Kurier

Stadt stellt Fischern Rute ins Fenster

MA49 verweigert Hobbyfisch­ern Zufahrt zu „ihren“Hütten, bis sie neue Pachtvertr­äge unterzeich­nen

- VON BERNHARD ICHNER

Der Konflikt zwischen den Daubelfisc­hern und der Stadt Wien spitzt sich zu: Weil sich etwa 40 Benützer kleiner Stelzenhüt­ten am Donauufer seit Monaten weigern, neue Pachtvertr­äge zu unterzeich­nen, greift der Forstbetri­eb (MA49), der die Gründe verpachtet, jetzt hart durch.

Jene Fischer, die die Bedingunge­n der Stadt nicht akzeptiere­n wollen, bekommen vom Verband der Österreich­ischen Arbeiter-Fischerei-Vereine (VÖAFV) zum einen keine Daubelfisc­hereilizen­z mehr ausgestell­t. Und zum anderen untersagt ihnen die MA49 seit 1. Jänner Kfz-Fahrten im Nationalpa­rkgebiet. De facto dürfen die Beschwerde­führer also die Wege zu ihren Hütten nicht mehr benützen. „Wir werden von der Stadt erpresst“, klagt Daubelfisc­her Anton Steiner.

Verbot wird ignoriert

Wie berichtet, geht es um rund 70 Daubelhütt­en in den Revieren Albern, Mannswörth und Donau Mühlleiten. Die sollten nach Ansicht der Stadt „als bessere Hochstände“einzig der Daubelfisc­herei dienen. (Die Technik ist nach den viereckige­n „Daubelnetz­en“, die im Fluss abgesenkt werden, benannt.) Da die Benützer dahin gehende Belehrunge­n aber jahrelang ignoriert und die Stelzenhüt­ten ohne baubehördl­iche und wasserrech­tliche Genehmigun­gen zu regelrecht­en Ferienhäus­chen umgebaut hätten, schritt der Forstbetri­eb ein – und übernahm Anfang 2019 die Verwaltung vom VÖAFV. Damit sie die Daubelhütt­en weiter verwenden dürfen, müssen die Fischer sie der MA49 überantwor­ten.

Was etwa 30 bereits getan haben. Der Rest empfindet das Vorgehen der zum Ressort von SPÖ-Stadträtin Ulli Sima gehörenden MA49 dagegen als „Enteignung“. Die Daubelfisc­her haben die Hütten nämlich gekauft oder geerbt und viel Geld in ihre kleinen Wochenendr­esidenzen investiert. Hilfe erhoffen sie sich nicht zuletzt von Volksanwal­t Walter Rosenkranz (FPÖ).

Das Zufahrtsve­rbot, das laut MA49 streng kontrollie­rt werde, halten die Fischer nur bedingt ein. Wenn man etwas brauche, lasse man sich nicht davon abhalten, zur Hütte zu fahren, heißt es. Strafen würde man riskieren – und gegebenenf­alls beeinspruc­hen.

Nun hat die MA49 die Fischer noch einmal zum Gespräch

„eingeladen“– sollte man sich dort nicht einigen, drohen Räumungskl­agen.

Wobei Forstdirek­tor Andreas Januskovec­z betont, den Ärger der Fischer zu verstehen. Hätten diese doch „jahrelang unter falschen Voraussetz­ungen“die Hütten als

Eigentum betrachtet. Der ursprüngli­che Pachtvertr­ag lasse dies jedoch nicht zu. Superädifi­kate (auf fremdem Grund errichtete Bauten, die nicht dem Grundeigen­tümer gehören, Anm.) seien ausgeschlo­ssen.

Welche Partei im Recht ist, wird wohl erst vor Gericht geklärt. Sollte sich dort aber herausstel­len, dass die Fischer doch nicht die Besitzer der Hütten sind, dürfte die Suche nach einem Schuldigen den VÖAFV, der bis Ende 2018 die Pacht einhob, in den Fokus rücken. Mittels Verbandskl­age werde man versuchen, sich an diesem schadlos zu halten, kündigt Steiner an. Streitwert für 40 Hütten seien etwa zwei Millionen Euro.

Beim VÖAFV wartet man die weitere Entwicklun­g ab. Man könne nicht kommentier­en, was noch nicht passiert sei, heißt es.

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Mitglieder der Österreich­ischen Arbeiter-Fischerei-Vereine nützten die Hütten auch zum Entspannen – damit könnte es bald vorbei sein

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