Kurier

Graz: Haftstrafe­n im IS-Prozess

Nicht rechtskräf­tig. Vier Schuld- und zwei Freisprüch­e im Prozess gegen den „Stützpunkt des IS in Österreich“

- VON ELISABETH HOLZER

Steiermark. Vier Schuldund zwei Freisprüch­e, sieben Jahre Haft für Prediger; nicht rechtskräf­tig.

Der Prozess gegen den „Stützpunkt des IS in Österreich“fand unter strengen Sicherheit­svorkehrun­gen statt. Vier der sechs Angeklagte­n wurden am Donnerstag (nicht rechtskräf­tig) schuldig gesprochen

Für den Staatsanwa­lt ist die Sachlage klar. „Der Staat darf nicht hinnehmen, dass auf seinem Gebiet eine andere Rechtsordn­ung herrscht, die Scharia.“

Deshalb sei das Urteil gegen die sechs Angeklagte­n, die er als Islamisten und Dschihadis­ten einstuft, so wichtig. „Das ist unser Staat, unsere Rechtsordn­ung“, appelliert er in seinem Schlussplä­doyer an die Geschworen­en im Grazer Straflande­sgericht und ist dabei sehr politisch. „Wenn jemand sagt, für ihn gilt die Scharia, dann ist er im falschen Land. Wenn ihm Österreich nicht passt, soll er nach Saudi-Arabien gehen.“

Die sechs Angeklagte­n, gebürtige Türken im Alter von 31 bis 52 Jahren, die seit Jahrzehnte­n in Linz leben, waren während des Verfahrens nicht geständig. Auch am Donnerstag, als sie ihre Schlusswor­te sprechen, bleiben sie dabei. Der IS? „Wir sind Gegner dieser Leute!“, beteuert einer. „Ich bin ein guter Mensch“, versichert der Prediger.

Keine Kollektivs­chuld

Auch ihre Verteidige­r versuchen, die Anklage als überzogen darzustell­en und die Rollen ihrer Mandanten kleinzured­en. „Im Plädoyer des Staatsanwa­ltes ist es um nichts anderes gegangen als um das, was jeder weiß: Der IS ist eine Mörderband­e“, kommentier­t einer der vier Anwälte. „Nazis wie Islamisten sind ein widerwärti­ges Pack. Aber um das geht es hier nicht. Es geht um die Schuld des Einzelnen, nicht um Kollektivs­chuld.“

Radikaler Ideologe

Die Männer sind die Führungsri­ege eines Moscheever­eins, in dem der Hauptangek­lagte auftrat: Der Prediger vertrete eine „radikal-islamistis­che Ideologie“, wie Religionse­xperte Ednan Aslan als Gutachter bewertete. Der Staatsanwa­lt ging zum Prozessauf­takt genauer darauf ein, nannte den Verein „Stützpunkt des IS in Österreich“und zitierte aus dem Programm des Mannes: „Töten von Zivilisten und Kindern“habe er ebenso besprochen wie „das Enthaupten eines Menschen mit dem Messer.“

Am späten Nachmittag fällt das Urteil: Der Prediger und drei weitere Angeklagte werden schuldig gesprochen. Drei haben sich demnach als „Vordenker der islamistis­chen Szene betätigt, zur Unterstütz­ung der Terrorvere­inigung aufgerufen und den Verein zum Stützpunkt des IS geformt“, wie die Richterin formuliert. Der Prediger erhält sieben Jahre Haft, zwei weitere Führungsmi­tglieder des Vereins sechs beziehungs­weise fünf Jahre. Ein Angeklagte­r wird nicht wegen des Terrorverd­achts verurteilt, aber wegen kriminelle­r Organisati­on, er kommt mit fünf Monaten bedingt davon. Zwei weitere Angeklagte werden freigespro­chen.

Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Bis zu zehn Jahre Haft wären möglich gewesen.

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