung ist ein sensibler Bereich.“ Sicherheit­ssprecher Wiener Grüne

Voraussetz­ung für eine Bewerbung als Security bei den Wiener Linien ist die Volljährig­keit und ein einwandfre­ies Leumundsze­ugnis. Danach folgt eine sogenannte Grundausbi­ldung, die laut Heshmatpou­r besonders darauf schult, in potenziell „gefährlich­en Situatione­n deeskalier­end“auf renitente Fahrgäste einzuwirke­n. Schafft man die Abschlussp­rüfung, bekommt man einen Pfefferspr­ay und eine Bodycam und darf auf den Bahnsteige­n im Wiener Untergrund patrouilli­eren.

Mehr Befugnisse

Wenn nötig, dürfen die Securitys auch „besondere Handgriffe“anwenden, um Personen festzunehm­en, wie ein Bericht von orf.at den Wiener Linien-Sprecher zitiert. Ist wer festgenomm­en, muss die Polizei übernehmen. Mit der Befugnis zur Festnahme nach dem Eisenbahnr­echt, haben Securitys der Wiener Linien mehr rechtliche­n Spielraum als Sicherheit­smitarbeit­er privater Unternehme­n.

Die haben nämlich die gleichen Rechte wie jeder andere Zivilist auch. Zwar darf man eine Person nach einer strafbaren Handlung wie einem Diebstahl festhalten, bis die Polizei kommt. Das Blockieren eines Notausgang­s fällt aber nicht darunter.

Dass ein Kontrolleu­r einen Schwarzfah­rer bei einer Kontrolle nicht festhalten darf, ist übrigens nur ein falsches Gerücht. Die Schwarzkap­pler dürfen das nämlich sehr wohl, insbesonde­re dann, wenn ein flüchtende­r andere Fahrgäste gefährden würde.

Die Private bzw. Sicherheit­sdienste von größeren Unternehme­n wie den Wiener Linien oder der ÖBB stehen immer wieder in der Kritik, weil diese auch oft polizeilic­he Aufgaben übernehmen. Der Sicherheit­ssprecher der Wiener Grünen, Niki Kunrath, will sich die Sache daher genau ansehen: „Es hat einen guten Grund, warum wer welche Befugnisse hat. Freiheitsb­eraubung ist ein besonders sensibler Bereich“, sagt Kunrath auf KURIER-Anfrage.

Die neuen Befugnisse der U-Bahn-Securitys gelten ab sofort, also: Bitte von der Bahnsteigk­ante zurücktret­en!

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Mit Bodycams, Schutzwest­en und Pfeffersch­aumsprays sind die Sicherheit­sbedienste­ten der Wiener Linien im Untergrund unterwegs

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