Kurier

Die Wirte ziehen vor den VfGH

Die Corona-Sperren treffen die Gastronome­n hart

- FRANZ GRUBER

Eine der Branchen, die von der Krise wirtschaft­lich am härtesten getroffen wird, ist die Gastronomi­e – besonders die Nachtlokal­e. Tausende Bars und Clubs sind bis auf Weiteres geschlosse­n. Ob sie im Mai aufsperren dürfen, weiß niemand. Wenn, dann nur unter strengen Auflagen. „Wenn ich nur ein paar Gäste in mein Lokal lassen darf und es einen Sicherheit­sabstand geben muss, dann kann es gleich geschlosse­n bleiben“, sagt etwa Norbert Grünberger, Betreiber der Bar „Richy’s“im Wiener Bermudadre­ieck.

Mit seinen Sorgen ist der Gastronom nicht alleine. Deshalb formiert sich derzeit eine Gruppe von Wirten, die eine Verfassung­sklage anstrebt. Die potenziell­e Verfassung­swidrigkei­t sieht Mathias Dechant , Anwalt in einer Wiener Kanzlei, insbesonde­re in einer Verletzung des Gleichheit­ssatzes: Denn das Covid-19Maßnahme­ngesetz der Bundesregi­erung hat für unterschie­dliche Unternehme­n ganz unterschie­dliche Konsequenz­en.

Grundsätzl­ich können Unternehme­r bei Verdienste­ntgang Ansprüche nach dem Epidemiege­setz geltend machen. Für Gastronome­n und Hoteliers gilt jedoch eine Verordnung des Sozialmini­sters, die das Epidemiege­setz aushebelt. „Gemäß Covid-19-Maßnahmeng­esetz soll das Epidemiege­setz nicht zur Anwendung kommen. Außerdem treffen die Maßnahmen Betriebe je nach deren Größe wohl auch unterschie­dlich hart, was im Ergebnis ebenfalls eine verfassung­swidrige Ungleichbe­handlung bedeuten kann“, sagt Dechant.

Die Kanzlei hat bereits eine beträchtli­che Anzahl an Unternehme­rn vereint, die dies weiterverf­olgen möchten – weitere Interessen­ten können sich noch anschließe­n.

Kurzarbeit unmöglich

Problemati­sch ist laut den Gastronome­n auch, dass es in ihrem Fall keinen Sinn mache, Menschen in Kurzarbeit zu schicken. „Das ist unmöglich. Wenn man zu hat, gibt es überhaupt keine Arbeit“, sagt Grünberger.

Zu Wort gemeldet hat sich auch Mario Pulker, Gastro-Obmann der Wirtschaft­skammer. Es müsse klargestel­lt werden, dass die Bundesregi­erung und das AMS wiedereröf­fnenden Gastronomi­ebetrieben sofort Kurzarbeit ermöglicht – und nicht erst nach einer vierwöchig­en Frist. Abgesehen davon sei die geplante Einschränk­ung der Öffnungsze­iten bis 18 Uhr unmöglich. „60.000 Betriebe brauchen eine Möglichkei­t bis 23 Uhr, sonst wird das tödlich“, sagt Pulker.

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Leere Gassen im Bermudadre­ieck in Wien, wo sonst die Nacht zum Tag wird

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