EuGH: Stadt und Wirtschaftskammer beklagen aktuelles Airbnb-Urteil
Urteil. Kritik an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes üben Stadt Wien und Wirtschaftskammer (WK) im Bezug auf Airbnb. Denn laut aktuellem Urteil ist die Buchungsplattform, über die Touristen allein in Wien rund 8.500 Wohnungen mieten können, als „Dienst der Informationsgesellschaft“– also als AppAnbieter und nicht als Immobilienmakler – einzustufen.
Das sei „ein Schritt in die falsche Richtung“, meinen sowohl Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) als auch Dominic Schmid, der Obmann der Fachgruppe Hotellerie in der Wiener WK. Das Urteil basiert nämlich auf der eCommerce-Richtlinie dem Jahr 2000.
Damit könnten sich touristische Plattformen nun weiterhin auf „nicht mehr zeitgemäße Regelungen berufen und eine transparente Zusammenarbeit mit den Städten ablehnen“, sagt Hanke. Die EU müsse die eCommerce-Richtlinie „völlig neu denken und den technischen Entwicklungen anpassen“. Gab es im Jahr 2000 doch weder Smartphones noch Apps.
Sowohl Stadt als auch Hotellerie fordern von der EU klare Regeln für Digitalplattformen wie Airbnb. Sowohl in puncto Besteuerung oder Gewerbeordnung, als auch punkto Wohnen durch aus die Kurzzeitvermietung. Wien werde „alles daran setzen, dass im neuen Gesetzespaket, das die EU-Kommission 2020 zur Digitalwirtschaft präsentieren möchte, die Dimension der Städte enthalten ist“, betont Hanke.
Seit 2017 verpflichtet Wien Buchungsplattformen dazu, die Daten ihrer Vermieter weiterzuleiten, damit die Stadt die Abführung der Ortstaxe kontrollieren kann. Airbnb tut das im Gegensatz zu anderen Plattformen nicht. Weshalb Anfang des Jahres Geldstrafen verhängt wurden – wogegen Airbnb Einspruch erhob. Dieses juristische Hickhack kann noch jahrelang weitergehen.