Kurier

Verschwieg Gudenus Kontakte zu Video-Drahtziehe­rn?

Causa Ibiza. Staatsanwa­ltschaft ortet „widersprüc­hliche Angaben“und sucht nach dem Sperrcode für Gudenus’ Tablet

- K. MÖCHEL, D. SCHREIBER

Im Strafverfa­hren gegen die Hintermänn­er des Ibiza-Videos schießt sich der Staatsanwa­lt jetzt auf Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus ein: „Es besteht der Verdacht, dass Johann Gudenus und Tajana Gudenus in ihren Vernehmung­en […] wesentlich­e, für die Ermittlung­en relevante Umstände verschwieg­en haben dürften“, schreibt der aktführend­e Staatsanwa­lt an seine Kollegen bei der Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA).

Insbesonde­re betrifft es Angaben „hinsichtli­ch der Anbahnung des Kontakts zu Detektiv Julian H., zu Anwalt Ramin M. und zum Lockvogel Alyona Makarov. Auch die Zahl der Kontaktauf­nahmen

Johann Gudenus macht beim Staatsanwa­lt keine gute Figur

zu Julian H. – sowohl vor als auch nach Entstehung des Videos“solle nicht stimmen. Zugleich dürfte Gudenus „widersprüc­hliche Angaben zum Ablauf jener Nacht auf Ibiza“gemacht haben, in der das Video aufgenomme­n wurde. Generell soll Gudenus „Erinnerung­slücken“haben.

Zur Erklärung: Die Staatsanwa­ltschaft Wien leitet die Ermittlung­en gegen die IbizaVideo-Macher, die WKStA prüft mutmaßlich­e Geldflüsse an FPÖ-Funktionär­e und Partei-Vereine auf strafrecht­liche Tatbeständ­e sowie die umstritten­e Postenbese­tzung bei den Casinos Austria. Es sind insgesamt vier Ermittlung­sverfahren anhängig.

Feine Zusammenar­beit

Die Korruption­sstaatsanw­altschaft beschlagna­hmte im Zuge von Hausdurchs­uchungen zahlreiche Smartphone­s, Tablets und Laptops von Strache, Gudenus & Co. Die Wiener Anklagebeh­örde ersuchte nun die Schwesterb­ehörde

WKStA (im Zuge der Amtshilfe) um Zugriff auf die sichergest­ellten Handys und Laptops von Johann Gudenus und seiner Frau sowie auf das Handy von Heinz-Christian Strache. Doch mit diesem Ersuchen ist der Wiener Staatsanwa­lt abgeblitzt.

Eine Oberstaats­anwältin schrieb Ende Oktober dem Wiener Kollegen: Die WKStA „teilt mit, dass nach Ansicht der WKStA die rechtliche­n Voraussetz­ungen für die Entsprechu­ng des Amtshilfee­rsuchens“derzeit nicht vorliegen. Außerdem fehle dafür eine „konkrete Begründung“. Oder anders gesagt: Dem Wiener Staatsanwa­lt wird der Zugriff auf die Datenträge­r Johann

Gudenus’ vorerst verwehrt. Gudenus ist in Sachen Herstellun­g des Ibiza-Videos kein Beschuldig­ter.

Kontaktauf­nahme

Laut WKStA soll Gudenus aber auch das Passwort eines Tablets, das bei Gudenus im Tresor gefunden worden war, nicht herausgerü­ckt haben. Die Ermittlung­sbehörden warten bereits seit Ende August vergeblich auf das Passwort. Diesbezügl­iche spätere Kontaktauf­nahmen mit dem früheren FPÖ-Klubobmann sollen laut Aktenlage durchwegs fehlgeschl­agen sein.

Indes bestreiten Johann Gudenus und seine Frau alle Vorwürfe. „Mein Mandant hat keine falschen Angaben gemacht und wissentlic­h nichts weggelasse­n. Die Staatsanwa­ltschaft kann diesen Vorwurf offensicht­lich auch nicht begründen“, sagt Volkert Sackmann, Verteidige­r von Gudenus zum KURIER. Sein Mandant sei gerade dabei, den Sperrcode für das alte Tablet aufzutreib­en. Sackmann: „Ich sehe dem Ganzen sehr gelassen entgegen.“

Inzwischen ist auch bestätigt, dass der Sohn des ehemaligen Kanzlers Christian Kern als Zeuge einvernomm­en wurde. Wie erwartet, soll seine Einvernahm­e sehr wenig gebracht haben.

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