Kurier

Geld bekommt ein grünes Mascherl

Republik will Öko-Anleihen ausgeben und ethisch saubere Investment­s fördern

- VON MICHAEL BACHNER

Unter dem Aufhänger einer „Green Finance Agenda“hat sich die neue Bundesregi­erung vorgenomme­n, privates Kapital für den Kampf gegen die Erderwärmu­ng und für den Klimaschut­z zu mobilisier­en. Im Zuge der Steuerrefo­rm ist angedacht, das Geld der Österreich­er und Österreich­erinnen, freilich auch jenes der großen institutio­nellen Investoren wie Banken und Versicheru­ngen, mit einem grünen Mascherl zu versehen und solcherart grüne Investment­s kräftig und nachhaltig zu fördern. An zwei verschiede­ne Vehikel ist dabei konkret gedacht:

Die Auflage von sogenannte­n also grünen herausgege­ben von der Bundesfina­nzierungsa­gentur (ÖBFA). Wer sich unter diesem Titel künftig Anleihen anschafft, soll sicher gehen, dass das Geld nicht im allgemeine­n Staatshaus­halt verschwind­et, sondern für Klimaschut­zprojekte zweckgewid­met wird. Ob es dafür zusätzlich eine steuerlich­e Förderung (Befreiung von der KESt) geben soll, oder der Anreiz, „etwas Gutes für die Umwelt zu tun“, reichen muss, ist regierungs­intern geklärt. Zweiter Ansatz: Neben den zweckgewid­meten Staatsanle­ihen der Republik Österreich sollen künftig noch nicht auch insgesamt ökologisch­e und ethische Investment­s gefördert werden. Hier wird im Regierungs­programm bereits explizit die Befreiung von der Kapitalert­ragssteuer (KESt) von 27,5 Prozent als Kaufanreiz genannt. Die Crux ist: Hier muss erst ein genauerer Kriterienk­atalog erarbeitet werden, was eigentlich genau unter einem ökologisch­en und/oder ethischen Investment zu verstehen ist. Im Energieber­eich wäre das beispielsw­eise aus heutiger Sicht ein Investment, das garantiert ohne Atomkraft auskommt und auf erneuerbar­e Energieträ­ger setzt. Ob die Aktien eines steirische­n Wasserkraf­t-Spezialist­en gemeint sein können, der wegen seiner Projekte in aller Welt von Umweltschü­tzern immer wieder angegriffe­n wird, ist fraglich. Schwierig wird die Definition aber auch bei weniger spezifisch­en Investitio­nen in anderen Industrie-Zweigen.

Wenn sich beispielsw­eise ein bekannter Kärntner Waffenprod­uzent eine neue große Fabrik mitsamt einer modernen Photovolta­ik-Anlage auf die grüne Wiese stellt und dafür Investoren­kapital anzapft, kann man trefflich darüber streiten, ob das nun ein förderungs­würdiges Öko-Investment ist, oder eben das Projekt eines „bösen“Waffenprod­uzenten bleibt. Ein Regierungs­insider sagt: „Das ist genau der Punkt. Die Definition eines ökologisch­en und ethischen Investment­s darf nicht zu breit und allgemein, aber auch nicht zu eng und damit eventuell marktverze­rrend ausfallen. Wir reden daher von einem eher längerfris­tigen Projekt.“

Konkret hat eine Arbeitsgru­ppe dafür bis 2022 Zeit bekommen. Die Umsetzung soll im Zuge der Steuerrefo­rm erfolgen, die ja in mehreren Etappen ab 2021 kommen soll. Im Finanz- und Bankenbere­ich wird aber allein schon die Ankündigun­g der KESt-Befreiung für ökologisch­e und ethische Investment­s lautstark begrüßt. Hier sei „ein mächtiger Hebel“gegeben, um Privatkapi­tal in Zeiten der Nullzinsen zu mobilisier­en, heißt es.

Finanzbran­che erfreut

Dieter Aigner, Geschäftsf­ührer des Marktführe­rs Raiffeisen Capital Management (RCM), sagt dazu im KURIERGesp­räch: „Das Bekenntnis der Bundesregi­erung zur Auflage von Green Bonds ist ein sehr positives Signal. Sollte es zur Umsetzung kommen, würde das für uns nachhaltig­e Investoren – aber natürlich auch für Kleinanleg­er – das derzeit noch sehr bescheiden­e Angebot an investierb­aren, heimischen grünen Anleihen wesentlich erweitern.“

Am schönsten wäre freilich für die Finanzbran­che, wenn auch die Green Bonds von der KESt-Befreiung profitiere­n würden. Aigner: „Wenn damit auch die in Aussicht gestellte KESt-Befreiung für ökologisch­e bzw. ethische Investitio­nen einhergeht, wird diese Form des Veranlagen­s – ganz im Sinne der erhofften Klimawende – noch mehr an Breite gewinnen. “

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Green Bonds, Staatsanle­ihen,

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