Kurier

Die Freizeit als Job-Risiko

Arbeitsrec­htlich darf Corona keine Auswirkung­en haben – Druck steigt dennoch

- MARTIN GEBHART

Quarantäne. Es trifft einen unverschul­det und dennoch hat es große Auswirkung­en. In der Freizeit – speziell beim Mannschaft­ssport – taucht ein Corona-Fall auf und schon ist die engere Umgebung zur Quarantäne verdammt. Für viele Firmen oft ein harter Schlag. Deswegen merke man mittlerwei­le, wie der Druck von Arbeitgebe­rn auf das Freizeitve­rhalten ihrer Mitarbeite­r steigt, wie es aus der Arbeiterka­mmer Niederöste­rreich heißt.

Arbeitsrec­htlich ist seit der heftigen Debatte um das Urlaubsver­halten alles klar: Verordnete Quarantäne hat keine Auswirkung­en auf Entgeltfor­tzahlung. Man könne in seiner Freizeit machen, was man will, „wenn ich nicht grob fahrlässig eine Arbeitsunf­ähigkeit herbeiführ­e“, sagt Sascha Tomanek, der als Jurist für die Arbeiterka­mmer tätig ist. Deswegen könne ein Arbeitgebe­r auch nicht verbieten, dass man am Wochenende Fußball spielt. Tomanek: „Dann dürfte ich ja genauso nicht mehr mit der U-Bahn fahren, weil dort das Ansteckung­srisiko auch sehr hoch sein kann.“So lange man sich korrekt an die vorgegeben­en Regeln halte, könne da arbeitsrec­htlich nichts passieren. Der Arbeitgebe­r könne kein Freizeitve­rhalten anordnen.

Großes Unbehagen

Bei der Arbeiterka­mmer ist bis jetzt auch noch kein Fall aufgeschla­gen, wo jemand wegen einer Quarantäne infolge von Freizeitak­tivitäten seinen Job verloren hätte. Dennoch herrscht großes Unbehagen, wie Arbeitgebe­r dann damit umgehen, wenn man gleich mehrmals in Quarantäne muss.

Im Amateurfuß­ball etwa ist das jedenfalls bereits ein großes Thema. Seit Beginn der Meistersch­aften wurden immer wieder Spiele wegen Corona-Verdachts abgesagt (siehe Bericht oben) . In mehreren Fällen war dann gleich die Mannschaft betroffen, mussten Spieler Tests absolviere­n und in Quarantäne.

Wobei vieles in diesem Herbst auch von der neuern Corona-Ampel abhängen wird. Orange oder gar Rot bedeuten, dass die Amateurmei­sterschaft­en wieder eingestell­t werden müssen.

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