Kurier

Aufhebung oder Ausweitung? Streit um „zweifelhaf­te“Hacklerreg­elung

Neue Frühpensio­n. SPÖ kämpft um Ausweitung auf Beamte. Experten fürchten Aufhebung durch Höchstgeri­cht.

- VON MICHAEL BACHNER

Um die Pensionen ist es lange ruhig gewesen. Die Finanzieru­ng des Systems in Zeiten der Hochkonjun­ktur war auch medial kaum Thema.

Jetzt aber steht im Hohen Haus ein neuer Richtungss­treit bevor. Die Debatte könnte schon heute, Mittwoch, hitzig werden.

Die SPÖ möchte per Fristsetzu­ngsantrag eine Ausweitung der im Wahlkampf auf ihr Betreiben beschlosse­nen Hacklerreg­lung durchbring­en.

Gelingt die Ausdehnung auf Beamte und Vertragsbe­dienstete nicht, droht die Aufhebung durch den Verfassung­sgerichtsh­of wegen Gleichheit­swidrigkei­t. Dazu müssten Beschäftig­te im Öffentlich­en Dienst nur den Klageweg beschreite­n.

Es kann aber auch passieren, dass die künftige Bundesregi­erung die ab 2020 gültige Regelung wegen ihrer recht hohen Kosten gleich wieder kippt. Alle drei Varianten würden gehörig Staub aufwirbeln. Darin sind sich Experten der neuen Pensionsko­mmission einig.

Abschlagsf­rei ab 2020

Im Nationalra­tswahlkamp­f wurde auf Betreiben der SPÖ eine neue Pensionsre­gelung eingeführt. Ab 2020 können ASVG-Versichert­e schon mit 62 Jahren abschlagsf­rei in Pension gehen, wenn sie 45 Jahre eingezahlt haben.

Diese Wiedereinf­ührung der 2014 zurückgeno­mmenen Hacklerreg­elung betrifft derzeit pro Jahr rund 7.000 Personen. Sie hat jedoch zwei gravierend­e Mängel: Beschäftig­te im Öffentlich­en Dienst wurden bisher nicht erfasst, und es wurde auch keine Übergangsr­egelung beschlosse­n, sodass bestimmte Jahrgänge (1954 bis 1957) benachteil­igt sind.

Wer also beispielsw­eise im September vorzeitig in Pension ging, muss Abschläge von bis zu 12,6 Prozent hinnehmen. Wer jedoch ab Jahresbegi­nn mit 62 in Pension geht, kann dies abschlagsf­rei tun. Diese Ungleichbe­handlung hat für viel Ärger in der Bevölkerun­g gesorgt.

Um die Mängel zu beseitigen, bringt SPÖ-Sozialspre­cher Josef Muchitsch den Fristsetzu­ngsantrag ein. Damit will er eine Abstimmung in einer der nächsten Parlaments­sitzungen ermögliche­n. Erst am Montag wurde der Antrag der SPÖ im Budgetauss­chuss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

„Richtig teuer“

In der Pensionsko­mmission sind etliche Mitglieder über die Regelung sehr unglücklic­h. Ein der SPÖ zuzurechne­nder Experte meint, die bisherige Regelung sei „verfassung­srechtlich sehr „bedenklich“. Wie gesagt: Entweder der Hacklerreg­elung drohe die Aufhebung, oder die künftige Regierung schaffe sie wieder ab. Die SPÖ wolle offenbar mit der Ausweitung der Hacklerreg­elung Fakten schaffen, um einer möglichen Aufhebung ihres „historisch­en Erfolgs“zuvorzukom­men.

Auch Pensionsex­perte Bernd Marin sieht das so. Er sagt zum KURIER: „Eine problemati­sche und zweifelhaf­te Regelung auch noch auszuweite­n, richtet sich eigentlich von selbst.“Speziell durch das Hineinwach­sen immer neuer Jahrgänge in diese Hacklerreg­elung werde das „in Zukunft richtig teuer“.

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Die SPÖ will Hacklerreg­elung ausbauen, stößt aber auf Widerstand
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45 Jahre sind genug, sagt SPÖ-Sozialspre­cher Muchitsch

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