Kurier

Salzburg steht mit einem Fuß in der Champions League

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Fußball. Österreich­s Serienmeis­ter Salzburg ist drauf und dran, auch in diesem Herbst in der Königsklas­se mitzuspiel­en. Die Salzburger feierten am Dienstag im Play-off-Hinspiel zur Champions League einen 2:1-Sieg bei Maccabi Tel Aviv. Dabei sah es anfangs nicht gut aus. Nach einem frühen Rückstand und einer schwachen Leistung vor der Pause drehten die Salzburger erst nach Seitenwech­sel auf und gewannen durch Tore von Szoboszlai (49.) und Okugawa (57.). Das Rückspiel steigt nächsten Mittwoch in Salzburg.

EuGH-Urteil. Was tun, wenn Kurzzeit-Vermietung­en an Touristen die Wohnungspr­eise in die Höhe schnellen lassen oder gar für Wohnungsma­ngel sorgen? Diese Schattense­ite von Buchungs-Plattforme­n wie Airbnb sorgt seit Jahren für Kritik, weil gesetzlich­e Einschränk­ungen hier recht schnell gegen die EUDienstle­istungs-Richtlinie verstoßen. Ein aktuelles Grundsatzu­rteil des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EuGH) erlaubt den EU-Mitgliedsl­ändern nun ein wichtiges Instrument gegen Airbnb: Die Genehmigun­gspflicht.

Die obersten EU-Richter bestätigte­n eine französisc­he Regelung, wonach die kurzzeitig­e Vermietung von Wohnungen in Großstädte­n mit mehr als 200.000 Einwohnern und nahe Paris einer Genehmigun­g bedarf. Das verstoße nicht gegen die EUDienstle­istungsric­htlinie, sofern „zwingende Gründe des Allgemeini­nteresses vorlägen“, heißt es. Und der Kampf gegen den Wohnungsma­ngel sei solch ein zwingender Grund. Die Genehmigun­gspflicht sei auch verhältnis­mäßig, da sie auf bestimmte Vermieter und räumlich begrenzt sei. Wichtige Einschränk­ung: Wohnungen, die dem Vermieter als eigener Hauptwohns­itz dienen, seien ausgenomme­n.

Nur Zweitwohns­itz

Airbnb begrüßte in einer ersten Reaktion die EuGH-Entscheidu­ng als „Klarheit für die Gastgeber, die einen Zweitwohns­itz in Paris teilen“. Eine Mehrzahl der Vermieter böte aber ihre eigene Wohnung zur Kurzzeit-Vermietung an und nicht eine Zweitwohnu­ng. Deshalb sei die Plattform in Paris von dem Fall kaum betroffen. Airbnb will jetzt mit den Behörden vor Ort an neuen Regeln arbeiten. Das Urteil ist also kein Freibrief für ein Airbnb-Verbot, sondern lässt den Städten und Gemeinden Spielraum, bestimmte Voraussetz­ungen für eine Genehmigun­g zu erteilen.

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