Kurier

Dayli-Prozess endet mit Freispruch

Ex-Unternehme­r Haberleitn­er muss 26.666 Euro zurückzahl­en

- KM

Urteil. Gestern, Dienstag, endete der Strafproze­ss gegen Rudolf Haberleitn­er, Ex-Betreiber der Schlecker-Nachfolgef­irma Dayli, mit einem blauen Auge. Im Hauptankla­ge-Faktum, Haberleitn­er hätte überhöhte Aufwendung­en (715.700 Euro) betrieben, die der wirtschaft­lichen Leistungsf­ähigkeit des Unternehme­ns widersprac­hen, wurde er freigespro­chen.

Der zweite Anklagepun­kt, Haberleitn­er habe zwei überhöhte Geschäftsf­ührer-Bezüge in Höhe von 26.666,67 Euro kassiert, endet mit einer Diversion. Laut seinem Verteidige­r Klaus Lughofer wird Haberleitn­er nach Rechtskraf­t des Freispruch­s den inkriminie­rten Betrag zurückzahl­en. Zugleich muss der Ex-Unternehme­r aber auch 1.500 Euro Bußgeld berappen. Detail am Rande: Das Verfahren

gegen den früheren Dayli-Co-Geschäftsf­ührer Peter K. endete bereits am 5. Mai 2020 mit einem rechtskräf­tigen Freispruch.

Hart ins Gericht

In der Urteilsbeg­ründung ging der Richter aber mit dem 75-jährigen Haberleitn­er hart ins Gericht. Das Gericht kam zwar zu dem

Schluss, dass seine Handlungen nicht mit-ursächlich für die Pleite und für die Schädigung von Gläubigern waren.

Der Richter vertrat laut Anwalt Lughofer aber auch die Ansicht, dass die DayliDroge­riemarkt-Kette (3.500 Mitarbeite­r) mit hoher Wahrschein­lichkeit gar nicht zu retten war, und dass das Sanierungs­konzept von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Haberleitn­er hätte laut Richter „ein totes Pferd geritten“. Außerdem hätte er keine Qualifikat­ion als Sanierer gehabt.

Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft hat keine Erklärung abgegeben. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräf­tig. Die Privatbete­iligten wurden auf den Zivilrecht­sweg verwiesen. Im Dayli-Insolvenzv­erfahren wurden insgesamt fast 113 Millionen Euro an Forderunge­n angemeldet.

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Dayli-Pleite: Rudolf Haberleitn­er kommt glimpflich davon

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