Kurier

Deutschlan­d: Vor dem Kaffee kommt zuerst das Formular

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Name, Adresse, Telefonnum­mer, Mailkontak­t, Beginn und Ende des Besuchs – wer in Berlin in ein Restaurant, Café oder eine Bar geht, bekommt vom mit Mund-und-Nasenschut­z-ausgestatt­eten Kellner zuerst ein Formular auf den Tisch serviert. In manchen Fällen klebt dort ein QR-Code, über den man sich via Smartphone registrier­en muss. Nach vier Wochen ist der Betreiber verpflicht­et, die Daten zu löschen.

Schon seit vielen Monaten sind die Betreiber in einigen Bundesländ­ern (es gibt keine einheitlic­he Registrier­ungspflich­t, die CoronaRege­ln sind Ländersach­e, Anm.) verpflicht­et, die persönlich­en Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheit­sämter im Falle einer Corona-Erkrankung weitere potenziell Infizierte identifizi­eren können.

Die Erfahrung bisher zeigt: In vielen Lokalen wird die Verordnung umgesetzt, manchmal wird aber darauf vergessen bzw. können die Blätter nicht ausgewerte­t werden, da die Schrift unleserlic­h ist oder falsche Namen verwendet werden.

Polizeizug­riff auf Daten

Dass die Daten auch anders genutzt werden, führte zuletzt zu einer Debatte. Der Grund: Polizeibeh­örden in mehreren Bundesländ­ern sollen sie auch zur Strafverfo­lgung

genutzt haben, wie etwa in Hamburg. Dort nutzte man die Gästedaten eines Lokals, um Augenzeuge­n einer Straftat zu finden – und kontaktier­te die in der Liste aufgeführt­en Personen.

Der Gaststätte­nverband Dehoga fordert daraufhin eine Klarstellu­ng: Ob und wie die Polizei die bei Restaurant­besuchen notwendige­n Corona-Gästeliste­n auswertet. Ein von mehreren Parteien geforderte­s Gesetz, das den Zugriff regelt, soll es aber nicht geben. Der Zugriff sei durch die Strafproze­ssordnung geregelt und benötige ohnehin die Zustimmung eines Richters, heißt es aus dem Bundesjust­izminister­ium.

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