Vize-Polizeichef nach Drohung versetzt
Steiermark. Jurist orderte Lernen von Namen − am Notruf Ehemann soll seine Frau im Streit erstochen haben
droht einem Polizisten ein Disziplinarverfahren?
Wenn er betrunken Auto fährt. Wenn er private Spritztouren mit einem Streifenwagen unternimmt. Wenn er mit seiner Dienstwaffe grundlos auf der Straße herumfuchtelt. Oder wenn er die Namen der Führungsoffiziere nicht auswendig herunterleiern kann.
Diese seltsame Auslegung des Disziplinarrechts scheint zumindest in der Steiermark zu gelten: Der stellvertretende steirische Landespolizeidirektor, Alexander Gaisch, kündigte derlei nämlich einem jungen Beamten an − und das noch dazu am Notruf.
Prüfung eingeleitet
Das hat Folgen: Gaisch wird vorerst in das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Steiermark versetzt, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Laut Sprecher Alexander Marakovits werde eine dienstrechtliche Prüfung eingeleitet. Bis diese abgeschlossen sei, sei Gaisch dem BFA zugeteilt.
Doch der Reihe nach: Jurist Gaisch bemerkte
Anfang September ein Feuerwerk in seiner Wohngemeinde in Graz-Umgebung und rief bei der Polizeiinspektion an, um dies zu melden. Er wurde jedoch zur Landesleitzentreale, also dem Notruf, weitergeleitet.
So weit, so einfach. Mit dem Polizei-Notruf verbunden, begann ein Gespräch, in dem der Polizeijurist einem erst seit heuer Dienst machenden Kollegen androhte, ihm die „Wadln vire zu richten“und befahl, dass er die Namen der Führungskräfte der Polizei auswendig lernen
Alexander Gaisch entschuldigte sich, wurde aber nun versetzt müsse. Denn der junge Beamte am Notruf kannte Gaisch nicht namentlich und weigerte sich zunächst, dem unbekannten Anrufer seinen eigenen Namen zu nennen. Er fragte stattdessen mehrmals ruhig nach der Art des Notfalls: „Worum geht es? Was brauchen Sie?“
„Na, warten Sie nur“
Doch Gaisch brauchte vorerst nur einmal die Bestätigung, dass der junge Kollege wisse, wen er da in der Leitung habe, den Vize-Polizeidirektor nämlich. „Am Montag sind Sie um acht in meinem Büro, na, warten Sie nur“, echauffierte sich Gaisch − der Tonbandmitschnitt liegt dem KURIER vor. „Nächste Woche werden wir auswendig lernen. Da werden Sie die Führungskräfte alle namentlich aufzählen. Und wenn Sie's nicht können, werden wir ein Disziplinarverfahren einleiten.“
Der Grazer Rechtsanwalt Andreas Kleinbichler, der bereits viele Polizeibeamte rechtlich vertreten hat, erinnert an das „eherne Gesetz“, dass Beamte respektvoll miteinander umgehen müssen. „Seine Vorgesetzten per Namen und Charge zu kennen, gehört nicht zur Dienstpflicht eines Polizisten“, fügt Kleinbichler hinzu. „Der junge Polizist hat alles richtig gemacht.“
Seitens der Polizeidirektion bestätigt Mediensprecher Fritz Grundnig den Vorfall. „Das Gespräch war sehr emotional, dann ist es eskaliert“, beschreibt Grundnig. Der Zwischenfall sei aber bereits intern geregelt worden. Seines Wissens nach habe sich der Hofrat bei dem jungen Beamten entschuldigt. Weil in der Landesleitstelle mehrere Beamte saßen, sei der Notruf zu keiner Zeit blockiert gewesen.
„Eine Dienstpflicht ‚Auswendig lernen von Führungskräften‘ ist mir nicht bekannt.“
Favoriten. Ein Ehestreit dürfte am Mittwochabend der Auslöser für eine tödliche Messerattacke in der Katharinengasse gewesen sein. Gegen 18 Uhr soll es zwischen einem 62-Jährigen und seiner 50 Jahre alten Frau zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Der Mann dürfte schließlich zu einem Messer gegriffen und seine Frau damit attackiert haben. Sie starb an ihren Verletzungen.
Laut ersten Informationen sollen sich die Kinder des Ehepaares während der Tat in der Wohnung befunden haben. Der Verdächtige konnte kurz nach der Tat von der Polizei festgenommen werden. Er war vorerst nicht geständig.