Die Bedrohnung von oben
Recht. Privatpersonen und Industrie setzen auf Drohnen. Viele juristische Fragen sind aber offen
Eine Frau bräunt sich oben ohne im Garten, als sie ein entferntes Summen hört. Wie eine Gelse, aber lauter und mechanischer. Sie öffnet die Augen und erblickt den Lärmverursacher, der etwa zehn Meter über ihr schwebt. Dieser ist kein Insekt, sondern eine Drohne. Am liebsten würde die erschrockene Frau einen Stein nach dem Flugobjekt werfen.
Davon ist aber abzuraten, schließlich ist in so einer Distanz schwer zu erkennen, ob die Drohne überhaupt mit einer Kamera ausgestattet ist. Der Besitzer könnte Schadenersatz fordern, ein Verfahren wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung würde drohen.
Kann die Frau umgekehrt, selbst die Polizei alarmieren? Natürlich. Doch der Drohnenpilot kann hunderte Meter entfernt sein. Ein Kennzeichen für die unbemannten Flugfahrzeuge gibt es noch nicht.
Mit 1. Juli 2020 tritt allerdings eine EU-Drohnenverordnung in Kraft, welche eine Registrierung vorsieht. Für Menschen, die sich aus der Luft beobachtet fühlen, wird es dann leichter, Piloten zu identifizieren und sich zu wehren. Etwa anhand einer Besitzstörungsklage.
Juristen gefragt
Bei derartigen Fällen handelt es sich laut Austro Control um Ausnahmen, aber sie kommen vor. Und sie bringen eine Vielzahl juristischer Fragen mit sich. Fragen, auf die selbst ausgewiesene Rechtsexperten nicht sofort eine Antwort parat haben.
„Wir wissen, dass wir nichts wissen“, fasst Rechtsanwältin Stefanie WerinosSydow von PwC Legal die rechtliche Situation rund um den Drohneneinsatz zusammen. Die 39-Jährige ist eine der Wenigen, die sich in Österreich auf das Drohnenrecht spezialisiert haben.
„Wir haben einen riesigen Bereich von der Bewilligung bis hin zur Zonierung des Luftraums und ein ständig wachsendes Einsatzgebiet“, beschreibt sie die Herausforderungen. Tatsächlich entdecken immer mehr Branchen die Vogelperspektive für sich. Vom Bausektor über den Sicherheitsbereich bis hin zur Land- und Forstwirtschaft werden Drohnen eingesetzt. Um darauf zu reagieren, hat PwC Legal ein Kompetenzzentrum für Drohnenrecht ins Leben gerufen. Ziel ist es, Experten aus allen Feldern zusammenzubringen und rechtliche Unklarheiten zu klären.
Diese umfassen zum Beispiel die notwendigen Bewilligungen und die vorgeschriebene Ausbildung, um eine Drohne zu steuern. Abhängig ist das von deren Größe und Bewegungsenergie.
Solche Bestimmungen betreffen aber nicht nur Hobbypiloten, gibt Werinos-Sydow zu bedenken: „Transportdrohnen, die Pakete zustellen, werden in den nächsten Jahren Alltag werden. Die Technik existiert bereits.“Auch Flugtaxis seien nur mehr eine Frage der Zeit. Damit tun sich zwangsläufig neue Rechtsfragen auf: Wer haftet, wenn eine Drohne abstürzt und jemanden verletzt? Wie verhindert man Grenzschmuggel? „Das mag nach Science Fiction klingen. Fiktion ist das aber schon lange nicht mehr“, so der Ausblick der Drohnenexpertin.