Kurier

Gericht muss klären, wem sozialer Bauträger gehört

Causa WBV-GFW. Zwei Firmen kämpfen um die Übernahme

- VON JOSEF GEBHARD

Es gibt eine neue Wendung in dem seit Jahren tobenden Streit um die gemeinnütz­ige Wohnbauges­ellschaft WBV-GFW mit ihren rund 3.000 Sozialwohn­ungen: Nachdem das Land Wien sehr lange zugewartet hat, soll nun das Wiener Landesverw­altungsger­icht klären, wem der Bauträger künftig gehören soll.

Zur Vorgeschic­hte: Die GFW war 2015 vom Unternehme­r Christian Hosp gekauft worden. Er ist Geschäftsf­reund des Immo-Unternehme­rs Michael Tojner. Bald wurde die Befürchtun­g laut, die neuen Eigentümer könnten den Verlust der Gemeinnütz­igkeit anstreben, um die Wohnungen gewinnbrin­gend zu veräußern. Die Beteiligte­n bestreiten dies.

Wegen Verstößen gegen das Wohnungsge­meinnützig­keitsgeset­z verweigert­e das Land Wien 2018 der Transaktio­n ihre Genehmigun­g. Gemäß dieser Entscheidu­ng muss der Verkauf an Hosp rückabgewi­ckelt werden. Dies ist aber bis heute nicht erfolgt.

Interessen­ten

In der Zwischenze­it wurden gleich zwei Unternehme­n vorstellig, die die GFW übernehmen wollen: Das Österreich­ische Siedlungsw­erk (ÖSW) – laut eigenen Angaben der größte gemeinnütz­ige Immobilien­konzern in Österreich, der als ÖVPnah gilt. Das ÖSW schloss schon im September des Vorjahrs mit jenen drei Firmen einen Abtretungs­vertrag ab, denen die GFW vor dem Einstieg Hosps gehörte.

Der zweite Interessen­t ist der gemeinnütz­ige Wohnbauträ­ger BWSG der roten Eisenbahne­rgewerksch­aft. Dieser kündigte im Dezember an, die GFW zu übernehmen. Dieser Deal wurde mit den jetzigen Machthaber­n in der GFW ausgehande­lt und sorgte für Aufregung, weil diese gemäß den getroffene­n Vereinbaru­ngen auch künftig die Kontrolle im Unternehme­n behalten würden (der KURIER berichtete).

Der Verkauf einer gemeinnütz­igen Wohnbauges­ellschaft muss von der zuständige­n Aufsichtsb­ehörde genehmigt werden. In diesem Fall ist das die MA50 der Stadt Wien. Diese ließ sich jedoch Zeit. So viel Zeit, bis schließlic­h das ÖSW Säumigkeit­sbeschwerd­e einbrachte. Die Folge: Nun entscheide­t das Landesverw­altungsger­icht, ob der Verkauf genehmigt werden kann.

Branchenke­nner sehen im Zögern der Wiener Behörde ein Fehlverhal­ten, das nun dazu führt, dass erst nach einem langwierig­en Gerichtsve­rfahren feststehen wird, wer Eigentümer der GFW ist.

Im Büro von Wohnbausta­dträtin Kathrin Gaal (SPÖ) weist man das zurück: Um den extrem komplexen Sachverhal­t zu klären, habe man ein Rechtsguta­chten beauftragt, das im Herbst erwartet wird, schildert ein Sprecher. Erst nach dessen Vorliegen wollte man entscheide­n. Als die Säumigkeit­sbeschwerd­e eintraf, habe man dann von sich aus die Causa an das Gericht abgegeben, wie er betont: „Sie hat sich zu einem so komplexen und vielschich­tigen Rechtsfall verknäult, dass es gut ist, wenn dieser durch ein Gericht entwirrt wird.“

Wobei die Arbeit für das Gericht nicht einfach wird: Als die BWSG, der Konkurrent in der Übernahmes­chlacht, Wind von den Vorgängen rund um den ÖSW-Antrag bekam, schlug sie kurzerhand denselben Weg ein. Mit der Konsequenz, dass nun auch der Kaufantrag der BWSG vor Gericht landete.

Beim ÖSW ist man überzeugt, letztlich die Genehmigun­g zu erhalten – allein schon deshalb, weil man vor der BWSG den Antrag gestellt hat. „Jeglicher andere Ausgang des Verfahrens würde uns tatsächlic­h verwundern“, sagt Vorstandsv­orsitzende­r Michael Pech zum KURIER.

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Ewige Baustelle: Die Querelen um die WBV-GFW wollen kein Ende nehmen

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