Krank in der Haft: Schlecht versorgt und teuer
Ich erhalte immer wieder Beschwerden von Häftlingen oder deren Angehörigen, die über eine mangelnde medizinische Versorgung in den Haftanstalten klagen. Da stellt sich zwangsläufig die Frage: Sind Häftlinge Patienten zweiter Klasse? Doch eine klare Antwort darauf ist kaum möglich, denn einerseits haben die Justizanstalten tatsächlich nur begrenzte Mittel, um die Gesundheitskosten ihrer Insassen zu bestreiten, andererseits sind inhaftierte Straftäter die teuersten Patienten.
Warum das so ist? Häftlinge in Österreich sind nicht krankenversichert – ausgenommen arbeitende
Insassen, die arbeitslosenversichert sind, beziehungsweise all jene, die einen Hausarrest mit Fußfesseln absitzen und einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Für eine stationäre Krankenbehandlung müssen die Justizanstalten oft tief in die Tasche greifen und den Tarif für nicht versicherte Privatpatienten bezahlen. Dieser Tarif ist deutlich höher als der Versichertentarif. Hinzu kommt, dass jeder Arztbesuch einen enormen Aufwand erfordert: Häftlinge dürfen einen niedergelassenen Facharzt nur mit Wachpersonal aufsuchen. Geistig abnorme Rechtsbrecher wiederum dürfen in psychiatrischen Anstalten das Zimmer nicht mit anderen Patienten teilen, sondern müssen ein Einzelzimmer beziehen. Sie werden nicht selten zu früh in die Justizanstalt rücküberstellt, wodurch die Betreuungsqualität sinkt. Dennoch machen die Gesundheitskosten einen erheblichen Teil des Strafvollzugsbudgets aus.
Zwar fordert der Rechnungshof seit Jahren eine Einbeziehung der Haftinsassen in das Krankenversicherungssystem. Doch auch die letzte Regierung hat diesen Missstand nicht behoben bzw. wegen der kurzen Amtszeit nicht mehr beheben können. Dabei sind gerade
Häftlinge gesundheitlich oft schwer angeschlagen. Viele Straftäter sind drogen- oder alkoholabhängig oder haben ein Problem mit psychoaktiven Substanzen.
Wie auch immer die Lösung für die Kosten letztlich aussehen mag, eine gute medizinische Versorgung muss selbstverständlich auch in der Haft gewährleistet sein.