Maskenpflicht für alle Geschäfte
Einkaufen. Wird die Corona-Ampel auf Orange geschaltet, wird der Mund-Nasenschutz im betroffenen Bezirk wieder zum treuen Begleiter. Denn dann muss sie wieder in allen geschlossenen (Verkaufs)Räumen getragen werden – das heißt, auch in Bekleidungsgeschäften oder im Elektrofachmarkt.
Bisher musste die Maske lediglich im Lebensmittelhandel, Bäckereien, Fleischereien, Tankstellen, Banken und bei der Post aufgesetzt werden. Eine zusätzliche Verschärfung gibt es darüber hinaus auch noch: Kann der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden, muss die Schutzmaske auch im Freien getragen werden. Auch Einlassbeschränkungen – je nach Größe des Geschäfts – werden dann wieder zu unserem Alltag gehören.
Zudem bleiben natürlich jene Regelungen in Kraft, die auch bei einer gelben Ampelschaltung gelten. So muss selbstverständlich das Personal im Handel einen Mund-NasenSchutz tragen.