Geschäftsinhaber können auf Mietreduktion hoffen
Gesetz. Bei Seuchen Zinsminderung vorgesehen. Aber einige Punkte strittig
Geschlossene Geschäfte bedeuten in der Regel auch keinerlei Umsätze. Die Ausgaben laufen aber weiter. Bei den Mieten gibt es immerhin eine gute Nachricht: In vielen Fällen besteht rechtlicher Anspruch auf Zinsminderung bzw. sogar komplette Einstellung der Zahlungen. Das hat das Justizministerium klargestellt.
Konkret bezieht es sich auf die § 1104, 1105 und 1096 ABGB. „Daraus kann abgeleitet werden, dass der Vermieter das Risiko dafür trägt, dass der Geschäftsraum wegen außerordentlicher Zufälle nicht gebraucht werden kann“, heißt es. Explizit wird hier als Beispiel auch eine Seuche genannt.
Michael Pisecky, Obmann der Wiener Immobilientreuhänder, stimmt dem zu. „Es besteht zweifelsfrei rechtliche Klarheit darüber, dass es zumindest zu einer Kürzung des Mietzinses kommt, selbst wenn die Paragrafen im Mietvertrag ausgenommen werden.“
Thomas Seeber, auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt in der Kanzlei Kunz Wallentin, hat zu dieser Thematik bereits Anfragen erhalten. „Wir vertreten auch grundsätzlich die Ansicht des Justizministeriums.“Jedoch schränkt er ein: „Die Meinung, dass eine klare Rechtslage vorliege, teilen wir nicht, weil die Praxis zeigt, dass im Einzelfall sehr wohl vieles unklar ist.“
Zu beachten ist laut Seeber, dass nur bei vollständiger Unbrauchbarkeit des Mietgegenstands eine Mietzinsminderung auf null erfolgen kann. Werde der Geschäftsraum noch anderweitig verwendet (schließlich muss nur der Kundenbereich geschlossen werden), dürfe der Mietzins bloß entsprechend gemindert werden. Diese Ansicht teilt Pisecky und nennt als Beispiel Lagerräume oder Gastronomen, die die Küche weiterhin für Zustelldienste nutzen.
Pacht
Anders verhält sich die Lage Seeber zufolge bei einer Pacht. Bei Teilbrauchbarkeit gibt es laut § 1105 nur in Ausnahmefällen eine Zinsminderung. Diese sind: Wenn der Pachtgegenstand für höchstens ein Jahr gepachtet worden ist UND die Erträge wegen der Beeinträchtigung um mehr als die Hälfte gefallen sind.
Auf eine Besonderheit weist die Kanzlei SCWP Schindhelm hin: Laut OGH sind nur solche Ereignisse als „außerordentliche Zufälle“einzustufen, die „durch eine gesetzliche Regelung über Ersatzansprüche nicht angemessen ausgeglichen werden“können. Entschädigungen
aus Krisenfonds könnten als derartige Ersatzansprüche angesehen werden. Damit könnte das Recht auf Mietreduktion dahin sein.
Wie nun betroffene Geschäftsleute vorgehen, müsse im Einzelfall geklärt werden, betonen alle Experten. Generell sei es sinnvoll, das Gespräch zu suchen und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, so Pisecky. Zahlungen könnten vorläufig unter Vorbehalt geleistet werden.
Auch für Private kann die Miete bei Jobverlust durch Corona zum Thema werden. Die Mietervereinigung fordert einen Solidarfonds, bei dem ein Antrag auf Übernahme des Mietzinses gestellt werden kann. Einzelne Gemeinden wie Finkenstein (Kärnten) erlassen für April die Mieten in ihren Gemeindewohnungen. Keine gute Idee, findet der Gemeindebund. „Das kann Ungerechtigkeiten mit sich bringen.“
Plus Prozent. Die USBörsen haben am Dienstag mit historischen Kursgewinnen geschlossen. Der Dow Jones stieg um 11,37 Prozent. Damit verzeichnete der Index prozentuell betrachtet den stärksten Handelstag seit 1933. Außerdem stieg der Index erstmals an einem Tag um mehr als 2.000 Punkte und verbuchte damit auch in Punkten gerechnet den größten Gewinn seiner Geschichte. Angetrieben wurden die US-Börsen von der Hoffnung auf ein umfangreiches Hilfspaket im Kampf gegen die Corona-Krise. Seit Jahresbeginn liegt der Dow Jones dennoch noch immer knapp 27,5 Prozent im Minus.
Ähnlich verhielten sich die Börsen in Asien und Europa. Der Euro-Stoxx-50 etwa legte 9,24 Prozent zu. Einen solch starken Tagesgewinn hatte er seit Ende November 2008 nicht mehr verzeichnet. Der deutsche Leitindex DAX zog um annähernd elf Prozent hinauf, der Wiener ATX um 8,16 Prozent.
Der Kurs von SBO zog um 21,60 Prozent an. Für OMV ging es um 12,59 Prozent nach oben. Die Berenberg Bank hat ihr Kursziel für die Aktie von 60 auf 33 Euro herabgesetzt und ihre Kaufempfehlung bestätigt. Nach Ankündigung von Kurzarbeit in zahlreichen Niederlassungen schloss voestalpine mit plus 4,66 Prozent.