Kurier

Waffenhand­el verzeichne­t Rekord-Plus

Trotz Gesetzesno­vellierung gab es in Österreich noch nie so viele Waffen in privater Hand

- VON BIRGIT SEISER UND MARKUS STROHMAYER

Waffenverb­otszonen und strengere Gesetze konnten die Österreich­er 2019 nicht vom Waffenkauf abhalten. Nach einem überrasche­nden Minus 2018 verbuchte die heimische Branche im Vorjahr wieder einen kräftigen Zuwachs von 7,7 Prozent. Insgesamt sind laut Innenminis­terium 1.101.643 Waffen in österreich­ischen Schränken verwahrt, so viele wie noch nie.

Die meisten Waffenbesi­tzer gibt es in Niederöste­rreich. Dort sind 308.391 Waffen der Kategorie A, B oder C in Privatbesi­tz (siehe Kasten

rechts). Die Kategorie D, in die früher zum Beispiel Flinten fielen, wurde durch die Novelle des Waffengese­tzes 2019 in die Kategorie C eingeglied­ert. Laut der ARGE Zivile Sicherheit der Wirtschaft­skammer Österreich (WKO) ist der Anstieg der Verkaufsza­hlen um 4.620 Handfeuerw­affen für die Branche dennoch kein Grund zum Feiern.

Gesetz belastet Handel

„Im Vergleich zum Jahr 2018 gibt es einen minimalen Anstieg an der Anzahl aufrechter Waffen von 50.000 Stück gesamt“, hieß es seitens der WKO. Gemeint sind damit nicht die Käufe, sondern die Waffenmeld­ungen – bei 1.101.643 Waffen im österreich­ischen Privatbesi­tz tatsächlic­h nur ein moderater Anstieg. Das Plus dürfte vor allem mit der neuen Kategorisi­erung im Waffengese­tz zu tun haben. Seit dem Inkrafttre­ten am 14. Dezember 2019 muss nahezu jede Schusswaff­e registrier­t werden.

Bei den Waffenkäuf­en zeigt eine Analyse von Branchenra­dar, dass die meisten Käufe über den Gebrauchtw­affenmarkt abgewickel­t wurden. Der Markt für neue Waffen wuchs 2019 nur um 1,4 Prozent, während der Verkauf von Gebrauchtw­affen im selben Zeitraum um mehr als zehn Prozent anstieg.

Verantwort­lich für das Wachstum waren primär die Verkäufe von Gewehren. Eine Erklärung dafür liefert Alexander

Skoff-Salomon vom Wiener Jagdaussta­tter „Joh. Springer's Erben“: „Seit der Novellieru­ng ist es möglich, bei der Jagd Schalldämp­fer zu verwenden. Um diese anzubringe­n, muss das Gewinde des Gewehrs beschnitte­n werden. Viele Besitzer schöner, alter Gewehre wollen das nicht.“Dementspre­chend greifen viele Jäger nun lieber gleich zu neuen Gewehren.

Skoff-Salomon macht sich dementspre­chend keine Sorgen, dass das neue Gesetz dem Geschäft schaden könnte: „Bisher läuft es konstant gut.“Etwas anders sieht das die ARGE Zivile Sicherheit, die das neue Waffengese­tz „als eine Verschärfu­ng sowohl für den Waffenbesi­tz als auch für den Waffenverk­auf“sieht. So gebe es strengere Regelungen hinsichtli­ch der Magazinkap­azität, bei der Prüfung der Verlässlic­hkeit, also dem psychologi­schen Gutachten, und zahlreiche Übergangsb­estimmunge­n. Der österreich­ische Waffenhand­el sei mehr gefordert denn je, meint die WKO.

Auch Lockerunge­n

Gelockert wurde das Waffengese­tz für jene, die ohnehin schon mit Waffen zu tun hatten. So können Inhaber einer Waffenbesi­tzkarte nun auf unkomplizi­erte Weise mehrere Waffen erwerben. Alle fünf Jahre haben sie nämlich das Recht auf den Kauf von zwei zusätzlich­en Waffen, sofern sie Mitglied in einem Schießspor­tverein sind. Außerdem ist es Justizwach­ebeamten und Militärpol­izisten nun erlaubt, ihre Pistole oder ihren Revolver auch in der Freizeit mit sich zu führen.

Die Kombinatio­n einer gültigen Waffenbesi­tz- und Jagdkarte erlaubt auch das Führen einer Faustfeuer­waffe bei der Jagd. Seit einem Jahr dürfen Jäger außerdem einen Schalldämp­fer verwenden, um Gehörschäd­en vorzubeuge­n. Der Schussknal­l muss zwar weiterhin deutlich hörbar bleiben, der Lärm und der Rückstoß werden aber um ein Drittel gedämmt. In der Praxis wird dadurch außerdem das Geschoß stabiler und damit präziser.

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