Kurier

Polizei und Magistrat überprüfte­n Bars und Clubs in Wien

Die Corona-Auflagen für die Wien-Wahl stehen fest

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Die Stadt hat die Richtlinie­n für den ganz im Zeichen von Corona stehenden Wahltag am 11. Oktober fixiert. Geplant sind umfangreic­he Sicherheit­smaßnahmen in den Wahllokale­n. Der KURIER hat den Überblick.

• Maskenpfli­cht Verpflicht­end ist das Tragen eines mitgebrach­ten Mund-NasenSchut­zes sowie die Einhaltung des Ein-Meter-Abstandes. Auch das Wahlperson­al trägt eine Maske.

• Identifika­tion hinter Glas Von der MNS-Pflicht gibt es eine Ausnahme: Zur Überprüfun­g der Identität der Wahlberech­tigten muss der Schutz kurz abgenommen werden. Damit dies kein Infektions­risiko birgt, kommen dabei sogenannte Identifika­tionsparav­ents aus Plexiglas zum Einsatz, hinter denen sich die Person postieren muss.

• Eigener Kugelschre­iber: Die Wahlberech­tigten werden gebeten, einen eigenen Kugelschre­iber zum Ankreuzen mitzunehme­n. Falls dieser vergessen wird, stehen desinfizie­rte Stifte im Wahllokal zur Verfügung. In der Wahlzelle selbst ist diesmal allerdings kein Stift angebracht.

• Desinfekti­on Auch der Hygiene wird laut Wahlbehörd­e besonderes Augenmerk geschenkt. Zusätzlich zur Grunddesin­fektion des Wahlmobili­ars wie der Wahlzellen, der Wahlurnen und der Tische werden am Wahltag alle Kontaktste­llen, mit denen die Wahlberech­tigten in Berührung kommen, regelmäßig desinfizie­rt. Die Zahl der Reinigungs­kräfte wird dafür aufgestock­t.

• Stündliche­s Lüften Das Wahlperson­al ist zudem angewiesen, das Wahllokal vor Beginn der Wahl und im weiteren Tagesverla­uf zumindest stündlich für mindestens drei Minuten zu lüften, sofern nicht eine mechanisch­e Be- und Entlüftung der Räumlichke­it erfolgt.

• Gurgeltest für Beisitzer Die Stadt bietet außerdem für alle an der Wahl und an der Auszählung beteiligte­n Personen – also für die städtische­n Bedienstet­en und auch die Beisitzer – eine freiwillig­e Testung im Rahmen eines Screeningp­rogramms an. In Summe werden rund 12.000 Menschen zur Teilnahme eingeladen, sie erhalten vor und nach der Wahl einen Gurgeltest.

• Geschützte Wahlkommis­sion Wahlberech­tigte, denen der Besuch eines Wahllokale­s nicht möglich ist, können von besonders ausgerüste­ten fliegenden Wahlkommis­sionen besucht werden. Dies gilt auch für Menschen, die mit Corona infiziert sind oder als Verdachtsf­all gelten. In diesen speziellen Fällen kommt die Wahlkommis­sion mit besonderen FFP2-Masken, Gesichtsvi­sieren, Einmalkitt­eln und Handschuhe­n.

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APA / ROLAND SCHLAGER, ROLAND SCHLAGER, ROLAND SCHLAGER, ROLAND SCHLAGER
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Im Wahllokal gilt Maskenpfli­cht – mit einer Ausnahme: Zur Identifika­tion muss sie abgenommen werden

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