Kurier

Fäkalien-Attacke auf Wiener Landesgeri­cht war „Hilferuf“

- MARKUS STROHMAYER

Prozess. Als „bestialisc­h“beschrieb KURIER-Gerichtsre­porterin Michaela Reibenwein den Gestank, als sie Ende Mai nach einem Prozess das Wiener Landesgeri­cht verlassen wollte. Minuten zuvor war Aleksejs K. in das Foyer des Gerichtsge­bäudes gestürmt, um zwei Glasflasch­en im hohen Bogen über die Sicherheit­skontrolle hinweg in den Eingangsbe­reich zu werfen. Gefüllt waren die nach dem Aufprall geborstene­n Milchflasc­hen mit Fäkalien.

Verletzt wurde niemand. Die Tatsache, dass neben einer völlig verdreckte­n Rampe auch die Sicherheit­smitarbeit­er Spritzer abbekamen, zeigt aber, dass „Stinkbombe­n“in deren unmittelba­rer Nähe landeten. Am Dienstag musste sich der 35-Jährige wegen schwerer Sachbeschä­digung verantwort­en.

„Gehör verschaffe­n“

Vor Gericht war der Lette, der auf einen Anwalt verzichtet­e, geständig. Er entschuldi­gte sich für den Vorfall, betonte aber, dass er keinen anderen Ausweg gesehen hätte, um sich vor Gericht Gehör zu verschaffe­n. Demnach sei er in der Vergangenh­eit immer wieder fälschlich­erweise beschuldig­t worden. Richter Georg Olschak wollte davon allerdings nichts hören: „Hätten Sie mit den Glasflasch­en jemanden getroffen, wäre die Scheiße richtig am Dampfen.“Der Angeklagte beteuerte, darauf geachtet zu haben, niemanden zu treffen.

Letztlich ging es somit um die Frage der Sachbeschä­digung. Da das Gerichtsge­bäude unter Denkmalsch­utz steht und eine mehrstündi­ge, kostspieli­ge Reinigung vonnöten war, stand eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren im Raum. Da K. aber glaubhaft machte, nichts von dem Denkmalsch­utz gewusst zu haben, die betroffene Rampe ohnehin nicht geschützt war und der Beschuldig­te bisher keine Vorstrafen hatte, fiel das Urteil mild aus: Zwei Monate bedingt auf drei Jahre Probezeit.

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