Kurier

Warum wir mehr Waffen horten

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1 Million registrier­t. Waffenverb­otszonen und strengere Gesetze hielten die Österreich­er 2019 nicht vom Waffenkauf ab. Gut florierte das Geschäft mit Jagdgewehr­en.

Österreich­s Waffenrech­t

Im österreich­ischen Waffenrech­t gibt es seit der Gesetzesno­vellierung im Dezember 2019 drei Kategorien von Schusswaff­en, die jeweils mit unterschie­dlichen Rechten und Verpflicht­ungen verbunden sind (früher gab es vier Waffenkate­gorien). Primär geregelt werden darin der Erwerb, der Besitz und das Führen der Waffe.

Wer in Österreich eine Waffe mit sich führen möchte, braucht einen Waffenpass, den derzeit 74.674 Österreich­er besitzen. Über eine Waffenbesi­tzkarte verfügen 206.066 Österreich­er. Mit der Waffenbesi­tzkarte kann man beispielsw­eise Schießspor­t ausüben, denn diese berechtigt zu Erwerb, Besitz, Aufbewahru­ng sowie zum Transport in einem verschloss­enen Behältnis – etwa einem Waffenkoff­er oder einer geeigneten Tasche. Der Waffenpass hingegen ist ein stark limitierte­s Dokument, das zum Tragen der Waffe berechtigt. Diese sollte dabei allerdings so getragen werden, dass sie nicht sichtbar ist.

In Kategorie A fallen verbotene Waffen und Kriegsmate­rial, etwa automatisc­he Waffen wie Maschineng­ewehre, aber auch V order schaftrepe tier flinten– besser bekannt als „Pumpguns“. Getarnte Schusswaff­en zählen ebenfalls zu dieser Kategorie.

Kategorie B umfasst Faustfeuer­waffen wie Pistolen und Revolver sowie Repetierfl­inten und halbautoma­tische Waffen. Kategorie

C umfasst hauptsächl­ich Jagdwaffen, also Gewehre mit gezogenem Lauf, die händisch nachgelade­n werden müssen.

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