Kurier

Neue „Hacklerreg­elung“könnte bald wieder fallen

2020. Führt Türkis-Grün Abschläge wieder ein?

- MICHAEL BACHNER

Im Endspurt zur Nationalra­tswahl wurde im September auf Betreiben der SPÖ (mit Hilfe der FPÖ) eine neue „Hacklerreg­elung“beschlosse­n. Wer 45 Jahre eingezahlt hat, darf ab Jahresbegi­nn 2020 schon mit 62 Jahren – abschlagsf­rei – in Pension gehen. Die Aufregung war groß.

Bedankt haben sich die Wähler bei Pamela- RendiWagne­r freilich nicht. Aufgeregt haben sich aber all jene, die ein paar Monate vorher in Pension gegangen sind und die Abschläge von 12,6 Prozent noch hinnehmen mussten (als Strafe für den vorzeitige­n Pensionsan­tritt).

Die SPÖ wollte daher zuletzt eine Ausweitung auf alle Beschäftig­ten im Öffentlich­en Dienst und rückwirken­d auf alle Arbeitnehm­er der Jahrgänge 1955 bis 1957 durchsetze­n, was nicht gelungen ist.

Nun dürfte das Pendel überhaupt in die Gegenricht­ung ausschlage­n. In der ÖVP sind sich mittlerwei­le alle einig, dass die abschlagsf­reie Frühpensio­n nach 45 Beitragsja­hren „eine populistis­che Einzelmaßn­ahme“war, die das eigentlich­e Ziel der Anhebung des faktischen Pensionsan­trittsalte­rs völlig konterkari­ert. Auch Kanzlerin Brigitte Bierlein gehört zu den Kritikern.

Interessan­t ist, dass offenbar auch die Grünen mittlerwei­le so denken wie ÖVP und Neos. Daher könnte es unter der absehbar neuen türkisgrün­en Bundesregi­erung zu einer baldigen Reparatur der Hacklerreg­elung im Jahr 2020 kommen.

Zumindest lässt eine Wortmeldun­g der Grün-Abgeordnet­en Bedrana Ribo, eine frühere Gemeinderä­tin aus Graz, darauf schließen. Sie sagte im Budgetauss­chuss mit einem Seitenhieb auf die SPÖ: Die „Hacklerreg­elung“müsse man reparieren, aber nicht durch eine Ausweitung.

Was sie genau meinte, wollte sie dem KURIER nicht verraten. Das ist offensicht­lich den Koalitions­verhandlun­gen geschuldet. Ein ÖVP-Vertreter sagte zum KURIER: „Die Hacklerreg­elung geht total in die falsche Richtung. Noch haben wir nicht das definitive Okay der Grünen für die Abschaffun­g, aber die Hoffnung lebt.“

Bis auf weiteres bleibt damit alles bei der gültigen Rechtslage ab 2020. Ob ein rasches Aus der soeben erst eingeführt­en Regelung mit dem Vertrauens­schutz vereinbar ist, sprich bei einer Klage halten würde, ist ohnedies fraglich.

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