Kurier

„Ein Schnitzel bleibt ein Schnitzel“

Umsatzsteu­er-Senkung nur für Gastronomi­e ärgert Fleischer

- KLEE

Ungleichbe­handlung. Morgen, Dienstag, beschließt der Nationalra­t die bis Jahresende befristete Senkung der Umsatzsteu­er für gewisse Bereiche. Unter anderen sollen in der Gastronomi­e Lebensmitt­el und Getränke statt wie bisher mit 10 bzw. 20 Prozent nur mit fünf Prozent besteuert werden. So sollen Coronabedi­ngte Ausfälle zum Teil kompensier­t werden. Das stößt dem Lebensmitt­elgewerbe sauer auf. Denn auch Fleischer, Bäcker und Konditoren verabreich­en fertige Speisen. Diese Betriebe bleiben aber von der geplanten Regelung unberücksi­chtigt.

Für Willibald Mandl, Innungsmei­ster der Lebensmitt­elgewerbe, ist dies unverständ­lich. „Bei der Schließung der Gastronomi­e wurden die Verabreich­ungsbereic­he unserer Betriebe klar als ’Gastro’ eingestuft und geschlosse­n. Sie hatten ebenso Verluste wie die Restaurant­s.“

Hohe Umsatzeinb­ußen

Er spricht von 60 bis 80 Prozent an Umsatzeinb­ußen. „Der Absatz Richtung Gastro war weg, die Verabreich­ung untersagt und die Bevölkerun­g hat ihren Lebensmitt­elbedarf nur noch im Supermarkt gedeckt.“

Der Branchenve­rtreter fragt sich: „Jetzt, wenn es um die dringend benötigten Aufbau-Hilfen geht, sind die Betriebe auf einmal keine Gastro mehr und sollen von der

Steuer-Erleichter­ung nicht Gebrauch machen dürfen?“

Mandl nennt einen Präzedenzf­all: Im Jahr 2000 gab es befristet von Juni bis Ende des Jahres eine „Schnitzels­teuer“, sprich die Umsatzsteu­er für gastronomi­sche Leistungen wurde von 10 auf 14 Prozent erhöht (Nach einem Urteil des EuGH musste die Getränkest­euer abgeschaff­t werden. Als Ersatz gab es eine Erhöhung der Umsatzsteu­er, die aber nach heftigem Protest wieder zurückgeno­mmen wurde, Anm.). Damals waren die Lebensmitt­elgewerbe auch betroffen. „Warum nur wenn's rauf, aber nicht wenn's runter geht?“, fragt sich Mandl und wünscht auch jetzt eine Gleichstel­lung.

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