Kurier

Top-Juristen reparierte­n Covid-Gesetz

Neues Corona-Gesetz. Anschober beriet sich mit Experten über die Änderungen, damit nichts mehr schiefgeht

- VON UND ELISABETH HOFER DANIELA KITTNER

Nach den verheerend­en Stellungna­hmen im ersten Begutachtu­ngsverfahr­en wollte Gesundheit­sminister Rudolf Anschober bei der Neuformuli­erung des Covid-19Gesetzes auf Nummer sicher gehen. Viereinhal­b Stunden hat er sich mit Spitzenjur­isten hingesetzt und höchstpers­önlich die einzelnen Bauteile des Gesetzes besprochen.

Dabei waren das „Who is Who“der österreich­ischen Juristen, darunter etwa Heinz Mayer, emeritiert­er Dekan des Juridicum Wien; Clemens Jabloner, Justizmini­ster in der Beamtenreg­ierung unter Brigitte Bierlein und langjährig­er Präsident des Verwaltung­sgerichtsh­ofs; Albert Posch, Leiter des Verfassung­sdiensts im Bundeskanz­leramt, und Georg Krakow von Transparen­cy Internatio­nal. „Anschober hat sich diesmal sehr bemüht, dass nichts schiefgeht“, erzählt ein Sitzungste­ilnehmer.

Bundesrat entscheide­t

Von Spitzenjur­isten kam zum Beispiel der Ratschlag, Ausgangsbe­schränkung­en nicht verschämt zu umschreibe­n, sondern das Kind beim Namen zu nennen. Und so entstand eine neue, klare Fassung des kritisiert­en Paragraf 5. Zur neuesten Version des Gesetzesen­twurfs sind laut Parlaments­direktion bis Freitagvor­mittag mehr als 2.000 Stellungna­hmen eingelangt. Ob die Änderungen reichen, damit die Abgeordnet­en

beider Kammern das Gesetz durchwinke­n, ist dennoch fraglich. Weil es nur einer einfachen Mehrheit bedarf, wird es die erste Hürde im Nationalra­t mit den Stimmen von Türkis-Grün zwar nehmen, könnte im Bundesrat aber an einem „Nein“der

SPÖ scheitern. Ihr Votum ist entscheide­nd, da die Regierungs­parteien im Bundesrat über keine Mehrheit verfügen und die Freiheitli­chen von vornherein angekündig­t haben, dem Gesetz nicht zustimmen zu wollen. Bei einem Veto des Bundesrate­s kann der Nationalra­t das Gesetz mittels Beharrungs­beschlusse­s innerhalb weniger Tage dennoch durchbring­en. Greift der Bundesrat die Gesetzesvo­rlage allerdings gar nicht erst auf, ist eine Verzögerun­g von bis zu acht Wochen möglich.

Allerdings dürfte die Stimmung unter den roten Abgeordnet­en durchaus versöhnlic­h sein. Sie sehen es als ihren Triumph, „dass die bisherige Kritik Wirkung gezeigt hat und der neue Entwurf in grundlegen­den Fragen verändert wurde“, erklärt der stellvertr­etende Parteichef, Jörg Leichtfrie­d.

SPÖ ist zufrieden

So seien verfassung­srechtlich­e Grundregel­n jetzt deutlich besser berücksich­tigt worden, und auch der Hauptaussc­huss im Parlament werde bei freiheitsb­eschränken­den Verordnung­en eingebunde­n, lobt er. „Außerdem bekommen mit dem Gesetzespa­ket die Bundesländ­er die Möglichkei­t, das AmpelChaos der Bundesregi­erung zu reparieren, da die Landeshaup­tleute eigene Befugnisse erhalten, um das Virus einzudämme­n.“Dennoch: Bei einigen Punkten sieht Leichtfrie­d noch Gesprächsb­edarf, etwa bei den behördlich­en Kontrollbe­fugnissen oder der Frage nach den Kompetenze­n der Gebietskör­perschafte­n. Auf die Stimmen der Neos wird es zwar nicht ankommen. Wie der pinke Gesundheit­ssprecher Gerald Loacker erklärte, werden sie aber gegen das neue Gesetz stimmen.

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Rudolf Anschober bringt eine neue Version des Covid-19Gesetzes ins Parlament

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