Dayli-Prozess endet mit Freispruch
Ex-Unternehmer Haberleitner muss 26.666 Euro zurückzahlen
Urteil. Gestern, Dienstag, endete der Strafprozess gegen Rudolf Haberleitner, Ex-Betreiber der Schlecker-Nachfolgefirma Dayli, mit einem blauen Auge. Im Hauptanklage-Faktum, Haberleitner hätte überhöhte Aufwendungen (715.700 Euro) betrieben, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens widersprachen, wurde er freigesprochen.
Der zweite Anklagepunkt, Haberleitner habe zwei überhöhte Geschäftsführer-Bezüge in Höhe von 26.666,67 Euro kassiert, endet mit einer Diversion. Laut seinem Verteidiger Klaus Lughofer wird Haberleitner nach Rechtskraft des Freispruchs den inkriminierten Betrag zurückzahlen. Zugleich muss der Ex-Unternehmer aber auch 1.500 Euro Bußgeld berappen. Detail am Rande: Das Verfahren
gegen den früheren Dayli-Co-Geschäftsführer Peter K. endete bereits am 5. Mai 2020 mit einem rechtskräftigen Freispruch.
Hart ins Gericht
In der Urteilsbegründung ging der Richter aber mit dem 75-jährigen Haberleitner hart ins Gericht. Das Gericht kam zwar zu dem
Schluss, dass seine Handlungen nicht mit-ursächlich für die Pleite und für die Schädigung von Gläubigern waren.
Der Richter vertrat laut Anwalt Lughofer aber auch die Ansicht, dass die DayliDrogeriemarkt-Kette (3.500 Mitarbeiter) mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht zu retten war, und dass das Sanierungskonzept von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Haberleitner hätte laut Richter „ein totes Pferd geritten“. Außerdem hätte er keine Qualifikation als Sanierer gehabt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Im Dayli-Insolvenzverfahren wurden insgesamt fast 113 Millionen Euro an Forderungen angemeldet.