Die Freizeit als Job-Risiko
Arbeitsrechtlich darf Corona keine Auswirkungen haben – Druck steigt dennoch
Quarantäne. Es trifft einen unverschuldet und dennoch hat es große Auswirkungen. In der Freizeit – speziell beim Mannschaftssport – taucht ein Corona-Fall auf und schon ist die engere Umgebung zur Quarantäne verdammt. Für viele Firmen oft ein harter Schlag. Deswegen merke man mittlerweile, wie der Druck von Arbeitgebern auf das Freizeitverhalten ihrer Mitarbeiter steigt, wie es aus der Arbeiterkammer Niederösterreich heißt.
Arbeitsrechtlich ist seit der heftigen Debatte um das Urlaubsverhalten alles klar: Verordnete Quarantäne hat keine Auswirkungen auf Entgeltfortzahlung. Man könne in seiner Freizeit machen, was man will, „wenn ich nicht grob fahrlässig eine Arbeitsunfähigkeit herbeiführe“, sagt Sascha Tomanek, der als Jurist für die Arbeiterkammer tätig ist. Deswegen könne ein Arbeitgeber auch nicht verbieten, dass man am Wochenende Fußball spielt. Tomanek: „Dann dürfte ich ja genauso nicht mehr mit der U-Bahn fahren, weil dort das Ansteckungsrisiko auch sehr hoch sein kann.“So lange man sich korrekt an die vorgegebenen Regeln halte, könne da arbeitsrechtlich nichts passieren. Der Arbeitgeber könne kein Freizeitverhalten anordnen.
Großes Unbehagen
Bei der Arbeiterkammer ist bis jetzt auch noch kein Fall aufgeschlagen, wo jemand wegen einer Quarantäne infolge von Freizeitaktivitäten seinen Job verloren hätte. Dennoch herrscht großes Unbehagen, wie Arbeitgeber dann damit umgehen, wenn man gleich mehrmals in Quarantäne muss.
Im Amateurfußball etwa ist das jedenfalls bereits ein großes Thema. Seit Beginn der Meisterschaften wurden immer wieder Spiele wegen Corona-Verdachts abgesagt (siehe Bericht oben) . In mehreren Fällen war dann gleich die Mannschaft betroffen, mussten Spieler Tests absolvieren und in Quarantäne.
Wobei vieles in diesem Herbst auch von der neuern Corona-Ampel abhängen wird. Orange oder gar Rot bedeuten, dass die Amateurmeisterschaften wieder eingestellt werden müssen.