Stelzer warnt Anschober: „Keine juristischen Finten“
Covid-19-Verordnung. Gesundheitsministerium plant, direkt in die Bezirke hineinzuregieren
Ampel-Streit. OÖ-Landeshauptmann will nicht, dass Bund in einzelne Bezirke hineinregiert
Der politische Konflikt um die Corona-Ampel gärt weiter. Vor allem in seinem Heimatbundesland Oberösterreich gerät Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) immer mehr unter Beschuss. Zuerst war es SPÖBürgermeister Klaus Luger, der Unverständnis und Widerstand signalisierte, als die Gelb-Phase für seine Stadt Linz verkündet wurde. Jetzt legte ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer nach. Er warnt vor einer geplanten Verordnung des Gesundheitsministers. Vor allem vor den „juristischen Finten“, die dort eingebaut sein sollen.
Konkret geht es dabei um die geplanten Covid-19Maßnahmen, in denen sich eine Verordnung finden soll, „die aus Sicht der Bundesländer und auch aus grundsätzlich rechtsstaatlicher Sicht höchst interessant ist“, sagt Stelzer. Es geht darum, ob das Ministerium direkt in einen Bezirk „hineinregieren“darf, indem die derzeitige Rangordnung ein wenig auf den Kopf gestellt wird. Derzeit teilen sich Bund und Länder in der mittelbaren Bundesverwaltung den Vollzug der Rechtsvorschriften im Land. Der Minister ist für die gesamte Republik zuständig, die Landeshauptleute für ihr Bundesland – dem Minister weisungsgebunden. Regional beschränkte Maßnahmen laufen über das Land oder die Bezirksverwaltungsbehörden.
„Winkeltrick“
Im Gesundheitsministerium scheint nun der Wunsch zu sein, die Ebene der Landeshauptleute auszuhebeln. Mit einem Paragrafen, der regionale Differenzierungen für bundesweite Maßnahmen erlaubt. Beispiel Maskenpflicht: Die Regierung erlässt eine bundesweite Maskenpflicht, kann aber alle Bezirke ausnehmen, auf die das nicht zutreffen soll.
In Oberösterreich bezeichnet man das als „Winkeltrick“. Stelzer: „Bei der Legion an Zentralisten, die es seit Jahrzehnten in Wien gibt, wundert es mich sehr, dass noch niemand vorher darauf gekommen ist. Denn alle, die bisher gesagt haben, die Bundesländer haben zu viele Kompetenzen, hätten diese über diesen Weg in vielen anderen Bereichen schon längst aushebeln können. Ich bin schon sehr gespannt, ob das wirklich geht.“
Föderalismus-Experte Universitätsprofessor Peter Bußjäger aus Innsbruck kann „diese Bedenken von Landeshauptmann Stelzer nachvollziehen“. Es wundert ihn, dass das Ministerium eine Verordnung plant, die eine regionale Differenzierung vorsieht. Bußjäger: „Es stellt sich dann die Frage, warum es die Verordnungskompetenz der Landeshauptleute gibt, wenn es der Minister auch machen kann.“Theoretisch könnte Anschober ja auch eine Weisung geben, wenn in einem Bundesland seine grundsätzlichen Ampelvorgaben nicht umgesetzt werden.
Im Gesundheitsressort der Stadt Wien reagiert man noch gelassen. Man sei gespannt, was Minister
Rudolf Anschober am Freitag verkündet. Derzeit agiere er jedenfalls ohne Rechtsgrundlage, weil das Covid19-Maßnahmenpaket erst vom Nationalrat beschlossen werden muss.
Minister bleibt dabei
Im Gesundheitsministerium aber bleibt man bei der Linie, die Bundeskompetenz für regionale Maßnahmen zu verankern, wie die Reaktion auf die Kritik von Stelzer unterstreicht: „Die von der Bundesregierung angekündigten Änderungen im Bereich des Mund-Nasen-Schutzes für die gelben Gebiete werden derzeit durch eine Novellierung der Covid-19-Lockerungsverordnung rechtlich verankert. Die Rechtsgrundlage dafür ist Paragraf 1 des Covid-19-Maßnahmengesetzes. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sowie Spitzenjuristen des Expertenbeirates bestätigen, dass der Gesundheitsminister die Kompetenz hat, die angekündigten Maßnahmen zum Mund-Nasen-Schutz auch regional zu verordnen.“