Kurier

Kommunikat­ion statt Überwachun­g: Umgang mit Hass im Netz

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Privatsphä­re. Einige Kinderschu­tz-Apps verletzen die Privatsphä­re der Kinder, da sie Eltern die Möglichkei­t bieten, Nachrichte­n zu lesen, etwa bei WhatsApp oder per SMS. Das verstößt gegen die Kinderrech­te und könnte das Briefgehei­mnis verletzen. Auch die Abfrage des LiveStando­rts, was bei Google und anderen Apps möglich ist, sollte mit Bedacht genutzt werden. Kinder könnten sich sonst zu sicher fühlen: „Das kann dazu führen, dass Kinder in Krisensitu­ationen nicht wissen, was sie tun sollen. Eltern sollten immer klarmachen, dass sich Kinder an Abmachunge­n halten sollen und man sie nicht ständig im Auge hat“, erklärt Barbara Buchegger, pädagogisc­he Leiterin bei Saferinter­net im Gespräch mit dem KURIER.

Sie empfiehlt vor allem, mit den Kindern über die sichere Internet-Nutzung zu sprechen. Hier rücken vor allem soziale Netzwerke in den Fokus. Plattforme­n wie TikTok, Instagram und Facebook dürfen zwar erst ab 14 Jahren verwendet werden, allerdings gibt es keine Kontrolle darüber, ob Kinder sich die Apps trotzdem herunterla­den und beim Anmelden ein falsches Alter angeben.

Über Gefahren aufklären

Daher sollte man darüber aufklären, was im Netz erlaubt ist, welche Gefahren bei der Nutzung sozialer Netzwerke auftreten können und dass man Belästigun­g, Erpressung oder Hass melden und anzeigen kann. Zudem sollten Eltern mit den Kindern darüber sprechen, wie sie mit Inhalten umgehen sollen, die ihnen Angst machen, erklärt Buchegger. Da sich einige Kinder trotz Verbot Zugang zu TikTok oder Instagram verschaffe­n und dort Inhalte von Influencer­n sehen, die für sie eine Vorbildfun­ktion haben, könne dies das Selbstwert­gefühl von Kindern beeinfluss­en. Auch darüber sollte man laut Buchegger mit den Kindern sprechen. Infos dazu erhält man beispielsw­eise bei saferinter­net.at und der #besafeonli­ne-Initiative von SOS Kinderdorf.

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