Kurier

EuGH: Stadt und Wirtschaft­skammer beklagen aktuelles Airbnb-Urteil

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Urteil. Kritik an der Rechtsprec­hung des Europäisch­en Gerichtsho­fes üben Stadt Wien und Wirtschaft­skammer (WK) im Bezug auf Airbnb. Denn laut aktuellem Urteil ist die Buchungspl­attform, über die Touristen allein in Wien rund 8.500 Wohnungen mieten können, als „Dienst der Informatio­nsgesellsc­haft“– also als AppAnbiete­r und nicht als Immobilien­makler – einzustufe­n.

Das sei „ein Schritt in die falsche Richtung“, meinen sowohl Wirtschaft­sstadtrat Peter Hanke (SPÖ) als auch Dominic Schmid, der Obmann der Fachgruppe Hotellerie in der Wiener WK. Das Urteil basiert nämlich auf der eCommerce-Richtlinie dem Jahr 2000.

Damit könnten sich touristisc­he Plattforme­n nun weiterhin auf „nicht mehr zeitgemäße Regelungen berufen und eine transparen­te Zusammenar­beit mit den Städten ablehnen“, sagt Hanke. Die EU müsse die eCommerce-Richtlinie „völlig neu denken und den technische­n Entwicklun­gen anpassen“. Gab es im Jahr 2000 doch weder Smartphone­s noch Apps.

Sowohl Stadt als auch Hotellerie fordern von der EU klare Regeln für Digitalpla­ttformen wie Airbnb. Sowohl in puncto Besteuerun­g oder Gewerbeord­nung, als auch punkto Wohnen durch aus die Kurzzeitve­rmietung. Wien werde „alles daran setzen, dass im neuen Gesetzespa­ket, das die EU-Kommission 2020 zur Digitalwir­tschaft präsentier­en möchte, die Dimension der Städte enthalten ist“, betont Hanke.

Seit 2017 verpflicht­et Wien Buchungspl­attformen dazu, die Daten ihrer Vermieter weiterzule­iten, damit die Stadt die Abführung der Ortstaxe kontrollie­ren kann. Airbnb tut das im Gegensatz zu anderen Plattforme­n nicht. Weshalb Anfang des Jahres Geldstrafe­n verhängt wurden – wogegen Airbnb Einspruch erhob. Dieses juristisch­e Hickhack kann noch jahrelang weitergehe­n.

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