„Beim Mandatskauf nachschärfen“
Wie korruptionsanfällig ist Österreich? In der Verwaltung nicht sehr, sagt Anti-Korruptionsexperte Martin Kreutner. Ein Problem: Jobvergaben im staatsnahen Bereich.
„Wen würde der Anstand wählen?“, haben die Grünen auf Wahlplakaten gefragt. Und wenn für die Grünen etwas bei den Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP klar war, dann das: Transparenz gehört in der nächsten Bundesregierung zu den zentralen Anliegen. Wie kann sie gelingen? Und vor allem: Was fehlt in Österreich?
Der KURIER sprach mit Martin Kreutner, der sich zuletzt als Dekan der Anti-Korruptionsakademie in Laxenburg weltweit den Ruf eines Anti-Korruptionsexperten erarbeitet hat.
KURIER: Herr Kreutner, das Ibiza-Video hat die Innenpolitik enorm beeinflusst: Es gab den ersten Rauswurf eines Ministers, die erste Beamtenregierung und eine Nationalratswahl. Provokant gefragt: War Ibiza nicht doch nur eine b’soffene G’schicht? Streng genommen ist ja noch nichts passiert.
Martin Kreutner: Es ist sogar sehr viel passiert! Wir haben die unfreiwillige Demaskierung eines politischen Selbstverständnisses erlebt. Als ehemaliger polizeilicher Ermittler muss ich aber auch gleich die erste Warnung loswerden: Was wir im Ibiza-Video sehen konnten ist eine Prospektiv-Täterschaft. Wir sehen da jemanden, der sich offensichtlich darauf freut, an die Futtertröge der Macht zu kommen, um hier dann all das zu tun, was er bei vielen anderen vor ihm und um ihn herum beobachten konnte. So gesehen warne ich davor zu sagen: Das war’s jetzt, das sind nur zwei Einzelpersonen unter VorfreudeSymptomatik. Es muss dem generell und speziell nachgegangen werden, was in diesem Video an- und ausgesprochen wurde. Auch wenn man fast schon „froh“darüber sein muss, wie die Personen im Video vorgegangen sind.
Warum sollte man froh sein? Aus der Praxis traue ich mich zu sagen: Professionel
len, erfahrenen Tätern wäre eine solch handwerkliche Tollpatschigkeit nicht passiert.
Es ist bewiesen, dass das Ibiza-Video die Wähler viel weniger schockiert hat als gedacht. Eine Erklärung: Offenbar meinen viele, Strache habe nur laut gesagt, was in der Politik gang und gäbe ist.
Schlimm genug! Gleichzeitig halte ich – mit positivem Ausblick – dagegen und sage: In den letzten Jahren ist das Problembewusstsein in Sachen Korruption gestiegen, die Bevölkerung will gewisse Dinge einfach nicht mehr hinnehmen. Und was die Korruption in breiterer Perspektive angeht: Da stehen wir im Großen und Ganzen sehr gut da.
Woran machen Sie das fest?
Wir haben eine öffentliche Verwaltung, die – insbesondere im Vergleich mit anderen Ländern – ausgezeichnet funktioniert. Man muss keine Angst haben, wenn man als Staatsbürger von der Polizei aufgehalten wird. Auch beim Zoll werden Amtshandlungen nahezu zu 100 Prozent tadellos durchgeführt. Wo es Nachholbedarf gibt, ist der Bereich weiter oben, also beispielsweise wenn staatsnahe Posten vergeben werden. Da gibt’s zu oft unlautere Absprachen, Mehrfach-Multifunktionäre, allfällige Gegenleistungen und offensichtliche Interessenskonflikte – und das schadet auf lange Sicht dem Wirtschaftsstandort und rüttelt an den Grundfesten des Staates.
Was kann man dagegen tun?
Das große Thema ist „der neue Stil“. Seit dem AKHSkandal heißt es regelmäßig: Wir brauchen einen neuen Umgang bei relevanten Entscheidungen! Das Problem ist nur: Dieses Versprechen scheint man nicht wirklich einhalten zu wollen. In der Privatwirtschaft gibt es den Ausdruck, dass der „tone from the top“, also die Vorbildwirkung von oben kommen muss. Haltung und Werte einer Unternehmung müssen vom Management authentisch vorgelebt werden. Das fehlt zu oft in der Politik. Es genügt nicht zu sagen: Wir tun halt, was gerade noch legal ist – oder auch nicht mehr …
Kann man dieses Verhalten mit klareren, schärferen Gesetzen erreichen?
Ich bin kein Anhänger von Gesetzesverschärfungen als Allheilmittel, weil damit die Stil- und Selbstverständnisfrage wieder schubladisiert wird. Natürlich sind begleitend legistische Maßnahmen nötig. Beim Tatbestand des – prospektiven – Mandatskaufs hat „Ibiza“bewiesen, dass nachgeschärft werden muss. Auch bei der Parteienfinanzierung gibt es viel Luft nach oben: Der Rechnungshof sollte nicht nur genauer, sondern auch breiter – etwa ab 25 Prozent Staatsbeteiligung – prüfen dürfen. Und man muss sich überlegen, ob illegale Parteienfinanzierung, auf der Geber- und Nehmerseite, nicht klarer strafrechtlich geahndet wird. Was den parteipolitischen Postenschacher betrifft, warte ich auf den Tag, an dem ein qualifizierter, aber übergangener Kandidat sich an Zivil- und Strafgerichte wendet und den durch offensichtliche Täuschung entstandenen Vertrauens- und sonstigen Schaden geltend macht.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft betreibt aufwendige Verfahren wie die BUWOG. Was halten Sie von derartigen, sich über Jahre hinweg ziehenden Großverfahren?
Vorerst ein Chapeau für die WKStA und ihre Ermittlungstätigkeit in den vergangenen Monaten! Als Jurist bin ich bei der oft extremen Verfahrensdauer in einem Dilemma: Korruptionsermittlungen dauern grundsätzlich meist lange. Da geht es oft um internationale Verflechtungen, komplizierte Tatkomplexe und langwierige Rechtshilfe-Ansuchen. Hinzu kommt, dass sich die Betroffenen mit allen erdenklichen rechtlichen Mitteln wehren. Das steht ihnen selbstverständlich zu. In Summe gehen dabei aber oft viele Jahre vorbei.
Worin besteht ihr Dilemma?
Bei allem Verständnis für die Komplexität der Ermittlungen: Oft geht es um massive Grundrechtseingriffe. Wenn ich als Beschuldigter viele Jahre nicht weiß, was genau geschieht, wenn man Vorwürfe – ob wahr oder nicht – zuerst aus der Zeitung erfährt und dort de-facto Vorverurteilungen geschehen, dann ist das System zu hinterfragen – immerhin könnte am Ende auch ein Freispruch stehen. Um es kurz zu machen: Bei sehr, sehr langen und öffentlich zelebrierten Verfahren hat die Reputation der Betroffenen irgendwann einen irreversiblen Schaden genommen. Hier müsste man in einem modernen Rechtsstaat festlegen können: Wenn es dem Recht innerhalb von sehr genau definierten Grenzen nicht gelingt ein Verfahren abzuschließen, muss man nolens volens die Stopp-Taste drücken. Wenn Sie so wollen eine „inner-justizielle Verjährung“.