Neue „Hacklerregelung“könnte bald wieder fallen
2020. Führt Türkis-Grün Abschläge wieder ein?
Im Endspurt zur Nationalratswahl wurde im September auf Betreiben der SPÖ (mit Hilfe der FPÖ) eine neue „Hacklerregelung“beschlossen. Wer 45 Jahre eingezahlt hat, darf ab Jahresbeginn 2020 schon mit 62 Jahren – abschlagsfrei – in Pension gehen. Die Aufregung war groß.
Bedankt haben sich die Wähler bei Pamela- RendiWagner freilich nicht. Aufgeregt haben sich aber all jene, die ein paar Monate vorher in Pension gegangen sind und die Abschläge von 12,6 Prozent noch hinnehmen mussten (als Strafe für den vorzeitigen Pensionsantritt).
Die SPÖ wollte daher zuletzt eine Ausweitung auf alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und rückwirkend auf alle Arbeitnehmer der Jahrgänge 1955 bis 1957 durchsetzen, was nicht gelungen ist.
Nun dürfte das Pendel überhaupt in die Gegenrichtung ausschlagen. In der ÖVP sind sich mittlerweile alle einig, dass die abschlagsfreie Frühpension nach 45 Beitragsjahren „eine populistische Einzelmaßnahme“war, die das eigentliche Ziel der Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters völlig konterkariert. Auch Kanzlerin Brigitte Bierlein gehört zu den Kritikern.
Interessant ist, dass offenbar auch die Grünen mittlerweile so denken wie ÖVP und Neos. Daher könnte es unter der absehbar neuen türkisgrünen Bundesregierung zu einer baldigen Reparatur der Hacklerregelung im Jahr 2020 kommen.
Zumindest lässt eine Wortmeldung der Grün-Abgeordneten Bedrana Ribo, eine frühere Gemeinderätin aus Graz, darauf schließen. Sie sagte im Budgetausschuss mit einem Seitenhieb auf die SPÖ: Die „Hacklerregelung“müsse man reparieren, aber nicht durch eine Ausweitung.
Was sie genau meinte, wollte sie dem KURIER nicht verraten. Das ist offensichtlich den Koalitionsverhandlungen geschuldet. Ein ÖVP-Vertreter sagte zum KURIER: „Die Hacklerregelung geht total in die falsche Richtung. Noch haben wir nicht das definitive Okay der Grünen für die Abschaffung, aber die Hoffnung lebt.“
Bis auf weiteres bleibt damit alles bei der gültigen Rechtslage ab 2020. Ob ein rasches Aus der soeben erst eingeführten Regelung mit dem Vertrauensschutz vereinbar ist, sprich bei einer Klage halten würde, ist ohnedies fraglich.