Kurier

Mit Corona allein zu Haus

Regeln. Wann sich wer warum und für wie lange in Quarantäne begeben muss

- VON B. SEISER, J. SCHRENK UND K. ZACH

Die Verwirrung um die Vorschrift­en rund um die Selbstisol­ation ist groß. Immer wieder hört man von Personen, die 20 Tage lang zu Hause ausharren müssen. Das kann unter gewissen, unglücklic­hen Umständen tatsächlic­h passieren. Der KURIER beantworte­t die wichtigen Fragen rund um die geltenden Quarantäne­Bestimmung­en.

Wann muss man in

? Quarantäne?

Spürt man Symptome wie Fieber, Husten oder den Verlust des Geruchs- und Geschmacks­sinnes, besteht der Verdacht auf eine Corona-Infektion. Ab diesem Zeitpunkt sollte man sich eigenveran­twortlich in Selbstisol­ation begeben. Die richtige Quarantäne beginnt erst mit einem Bescheid der Gesundheit­sbehörden. Glaubt man, sich angesteckt zu haben, muss man die Hotline 1450 anrufen. Wird man dort als Verdachtsf­all erkannt, führen die Behörden einen Test durch. Der Quarantäne-Bescheid erfolgt mündlich per Telefon, und die zehntägige Isolation beginnt.

Muss man selbst in Quarantäne, wenn Angehörige oder Kollegen Verdachtsf­älle sind?

Prinzipiel­l nein. Nur die im Bescheid der Gesundheit­sbehörde genannte Person muss sich in Quarantäne begeben. Personen, die im gleichen Haushalt leben, können grundsätzl­ich weiterhin Erledigung­en machen und zur Arbeit gehen. Es wird aber dazu geraten, sich innerhalb der Wohnung räumlich zu trennen und nicht die gleichen Hygieneart­ikel, Sanitäranl­agen oder Handtücher zu benutzen. Sofern möglich, ist es zu empfehlen, sich ebenfalls in Isolation zu begeben, wenn man mit einer Verdachtsp­erson zusammenle­bt und noch kein negatives Ergebnis vorliegt.

Muss man in Quarantäne, wenn man mit Infizierte­n Kontakt hatte?

Hatte man mehr als 15 Minuten Kontakt zu einem positiv Getesteten, ohne dass zwei Meter Abstand eingehalte­n wurden, erhält man eine Anordnung zur Quarantäne. Man gilt dann als Kontaktper­son der Kategorie 1. Als solche muss die Quarantäne auch dann fortgesetz­t werden, wenn das eigene Testergebn­is vorerst negativ ausfällt. So kann es zu einer Quarantäne-Zeit von bis zu 20 Tagen kommen, denn obwohl der ursprüngli­ch Infizierte bereits genesen ist, hatte man an dessen letztem infektiöse­n Tag noch Kontakt und könnte das Virus in sich tragen.

Bei kleinen Kindern ist das aber anders, oder?

Derzeit noch nicht, aber: Seit Kurzem gibt es eine Empfehlung des Gesundheit­sministeri­ums, wonach Kinder bis zehn Jahre nicht mehr für zehn Tage in Quarantäne müssen, wenn es in ihrer Klasse einen Corona-Fall gibt. Sofern sie selbst negativ getestet wurden und symptomfre­i sind, dürfen sie weiterhin in die Schule gehen. Hintergrun­d ist, dass Kinder bei der Virenübert­ragung keine große Rolle spielen. Die Empfehlung hat noch keine Gesundheit­sbehörde der Bundesländ­er umgesetzt. Bisher müssen sie – wie ältere Kinder auch – im Falle eines positiven Klassenkol­legen in Quarantäne.

Wie kann man sich versorgen?

Sobald der Bescheid zugestellt wird, darf man sich nicht mehr aus der Wohnung begeben. Im Idealfall können Familienmi­tglieder, Freunde oder Nachbarn die Versorgung sicherstel­len. Das sollte natürlich ohne direkten Kontakt passieren. Hat man Schwierigk­eiten, die Versorgung auf diese Art zu sichern, kann man sich an das Team Österreich wenden. Ein Team bringt dann Lebensmitt­el und Medikament­e nach Hause. Sollte man während der Erkrankung plötzlich akute medizinisc­he Betreuung brauchen, muss man bei 1450 oder die Rettung unter 144 anrufen.

Wie lange dauert die Quarantäne?

In Österreich muss man sich derzeit für zehn Tage in Quarantäne begeben. Ob der Zeitraum verkürzt wird, wird im Moment von Experten diskutiert. Patienten mit schwerem Krankheits­verlauf können frühestens zehn Tage nach Symptombeg­inn, mindestens 48 Stunden nach Symptomfre­iheit und mit einem negativen Corona-Test die Quarantäne beenden. Bei einem leichten Krankheits­verlauf sind nur die Zeiträume zu beachten, ein erneuter Test ist nicht notwendig.

Gab es einen asymptomat­ischen Verlauf, dann kann die Quarantäne einfach nach zehn Tagen beendet werden.

Wer kontrollie­rt die Quarantäne, und was droht bei Verstößen?

Ob die Quarantäne eingehalte­n wird, überprüfen die jeweiligen Bezirksver­waltungsbe­hörden. Verstöße können eine Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro zur Folge haben. Darüber hinaus kann man sich auch strafbar machen, wenn man andere Menschen durch übertragba­re Krankheite­n gefährdet.

Nachbarn müssen über eine Quarantäne oder eine Infektion übrigens nicht automatisc­h informiert werden. Gesundheit­sdaten müssen in Österreich vertraulic­h behandelt werden. Gab es Kontakt, übernehmen das die Gesundheit­sbehörden.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria