Mauschelei auf der Spitalsbaustelle
Prüfung. KAV-Mitarbeiter suspendiert / Fragwürdige Vorgänge rund um Semmelweis-Klinik
Für die Stadtregierung brisant sind auch weitere Berichte des Wiener Stadtrechnungshofs, die am Dienstag veröffentlicht wurden.
· Preisabsprachen im Spital? Auffallend ähnlich kalkuliert waren die Angebote für Tischler-Arbeiten, die der Krankenanstaltenverbund (KAV) für Modernisierungsarbeiten in der Rudolfstiftung von mehreren Firmen, die ihm bekannt waren, einholte.
Aufgrund weiterer Ungereimtheiten hätte der KAV „Methoden zur Erkennung von Absprachen zwischen den Firmen“anwenden sollen, merken die Prüfer an. Dies sei aber nicht passiert.
Der KAV gelobt Besserung und verweist auf bereits gezogene Konsequenzen: „Der Mitarbeiter der Rudolfstiftung, der bei der gegenständlichen Prüfung in der Verantwortung war, ist bereits suspendiert“, heißt es in einer Stellungnahme des Spitalsträgers.
· Immo-Deals in der Kritik Die Stadt Wien hätte beim Verkauf jener drei Pavillons am Gelände der früheren Semmelweis-Frauenklinik in Währing, in denen heute die private Amadeus-Musikschule residiert, ein Bieterverfahren durchführen sollen, mahnen die Prüfer. Rechtlich sei es zwar zulässig, auf einen solchen Prozess zu verzichten und den angemessenen Preis einer Liegenschaft stattdessen von einem Sachverständigen ermitteln zu lassen.
Eine Ausschreibung hätte aber „objektivere und belastbarere Ergebnisse“gebracht, heißt es in dem Bericht. Das bedeutet: Mit einer Ausschreibung hätte die Stadt die Liegenschaft womöglich teurer verkaufen können.
· Schindluder mit Strafzetteln Nachdem im Herbst 2018 aufgeflogen war, dass Parksheriffs Strafen illegal erlassen haben, geriet das System in die Kritik. Auch der Stadtrechnungshof hinterfragte die Abläufe kritisch und forderte ein Konzept von der Polizei und von der MA 67 (Parkraumbewirtschaftung), wie mit Stornierungen umgegangen wird und wie der Informationsaustausch zwischen Parksheriffs, Magistrat und Polizei verbessert werden soll.
Die MA 67 versichert, das System bereits überarbeitet zu haben. Strafzettel können nur noch innerhalb von 30 Minuten nach der Ausstellung storniert werden. Spätere Stornierungen werden erfasst und der Landespolizeidirektion gemeldet. Generell wird diese nun regelmäßig mit Daten versorgt. Die Polizei kann und soll die Daten dann überprüfen.