Top-Juristen reparierten Covid-Gesetz
Neues Corona-Gesetz. Anschober beriet sich mit Experten über die Änderungen, damit nichts mehr schiefgeht
Nach den verheerenden Stellungnahmen im ersten Begutachtungsverfahren wollte Gesundheitsminister Rudolf Anschober bei der Neuformulierung des Covid-19Gesetzes auf Nummer sicher gehen. Viereinhalb Stunden hat er sich mit Spitzenjuristen hingesetzt und höchstpersönlich die einzelnen Bauteile des Gesetzes besprochen.
Dabei waren das „Who is Who“der österreichischen Juristen, darunter etwa Heinz Mayer, emeritierter Dekan des Juridicum Wien; Clemens Jabloner, Justizminister in der Beamtenregierung unter Brigitte Bierlein und langjähriger Präsident des Verwaltungsgerichtshofs; Albert Posch, Leiter des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt, und Georg Krakow von Transparency International. „Anschober hat sich diesmal sehr bemüht, dass nichts schiefgeht“, erzählt ein Sitzungsteilnehmer.
Bundesrat entscheidet
Von Spitzenjuristen kam zum Beispiel der Ratschlag, Ausgangsbeschränkungen nicht verschämt zu umschreiben, sondern das Kind beim Namen zu nennen. Und so entstand eine neue, klare Fassung des kritisierten Paragraf 5. Zur neuesten Version des Gesetzesentwurfs sind laut Parlamentsdirektion bis Freitagvormittag mehr als 2.000 Stellungnahmen eingelangt. Ob die Änderungen reichen, damit die Abgeordneten
beider Kammern das Gesetz durchwinken, ist dennoch fraglich. Weil es nur einer einfachen Mehrheit bedarf, wird es die erste Hürde im Nationalrat mit den Stimmen von Türkis-Grün zwar nehmen, könnte im Bundesrat aber an einem „Nein“der
SPÖ scheitern. Ihr Votum ist entscheidend, da die Regierungsparteien im Bundesrat über keine Mehrheit verfügen und die Freiheitlichen von vornherein angekündigt haben, dem Gesetz nicht zustimmen zu wollen. Bei einem Veto des Bundesrates kann der Nationalrat das Gesetz mittels Beharrungsbeschlusses innerhalb weniger Tage dennoch durchbringen. Greift der Bundesrat die Gesetzesvorlage allerdings gar nicht erst auf, ist eine Verzögerung von bis zu acht Wochen möglich.
Allerdings dürfte die Stimmung unter den roten Abgeordneten durchaus versöhnlich sein. Sie sehen es als ihren Triumph, „dass die bisherige Kritik Wirkung gezeigt hat und der neue Entwurf in grundlegenden Fragen verändert wurde“, erklärt der stellvertretende Parteichef, Jörg Leichtfried.
SPÖ ist zufrieden
So seien verfassungsrechtliche Grundregeln jetzt deutlich besser berücksichtigt worden, und auch der Hauptausschuss im Parlament werde bei freiheitsbeschränkenden Verordnungen eingebunden, lobt er. „Außerdem bekommen mit dem Gesetzespaket die Bundesländer die Möglichkeit, das AmpelChaos der Bundesregierung zu reparieren, da die Landeshauptleute eigene Befugnisse erhalten, um das Virus einzudämmen.“Dennoch: Bei einigen Punkten sieht Leichtfried noch Gesprächsbedarf, etwa bei den behördlichen Kontrollbefugnissen oder der Frage nach den Kompetenzen der Gebietskörperschaften. Auf die Stimmen der Neos wird es zwar nicht ankommen. Wie der pinke Gesundheitssprecher Gerald Loacker erklärte, werden sie aber gegen das neue Gesetz stimmen.