Was ist dran an der „üblen Nachrede“?
Zu ihrem Start als erste grüne Justizministerin sah sich Alma Zadić mit heftigen Unterstellungen konfrontiert. Die FPÖ und ihre Anhänger behaupteten in teils hasserfüllten Postings u. a. Folgendes: Zadić sei wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 700 Euro strafrechtlich verurteilt worden – könne also keinesfalls Justizministerin werden.
Richtig ist vielmehr: Das Verfahren war kein strafrechtliches, sondern bloß ein medienrechtliches. Zadić wurde zu keiner Geldstrafe, sondern zu einer Entschädigungszahlung verurteilt. Und das Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig, weil sie in Berufung ging.
Auslöser war das Foto eines Burschenschafters in relativ eindeutiger Pose, Zadić teilte es auf Twitter. Sie kommentierte das Bild mit „keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten“. Der rechte gestreckte Arm des jungen Mannes war für das Gericht kein Hitlergruß, daher die „üble Nachrede“.
Kanzler Sebastian Kurz hatte selbst von einer „strafrechtlichen“Verurteilung von Zadić gesprochen, entschuldigte sich aber danach.
Auch FPÖler hatten mit der üblen Nachrede schon ihre Probleme. 2018 wetterte ExVizekanzler Heinz-Christian Strache gegen ORF-Moderator Armin Wolf. Strache rückte Wolf in die Nähe von Fake News, Lügen und Propaganda. Er musste diese Aussagen wieder zurücknehmen, entschuldigte sich und zahlte eine Entschädigung von 10.000 Euro, die an das Dokumentationsarchiv für den Österreichischen Widerstand ging.