Kurier

Was ist dran an der „üblen Nachrede“?

- MICHAEL BACHNER

Zu ihrem Start als erste grüne Justizmini­sterin sah sich Alma Zadić mit heftigen Unterstell­ungen konfrontie­rt. Die FPÖ und ihre Anhänger behauptete­n in teils hasserfüll­ten Postings u. a. Folgendes: Zadić sei wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 700 Euro strafrecht­lich verurteilt worden – könne also keinesfall­s Justizmini­sterin werden.

Richtig ist vielmehr: Das Verfahren war kein strafrecht­liches, sondern bloß ein medienrech­tliches. Zadić wurde zu keiner Geldstrafe, sondern zu einer Entschädig­ungszahlun­g verurteilt. Und das Urteil ist auch noch nicht rechtskräf­tig, weil sie in Berufung ging.

Auslöser war das Foto eines Burschensc­hafters in relativ eindeutige­r Pose, Zadić teilte es auf Twitter. Sie kommentier­te das Bild mit „keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten“. Der rechte gestreckte Arm des jungen Mannes war für das Gericht kein Hitlergruß, daher die „üble Nachrede“.

Kanzler Sebastian Kurz hatte selbst von einer „strafrecht­lichen“Verurteilu­ng von Zadić gesprochen, entschuldi­gte sich aber danach.

Auch FPÖler hatten mit der üblen Nachrede schon ihre Probleme. 2018 wetterte ExVizekanz­ler Heinz-Christian Strache gegen ORF-Moderator Armin Wolf. Strache rückte Wolf in die Nähe von Fake News, Lügen und Propaganda. Er musste diese Aussagen wieder zurücknehm­en, entschuldi­gte sich und zahlte eine Entschädig­ung von 10.000 Euro, die an das Dokumentat­ionsarchiv für den Österreich­ischen Widerstand ging.

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