Uber und Taxis werden gleichgestellt
Auch Mietwagen müssen künftig den Taxitarif verwenden
Der Preiskampf zwischen Taxis und Mietwagen – allen voran Uber – dürfte bald zu Ende gehen. Denn die Stadt Wien hat jetzt die sogenannte „Landesbetriebsordnung für das Personenförderungsgewerbe mit PKW“in Begutachtung geschickt. Damit wird die Preisgestaltung für Taxis und Mietwagen künftig anders geregelt.
Die neue Betriebsordnung, die dem KURIER exklusiv vorliegt, enthält vor allem auch Neuerungen für die Fahrgäste.
· Einheitlicher Tarif für alle Bereits vergangenes Jahr wurde die Trennung zwischen Taxis (die nach einem fix vorgegebenen Tarif fahren müssen) und Mietwagen (die die Preise frei gestalten dürfen) formal aufgehoben. Jetzt hat die Stadt Wien die Details festgelegt: Der einheitliche Taxitarif bleibt – anders als immer wieder diskutiert – bestehen.
Eine Untersuchung des Instituts für Höhere Studien (IHS) sei zu dem Schluss gekommen, dass der Verzicht auf einheitliche Preise zu weniger Qualität und höheren Preisen führen kann, heißt es aus dem Büro des zuständigen Wirtschaftsstadtrats Peter Hanke (SPÖ). Im Umkehrschluss bedeutet das: Uber wird seine Preise an jene der Taxis angleichen sprich: erhöhen – müssen. Die Stadt musste handeln, weil der Bund im Vorjahr das Gelegenheitsverkehrgesetz novellierte, um Taxis und Mietwagen gleichzustellen. Das rechtliche Korsett ist eng. Die Stadt – hatte nur eine Wahl: Ein Tarif für alle – oder gar kein Tarif mehr.
· Höherer Tarif? Die Stadt Wien will den Tarif vereinfachen. Die derzeitige Regelung ist veraltet und für Konsumenten schwer verständlich. Wahrscheinlich wird der Tarif im Zuge der Reform aber auch steigen: Die Taxi-Branche fordert schon lange eine Anhebung – und zwar um kolportierte 15 Prozent. Gut möglich, dass die Standesvertreter sich mit diesem Wunsch nun durchsetzen.
· Taxameter-Pflicht Damit der einheitliche Tarif auch eingehalten wird, benötigen künftig auch alle Uber-Fahrer einen im Auto verbauten Taxameter. Eine Alternative, über die noch diskutiert wird: Vielleicht ist es künftig stattdessen möglich, mit dem Taxi- oder Mietwagenfahrer vor Fahrtantritt einen Fixpreis zu vereinbaren.
Aber Vorsicht: Auch dieser Pauschalbetrag könnte nicht frei verhandelt werden. Er müsste sich am Tarif orientieren. Das heißt, dass etwa mittels Routing die Kilometer der Wegstrecke ausgerechnet werden, an denen sich der Fahrpreis dann bemisst.
Die Stadt wolle „jedenfalls innovative, digitale Modelle für die Kunden entwickeln“, heißt es aus dem Büro Hanke. Die Schwierigkeit: Die neue Regelung muss im September 2020 in Kraft treten. Angesichts der Corona-Krise wird für innovative Lösungen die Zeit knapp.
· Navi und Bankomat Die Stadt Wien legt mit der neuen Landesbetriebsordnung auch Qualitätskriterien für Taxis und Mietwagen fest. Künftig muss in allen Autos die Zahlung mit Bankomatkarte möglich sein.
Auch ein Navigationsgerät müssen die Fahrer mitführen – und auf Wunsch der Fahrgäste verwenden. Eine Rechnung muss am Ende der Fahrt automatisch ausgehändigt werden. Auch in Sachen Umweltschutz wird nachgebessert: Zum Einsatz kommen dürfen nur noch Kfz mit Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 oder E-Autos.