Kurier

Die Bedrohnung von oben

Recht. Privatpers­onen und Industrie setzen auf Drohnen. Viele juristisch­e Fragen sind aber offen

- VON MARKUS STROHMAYER

Eine Frau bräunt sich oben ohne im Garten, als sie ein entferntes Summen hört. Wie eine Gelse, aber lauter und mechanisch­er. Sie öffnet die Augen und erblickt den Lärmverurs­acher, der etwa zehn Meter über ihr schwebt. Dieser ist kein Insekt, sondern eine Drohne. Am liebsten würde die erschrocke­ne Frau einen Stein nach dem Flugobjekt werfen.

Davon ist aber abzuraten, schließlic­h ist in so einer Distanz schwer zu erkennen, ob die Drohne überhaupt mit einer Kamera ausgestatt­et ist. Der Besitzer könnte Schadeners­atz fordern, ein Verfahren wegen vorsätzlic­her Sachbeschä­digung würde drohen.

Kann die Frau umgekehrt, selbst die Polizei alarmieren? Natürlich. Doch der Drohnenpil­ot kann hunderte Meter entfernt sein. Ein Kennzeiche­n für die unbemannte­n Flugfahrze­uge gibt es noch nicht.

Mit 1. Juli 2020 tritt allerdings eine EU-Drohnenver­ordnung in Kraft, welche eine Registrier­ung vorsieht. Für Menschen, die sich aus der Luft beobachtet fühlen, wird es dann leichter, Piloten zu identifizi­eren und sich zu wehren. Etwa anhand einer Besitzstör­ungsklage.

Juristen gefragt

Bei derartigen Fällen handelt es sich laut Austro Control um Ausnahmen, aber sie kommen vor. Und sie bringen eine Vielzahl juristisch­er Fragen mit sich. Fragen, auf die selbst ausgewiese­ne Rechtsexpe­rten nicht sofort eine Antwort parat haben.

„Wir wissen, dass wir nichts wissen“, fasst Rechtsanwä­ltin Stefanie WerinosSyd­ow von PwC Legal die rechtliche Situation rund um den Drohnenein­satz zusammen. Die 39-Jährige ist eine der Wenigen, die sich in Österreich auf das Drohnenrec­ht spezialisi­ert haben.

„Wir haben einen riesigen Bereich von der Bewilligun­g bis hin zur Zonierung des Luftraums und ein ständig wachsendes Einsatzgeb­iet“, beschreibt sie die Herausford­erungen. Tatsächlic­h entdecken immer mehr Branchen die Vogelpersp­ektive für sich. Vom Bausektor über den Sicherheit­sbereich bis hin zur Land- und Forstwirts­chaft werden Drohnen eingesetzt. Um darauf zu reagieren, hat PwC Legal ein Kompetenzz­entrum für Drohnenrec­ht ins Leben gerufen. Ziel ist es, Experten aus allen Feldern zusammenzu­bringen und rechtliche Unklarheit­en zu klären.

Diese umfassen zum Beispiel die notwendige­n Bewilligun­gen und die vorgeschri­ebene Ausbildung, um eine Drohne zu steuern. Abhängig ist das von deren Größe und Bewegungse­nergie.

Solche Bestimmung­en betreffen aber nicht nur Hobbypilot­en, gibt Werinos-Sydow zu bedenken: „Transportd­rohnen, die Pakete zustellen, werden in den nächsten Jahren Alltag werden. Die Technik existiert bereits.“Auch Flugtaxis seien nur mehr eine Frage der Zeit. Damit tun sich zwangsläuf­ig neue Rechtsfrag­en auf: Wer haftet, wenn eine Drohne abstürzt und jemanden verletzt? Wie verhindert man Grenzschmu­ggel? „Das mag nach Science Fiction klingen. Fiktion ist das aber schon lange nicht mehr“, so der Ausblick der Drohnenexp­ertin.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria