Mündelsichere Investments bringen nur selten Rendite
Ausweitung der Anlagevarianten auf Gold & Co. lehnt Politik ab
Wer für seine Kinder oder Schutzbedürftige (besachwaltete Menschen) Geld unter deren Namen veranlagen will, der hat dabei nicht freie Hand. Es ist streng geregelt, wie das zu geschehen hat, schließlich handelt es sich um das Geld anderer. Laut Gesetz ist das Vermögen sicher und möglichst fruchtbringend anzulegen. Vorrang genießt der Grundsatz der Sicherheit. Und hier beginne das Dilemma, wie Christian Ebner, Obmann von FreeMarkets.at, einer parteiunabhängigen Interessensvertretung für Unternehmer und Manager, kritisiert.
Denn laut Gesetz dürfen Gelder der Mündel nur in Spareinlagen, heimische Staatsanleihen, Hypothekarforderungen mit entsprechender Sicherheit (durch die Immobilie), Immobilien selbst oder auch Wertpapiere fließen. Bei Letzteren kommen allerdings ausschließlich diejenigen infrage, die durch besondere gesetzliche Vorschriften zur Anlage von Mündelgeld geeignet erklärt worden sind. Das sind nur rund 20 Investmentfonds (teilweise schon im Namen erkennbar, zum Beispiel Mündel Bond), die entweder in Immobilien oder in Staatsanleihen Gelder anlegen.
Nicht nur die geringe Auswahl, sondern vor allem auch die geringe Aussicht auf Kapitalerhalt, geschweige Rendite, stören Ebner. „Die Regelungen sind gut gemeint, aber hoffnungslos veraltet.“Denn die Geldpolitik führe zu einer Verzinsung von Mündel-Veranlagungen, die deutlich niedriger als die Inflation sei. Auf Sparbücher und Euro-Staatsanleihen trifft dieser Vorwurf definitiv zu. Bei Mündelfonds nicht zwingend. Hier gibt es neben Fonds mit nur rund einem Prozent Durchschnittsrendite in den vergangenen zehn
Jahren auch welche, die zwischen 2 und 3 Prozent erzielt haben. Und Immobilien erleben, wie bekannt, ohnehin seit der Finanzkrise einen starken Wertzuwachs.
Wie auch immer, Ebner wünscht eine Ausweitung der Anlageklassen auf etwa Gold oder andere Investmentfonds. Doch die Politik ist, so zeigt eine KURIER-Umfrage, nicht gewillt, etwas zu ändern.
OGH-Urteil
„Wir sind der Meinung, dass die vom Gesetz umfassten Veranlagungsformen adäquat sind“, so ÖVP-Finanzsprecher Karlheinz Kopf. „Auch wenn sich vielleicht kurzfristig bestimmte Anlageformen als lukrativ darstellen können, bedeutet dies nicht, dass diese gleichzeitig auch den Kriterien der Sicherheit und Risikoabwägung ausreichend gerecht werden.“Bezüglich Gold weist Kopf auf ein OGHUrteil aus 2009 hin. Damals wurde einem Minderjährigen und seinem gesetzlichen Vertreter durch die Höchstrichter vereinfacht gesagt beschieden, dass Gold zu spekulativ sei und zudem die Aufbewahrung ein Sicherheitsrisiko darstelle.
Auch vom Koalitionspartner kommt eine Absage. „Wir halten alle Anlageformen ohne Kapitalgarantie für spekulative Wagnisse“, sagt GrüneFinanzsprecherin Nina Tomaselli. „Das Risiko von Kapitalverlust ist sehr wahrscheinlich. Das steht im krassen Widerspruch des Grundgedankens von mündelsicheren Papieren.“Die SPÖ teilt diese Einschätzung, während sich die Neos zumindest einen Diskurs über eine Ausweitung vorstellen können.
Wer unbedingt Geld für Mündel anders anlegen möchte, kann dies über Antrag beim Pflegschaftsgericht versuchen. Dies ist jedoch mit Aufwand und meist geringem Erfolg verbunden.
Dieselgate. Der Abgasskandal von Volkswagen wird als außergewöhnliches MegaVerfahren in die österreichische Justizgeschichte eingehen. 16 Sammelklagen für 10.000 geschädigte Autobesitzer hat der Verein für Konsumenteninformation im September 2018 initiiert.
Doch erst gestern, Donnerstag, kam es in St. Pölten zum Prozessauftakt, weil in der Zwischenzeit die Höchstgerichte grundsätzliche Rechtsfragen klären mussten. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für Klagen gegen VW bestätigt und der deutsche Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass VW die betroffenen Autobesitzer arglistig getäuscht hat und haftet. Das heißt, die Geschädigten wurden von VW beim Autokauf in Sachen Abgasausstoß betrogen.
Im St. Pöltener Verfahren geht es nicht um Nebengeplänkel, sondern gleich ums Eingemachte. „Der Richter sagte, er will sich jetzt nicht mit Haftungsfragen beschäftigen, sondern er will, dass wir uns die Schadenshöhe anschauen“, sagt VKI-Chefjurist Thomas Hirmke zum KURIER. „Wir glauben, dass wir gute Karten haben, denn das
Zinsniveau. Der Leitzins im Euroraum wird nicht verändert, er bleibt weiter auf null Prozent. Dies hat die Europäische Zentralbank EZB jetzt bekannt gegeben. Die EZB will außerdem unverändert 1,35 Billionen Euro im Rahmen ihres Notkaufprogramms in Staats- und Unternehmensanleihen fließen lassen, und das bis mindestens Ende Juni 2021. Auch der Einlagensatz für Banken
Verfahren geht in die richtige Richtung.“
So geht der VKI davon aus, dass der Schaden (zum Zeitpunkt des Autokaufs) 20 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das heißt, die Käufer haben einen überhöhten Preis für ihr Auto bezahlt, weil man den erhöhen Abgasausstoß einpreisen hätte müssen.
„Es gibt Gutachten von Kfz-Sachverständigen in anderen Verfahren, in denen die Schadenhöhe auf einer Bandbreite zwischen 10 bis 30 Prozent liegt“, sagt Hirmke.
Im St. Pöltner Verfahren (702 Geschädigte, vier Millionen Euro Schaden) wird nun ein Sachverständiger bestellt werden, der die Schadenshöhe errechnen und bewerten muss. Indes bestreitet VW weiterhin jegliches Fehlverhalten und jeglichen Schaden. Der nächste Sammelklage-Prozess findet Anfang Oktober in Klagenfurt statt. bleibt mit minus 0,5 Prozent unverändert. Dennoch schließen Volkswirte nicht aus, dass die EZB das Notkaufprogramm bis Ende 2020 noch aufstocken könnte.
Vor Kurzem hat EZB-Chefvolkswirt Philip Lane gewarnt, die konjunkturellen Erholungen zu optimistisch zu bewerten. Immerhin würden steigende Infektionszahlen auf Konsumlaune und Stimmung bei Unternehmen drücken.