Die Wirte ziehen vor den VfGH
Die Corona-Sperren treffen die Gastronomen hart
Eine der Branchen, die von der Krise wirtschaftlich am härtesten getroffen wird, ist die Gastronomie – besonders die Nachtlokale. Tausende Bars und Clubs sind bis auf Weiteres geschlossen. Ob sie im Mai aufsperren dürfen, weiß niemand. Wenn, dann nur unter strengen Auflagen. „Wenn ich nur ein paar Gäste in mein Lokal lassen darf und es einen Sicherheitsabstand geben muss, dann kann es gleich geschlossen bleiben“, sagt etwa Norbert Grünberger, Betreiber der Bar „Richy’s“im Wiener Bermudadreieck.
Mit seinen Sorgen ist der Gastronom nicht alleine. Deshalb formiert sich derzeit eine Gruppe von Wirten, die eine Verfassungsklage anstrebt. Die potenzielle Verfassungswidrigkeit sieht Mathias Dechant , Anwalt in einer Wiener Kanzlei, insbesondere in einer Verletzung des Gleichheitssatzes: Denn das Covid-19Maßnahmengesetz der Bundesregierung hat für unterschiedliche Unternehmen ganz unterschiedliche Konsequenzen.
Grundsätzlich können Unternehmer bei Verdienstentgang Ansprüche nach dem Epidemiegesetz geltend machen. Für Gastronomen und Hoteliers gilt jedoch eine Verordnung des Sozialministers, die das Epidemiegesetz aushebelt. „Gemäß Covid-19-Maßnahmengesetz soll das Epidemiegesetz nicht zur Anwendung kommen. Außerdem treffen die Maßnahmen Betriebe je nach deren Größe wohl auch unterschiedlich hart, was im Ergebnis ebenfalls eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung bedeuten kann“, sagt Dechant.
Die Kanzlei hat bereits eine beträchtliche Anzahl an Unternehmern vereint, die dies weiterverfolgen möchten – weitere Interessenten können sich noch anschließen.
Kurzarbeit unmöglich
Problematisch ist laut den Gastronomen auch, dass es in ihrem Fall keinen Sinn mache, Menschen in Kurzarbeit zu schicken. „Das ist unmöglich. Wenn man zu hat, gibt es überhaupt keine Arbeit“, sagt Grünberger.
Zu Wort gemeldet hat sich auch Mario Pulker, Gastro-Obmann der Wirtschaftskammer. Es müsse klargestellt werden, dass die Bundesregierung und das AMS wiedereröffnenden Gastronomiebetrieben sofort Kurzarbeit ermöglicht – und nicht erst nach einer vierwöchigen Frist. Abgesehen davon sei die geplante Einschränkung der Öffnungszeiten bis 18 Uhr unmöglich. „60.000 Betriebe brauchen eine Möglichkeit bis 23 Uhr, sonst wird das tödlich“, sagt Pulker.