Gute und schlechte Nachrichten beim Digital-Regierungsprogramm
Netzpolitik. Informationsfreiheit, Datenschutz: Was sich Türkis-Grün vornimmt und was außen vor bleibt.
„Ich will Österreich zur führenden Digitalnation Europas machen“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vor einem Jahr unter Türkis-Blau. Dieser Slogan wird nun im Regierungsprogramm von Türkis-Grün fortgesetzt. Manche Punkte von Türkis-Blau sind weggefallen, neue Themen mit grüner Handschrift dazugekommen. Das geplante „digitale Vermummungsverbot“, bei dem es sich um eine Art Ausweispflicht im Netz gehandelt hat, ist kein Thema mehr. Datenschutz und künstliche Intelligenz werden von Türkis-Grün häufiger erwähnt als von der Vorgängerregierung. Neben dem Breitbandausbau, für den künftig das Landwirtschaftsministerium unter Elisabeth Köstinger (ÖVP) zuständig sein wird, gibt es weitere Punkte, die dem KURIER aufgefallen sind.
Öffnung der Verkehrsauskunft (VAO)
Die VAO ist eine zentrale Plattform, auf der sich sämtliche Abfahrts- und Routendaten aller Verkehrsverbünde befinden. Bisher war es kostenpflichtig, die Daten abzurufen. Die Tarife waren vor allem auf Großkunden ausgelegt, so dass kleine App-Anbieter es sich nicht leisten konnten, daraus ein Angebot zu schaffen. Die VAO soll jetzt ein Open Service und durch den Bund koordiniert werden.
Informationsfreiheit Vier Regierungen haben bereits die Abschaffung des Amtsgeheimnisses versprochen. Jetzt soll das Recht auf Information verfassungsmäßig werden. Bürgeranfragen sollen demnach gebührenfrei werden und nicht mehr wie bisher 15 bis 30 Euro kosten. Es soll ein zentrales Transparenzregister geschaffen und Verträge zu Gutachten und Studien sollen ab einer bestimmten Höhe veröffentlicht werden.
Mehr Geld für Datenschutzbehörde
Die Datenschutzbehörde soll mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind viele neue Aufgaben auf die
Behörde zugekommen, Verfahren dauern derzeit deshalb monatelang.
Bundestrojaner
Erst im Dezember 2019 haben die Verfassungsrichter eine Regelung aus dem Überwachungspaket zum Einsatz von staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung von verschlüsselten Nachrichten als verfassungswidrig gekippt. Nun soll diese Regelung erneut geprüft werden.
Vorratsdaten
Alle im Visum-Verfahren erhaltenen biometrischen Merkmale sollen mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen werden und für mögliche zukünftige Fahndungen fünf Jahre gespeichert werden und zwar auch, wenn die betreffende Person ausgereist ist. Damit werden alle Migranten unter Generalverdacht gestellt.
Fehlender Informatikunterricht
Zwar gibt es im Regierungsprogramm den wichtigen Punkt „Österreichs Schulbildung digitalisieren“, aber es fehlt ein Ausbau des Informatikunterrichts. Wenn man Menschen zwar beibringt Tablets zu nutzen, aber nicht, wie diese aufgebaut sind, werden sie zu Konsumenten statt zu technisch versierten Gestaltern.