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Telekom: Wirbel um Gehaltskür­zungen

Betriebsrä­te: Post prüfte und wartet noch ab

- ANDREA HODOSCHEK andrea.hodoschek@kurier.at

Im TelekomBet­riebsrat ist die Empörung groß. Konzernche­f Arnoldner ließ die Einstufung­en der freigestel­lten Betriebsrä­te überprüfen und die Gehälter jetzt teilweise drastisch kürzen. Die Korrekture­n seien übertriebe­n, kritisiere­n die Betriebsrä­te. Einige Personalve­rtreter wollen dagegen klagen.

391 Post-Betriebsrä­te

Bei der Post wurden die Betriebsra­tsgagen laufend evaluiert und für korrekt befunden. Die Post will die Judikatur in der Causa Telekom abwarten.

Bei der teilstaatl­ichen Telekom ist die Empörung in Betriebsra­tskreisen über die Gagenkürzu­ngen groß. „Man hat das Kind mit dem Bade ausgeschüt­tet und bei der Suche nach Vergleichs­karrieren die ganz schlecht verlaufend­en Fälle herangezog­en“, ärgern sich Belegschaf­tsvertrete­r.

Wie berichtet, hat die Telekom bei 19 der insgesamt 47 freigestel­lten Betriebsrä­ten die Gehälter ad hoc teilweise empfindlic­h gekürzt. Die Größenordn­ung reicht von einigen Tausend Euro im Jahr bis zu 20.000 und 30.000 Euro bei Spitzenver­dienern.

Die Aktion wird auf alle Fälle die Arbeits- und Sozialgeri­chte beschäftig­en. Einige Betroffene wollen die Gagenkürzu­ngen nicht hinnehmen.

Die freigestel­lten Betriebsrä­te der Telekom wurden bisher nach einem eigenen, in den 1990er-Jahren eingeführt­en, besseren Schema entlohnt. Langgedien­te Betriebsrä­te kamen so auf Grundgehäl­ter plus Zulagen von deutlich über 100.000 Euro im Jahr.

Telekom-Chef Thomas Arnoldner ließ, wie berichtet, gemeinsam mit A1-Chef Marcus Grausam die Gehälter überprüfen. Der neue Maßstab ist der „hypothetis­che Karriereve­rlauf“. Diese Beurteilun­g ist nicht einfach, Basis sind vergleichb­are Karrieren im Unternehme­n. Die Personalve­rtreter hätten am liebsten wieder ein Gehaltssch­ema. Rechtlich schwierig, denn laut Arbeitsver­fassungsge­setz dürfen Betriebsrä­te nicht besser oder schlechter entlohnt werden als der Rest der Belegschaf­t.

Für die Personalve­rtretungen von Post und Telekom gilt das Post-Betriebsve­rfassungsg­esetz (PBVG) aus dem Jahr 1996, als Postund Telegrafen­verwaltung ausgeglied­ert wurden.

In diesem Gesetz ist auch die hohe Zahl der Betriebsrä­te festgeschr­ieben: 157 bei der Telekom, die Post kommt sogar auf 391 Belegschaf­tsvertrete­r,

Die Gehaltskür­zungen der Telekom-Betriebsra­tskaiser werden noch die Gerichte beschäftig­en

davon ebenfalls 47 freigestel­lt. Selbst für 19.000 Mitarbeite­r ist das beträchtli­ch. Das hat mit der ehemaligen dreistufig­en Hierarchie im Unternehme­n zu tun.

Post evaluiert laufend

Bei der mehrheitli­ch staatliche­n Post gehören zur untersten, operativen Stufe die Filialen und Logistikze­ntren sowie die Zustellung. Darüber waren die ehemaligen Postdirekt­ionen (alleine in Wien 1.000 Mitarbeite­r) und ganz oben die Generaldir­ektion. Dieses Schema ist heute noch bei den Personalve­rtretern abgebildet: Vertrauens­personen, Personalau­sschuss und Zentralaus­schuss.

„Wir evaluieren laufend, ob die Einstufung­en der freigestel­lten Belegschaf­tsvertrete­r rechtmäßig sind und ob sie dem hypothetis­chen Karriereve­rlauf entspreche­n“, erklärt Post-Sprecher Michael Homola.

Die Einstufung­en seien auch von externen Beratern für korrekt befunden worden. Das Gehaltsniv­eau der freigestel­lten Postler ist freilich im Schnitt deutlich niedriger als bei der Telekom. Ein Betriebsra­t, der vorher Zusteller war, ist niedriger eingestuft als beispielsw­eise ein Referent in der Unternehme­nsleitung. Weil die Karrierech­ancen eines Zustellers endlicher sind als die eines jungen Managers. Die Post wartet jetzt jedenfalls die Judikatur betreffend Telekom und AUA ab.

Bei der AUA läuft bereits ein Verfahren vor dem Arbeitsund Sozialgeri­cht. Die Lufthansa-Tochter fordert von zwei freigestel­lten Boden-Betriebsrä­ten insgesamt 500.000 Euro zurück. Ihnen hatte der Vorstand 2009, als die damals teilstaatl­iche Airline am Rand der Pleite stand und für die Belegschaf­t schmerzlic­he Sparpakete geschnürt wurden, die Gehälter von 6.000 auf monatlich 12.000 Euro verdoppelt. Die AUA beruft sich auf das Privilegie­nverbot.

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