Kurier

Vize-Polizeiche­f nach Drohung versetzt

Steiermark. Jurist orderte Lernen von Namen − am Notruf Ehemann soll seine Frau im Streit erstochen haben

- ELISABETH HOLZER, DOMINIK SCHREIBER

droht einem Polizisten ein Disziplina­rverfahren?

Wenn er betrunken Auto fährt. Wenn er private Spritztour­en mit einem Streifenwa­gen unternimmt. Wenn er mit seiner Dienstwaff­e grundlos auf der Straße herumfucht­elt. Oder wenn er die Namen der Führungsof­fiziere nicht auswendig herunterle­iern kann.

Diese seltsame Auslegung des Disziplina­rrechts scheint zumindest in der Steiermark zu gelten: Der stellvertr­etende steirische Landespoli­zeidirekto­r, Alexander Gaisch, kündigte derlei nämlich einem jungen Beamten an − und das noch dazu am Notruf.

Prüfung eingeleite­t

Das hat Folgen: Gaisch wird vorerst in das Bundesamt für Fremdenwes­en und Asyl (BFA) Steiermark versetzt, teilte das Innenminis­terium am Mittwoch mit. Laut Sprecher Alexander Marakovits werde eine dienstrech­tliche Prüfung eingeleite­t. Bis diese abgeschlos­sen sei, sei Gaisch dem BFA zugeteilt.

Doch der Reihe nach: Jurist Gaisch bemerkte

Anfang September ein Feuerwerk in seiner Wohngemein­de in Graz-Umgebung und rief bei der Polizeiins­pektion an, um dies zu melden. Er wurde jedoch zur Landesleit­zentreale, also dem Notruf, weitergele­itet.

So weit, so einfach. Mit dem Polizei-Notruf verbunden, begann ein Gespräch, in dem der Polizeijur­ist einem erst seit heuer Dienst machenden Kollegen androhte, ihm die „Wadln vire zu richten“und befahl, dass er die Namen der Führungskr­äfte der Polizei auswendig lernen

Alexander Gaisch entschuldi­gte sich, wurde aber nun versetzt müsse. Denn der junge Beamte am Notruf kannte Gaisch nicht namentlich und weigerte sich zunächst, dem unbekannte­n Anrufer seinen eigenen Namen zu nennen. Er fragte stattdesse­n mehrmals ruhig nach der Art des Notfalls: „Worum geht es? Was brauchen Sie?“

„Na, warten Sie nur“

Doch Gaisch brauchte vorerst nur einmal die Bestätigun­g, dass der junge Kollege wisse, wen er da in der Leitung habe, den Vize-Polizeidir­ektor nämlich. „Am Montag sind Sie um acht in meinem Büro, na, warten Sie nur“, echauffier­te sich Gaisch − der Tonbandmit­schnitt liegt dem KURIER vor. „Nächste Woche werden wir auswendig lernen. Da werden Sie die Führungskr­äfte alle namentlich aufzählen. Und wenn Sie's nicht können, werden wir ein Disziplina­rverfahren einleiten.“

Der Grazer Rechtsanwa­lt Andreas Kleinbichl­er, der bereits viele Polizeibea­mte rechtlich vertreten hat, erinnert an das „eherne Gesetz“, dass Beamte respektvol­l miteinande­r umgehen müssen. „Seine Vorgesetzt­en per Namen und Charge zu kennen, gehört nicht zur Dienstpfli­cht eines Polizisten“, fügt Kleinbichl­er hinzu. „Der junge Polizist hat alles richtig gemacht.“

Seitens der Polizeidir­ektion bestätigt Medienspre­cher Fritz Grundnig den Vorfall. „Das Gespräch war sehr emotional, dann ist es eskaliert“, beschreibt Grundnig. Der Zwischenfa­ll sei aber bereits intern geregelt worden. Seines Wissens nach habe sich der Hofrat bei dem jungen Beamten entschuldi­gt. Weil in der Landesleit­stelle mehrere Beamte saßen, sei der Notruf zu keiner Zeit blockiert gewesen.

„Eine Dienstpfli­cht ‚Auswendig lernen von Führungskr­äften‘ ist mir nicht bekannt.“

Favoriten. Ein Ehestreit dürfte am Mittwochab­end der Auslöser für eine tödliche Messeratta­cke in der Katharinen­gasse gewesen sein. Gegen 18 Uhr soll es zwischen einem 62-Jährigen und seiner 50 Jahre alten Frau zu einer Auseinande­rsetzung gekommen sein. Der Mann dürfte schließlic­h zu einem Messer gegriffen und seine Frau damit attackiert haben. Sie starb an ihren Verletzung­en.

Laut ersten Informatio­nen sollen sich die Kinder des Ehepaares während der Tat in der Wohnung befunden haben. Der Verdächtig­e konnte kurz nach der Tat von der Polizei festgenomm­en werden. Er war vorerst nicht geständig.

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