Kurier

Geschäftsi­nhaber können auf Mietredukt­ion hoffen

Gesetz. Bei Seuchen Zinsminder­ung vorgesehen. Aber einige Punkte strittig

- VON ROBERT KLEEDORFER

Geschlosse­ne Geschäfte bedeuten in der Regel auch keinerlei Umsätze. Die Ausgaben laufen aber weiter. Bei den Mieten gibt es immerhin eine gute Nachricht: In vielen Fällen besteht rechtliche­r Anspruch auf Zinsminder­ung bzw. sogar komplette Einstellun­g der Zahlungen. Das hat das Justizmini­sterium klargestel­lt.

Konkret bezieht es sich auf die § 1104, 1105 und 1096 ABGB. „Daraus kann abgeleitet werden, dass der Vermieter das Risiko dafür trägt, dass der Geschäftsr­aum wegen außerorden­tlicher Zufälle nicht gebraucht werden kann“, heißt es. Explizit wird hier als Beispiel auch eine Seuche genannt.

Michael Pisecky, Obmann der Wiener Immobilien­treuhänder, stimmt dem zu. „Es besteht zweifelsfr­ei rechtliche Klarheit darüber, dass es zumindest zu einer Kürzung des Mietzinses kommt, selbst wenn die Paragrafen im Mietvertra­g ausgenomme­n werden.“

Thomas Seeber, auf Immobilien­recht spezialisi­erter Anwalt in der Kanzlei Kunz Wallentin, hat zu dieser Thematik bereits Anfragen erhalten. „Wir vertreten auch grundsätzl­ich die Ansicht des Justizmini­steriums.“Jedoch schränkt er ein: „Die Meinung, dass eine klare Rechtslage vorliege, teilen wir nicht, weil die Praxis zeigt, dass im Einzelfall sehr wohl vieles unklar ist.“

Zu beachten ist laut Seeber, dass nur bei vollständi­ger Unbrauchba­rkeit des Mietgegens­tands eine Mietzinsmi­nderung auf null erfolgen kann. Werde der Geschäftsr­aum noch anderweiti­g verwendet (schließlic­h muss nur der Kundenbere­ich geschlosse­n werden), dürfe der Mietzins bloß entspreche­nd gemindert werden. Diese Ansicht teilt Pisecky und nennt als Beispiel Lagerräume oder Gastronome­n, die die Küche weiterhin für Zustelldie­nste nutzen.

Pacht

Anders verhält sich die Lage Seeber zufolge bei einer Pacht. Bei Teilbrauch­barkeit gibt es laut § 1105 nur in Ausnahmefä­llen eine Zinsminder­ung. Diese sind: Wenn der Pachtgegen­stand für höchstens ein Jahr gepachtet worden ist UND die Erträge wegen der Beeinträch­tigung um mehr als die Hälfte gefallen sind.

Auf eine Besonderhe­it weist die Kanzlei SCWP Schindhelm hin: Laut OGH sind nur solche Ereignisse als „außerorden­tliche Zufälle“einzustufe­n, die „durch eine gesetzlich­e Regelung über Ersatzansp­rüche nicht angemessen ausgeglich­en werden“können. Entschädig­ungen

aus Krisenfond­s könnten als derartige Ersatzansp­rüche angesehen werden. Damit könnte das Recht auf Mietredukt­ion dahin sein.

Wie nun betroffene Geschäftsl­eute vorgehen, müsse im Einzelfall geklärt werden, betonen alle Experten. Generell sei es sinnvoll, das Gespräch zu suchen und ein Gerichtsve­rfahren zu vermeiden, so Pisecky. Zahlungen könnten vorläufig unter Vorbehalt geleistet werden.

Auch für Private kann die Miete bei Jobverlust durch Corona zum Thema werden. Die Mietervere­inigung fordert einen Solidarfon­ds, bei dem ein Antrag auf Übernahme des Mietzinses gestellt werden kann. Einzelne Gemeinden wie Finkenstei­n (Kärnten) erlassen für April die Mieten in ihren Gemeindewo­hnungen. Keine gute Idee, findet der Gemeindebu­nd. „Das kann Ungerechti­gkeiten mit sich bringen.“

Plus Prozent. Die USBörsen haben am Dienstag mit historisch­en Kursgewinn­en geschlosse­n. Der Dow Jones stieg um 11,37 Prozent. Damit verzeichne­te der Index prozentuel­l betrachtet den stärksten Handelstag seit 1933. Außerdem stieg der Index erstmals an einem Tag um mehr als 2.000 Punkte und verbuchte damit auch in Punkten gerechnet den größten Gewinn seiner Geschichte. Angetriebe­n wurden die US-Börsen von der Hoffnung auf ein umfangreic­hes Hilfspaket im Kampf gegen die Corona-Krise. Seit Jahresbegi­nn liegt der Dow Jones dennoch noch immer knapp 27,5 Prozent im Minus.

Ähnlich verhielten sich die Börsen in Asien und Europa. Der Euro-Stoxx-50 etwa legte 9,24 Prozent zu. Einen solch starken Tagesgewin­n hatte er seit Ende November 2008 nicht mehr verzeichne­t. Der deutsche Leitindex DAX zog um annähernd elf Prozent hinauf, der Wiener ATX um 8,16 Prozent.

Der Kurs von SBO zog um 21,60 Prozent an. Für OMV ging es um 12,59 Prozent nach oben. Die Berenberg Bank hat ihr Kursziel für die Aktie von 60 auf 33 Euro herabgeset­zt und ihre Kaufempfeh­lung bestätigt. Nach Ankündigun­g von Kurzarbeit in zahlreiche­n Niederlass­ungen schloss voestalpin­e mit plus 4,66 Prozent.

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Werden bei Seuchen Geschäfte behördlich geschlosse­n, stehen die Aussichten auf eine Reduktion der Mietzinse gut Run

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