Impfpflicht durch die Hintertür? Einschränkungen sind möglich
Jobs mit vielen Kontakten und Freizeitangebote künftig vielleicht nur noch für Geimpfte
Gut, dass auch wir jetzt einen Plan haben. Der Ministerrat hat beschlossen, wie die Corona-Impfungen ausgerollt werden. Und damit gewinnt wohl eine der schwierigsten Fragen an Brisanz, die eine Gesellschaft nur haben kann.
Denn ein großer Teil der Bürger (in Umfragen bis zu 40 Prozent) will sich nicht sofort impfen lassen. Diese Meinung ist zu respektieren. Es gibt grundsätzlich Impfgegner, viele haben Angst, dass der schnell entwickelte und zugelassene Stoff gefährlich ist. Tatsächlich ist die RNA-Impfung, die nun als eine der aussichtsreichsten gilt, noch nie angewendet worden. Die meisten Experten halten sie für unbedenklich.
Ziemlich klar ist, dass die Regierung keine harte Impfpflicht einführt. Diese weitreichendste Maßnahme wäre zwar „ethisch vertretbar“, aber dafür fehlt (zu Recht) der politische Mut. Eine andere Variante wäre, Sozialleistungen an die Impfung zu knüpfen. Beim Mutter-Kind-Pass ist es ja schon so, allerdings sind für Impfungen auch hier nur Empfehlungen vorgesehen und keine Verpflichtung. Auch keine gute Idee.
Was nun aber kommen könnte, ist eine Impfpflicht durch die Hintertür. Dass wir nur mehr mit gültigem Impfpass ein Flugzeug besteigen, Massen-Events besuchen oder in Diskotheken tanzen dürfen. Dass man Berufe mit vielen Kontaktpersonen (Lehrer, Krankenpfleger, Kaufhausmitarbeiter) nur noch dann ausüben darf, wenn man geschützt ist. Dass die Menschen eingeteilt werden in Geimpfte und Verweigerer.
Fehlt nur noch ein außen sichtbares Zeichen. Nein, da geht mir das G’impfte auf.
Die Freiheit ist unser höchstes Gut. Dazu gehört neben der Bewegungsfreiheit auch die Erwerbstätigkeit und die Freiheit unserer Gedanken und Meinungen. Es braucht eine Balance zwischen diesen Rechten aber auch jenem auf die bestmögliche Gesundheit auf der anderen Seite der Waage.
Und was nun? Zunächst muss geklärt werden, ob der Corona-Impfstoff nur einen selbst schützt oder auch die Weitergabe an andere Menschen hemmt (das Ende der Superspreader) oder gar unterbindet. Wenn er nur dem Selbstschutz dient, sollte man die Antwort auf die Impffrage jedem selbst überlassen. Wenn die Impfung auch verhindert, dass man andere Menschen infiziert, wird man wohl unterscheiden müssen. Wer vulnerable Gruppen in der Ausübung seines Berufs trifft, könnte tatsächlich verpflichtet werden. Wer nur fitte, junge, schlanke Nicht-Diabetiker als Gegenüber hat, wird selbst keine Verpflichtung spüren oder auch keine per Gesetz verordnet bekommen. Aber wo ist das schon so? Und in der Freizeit? Als 40-Jähriger nicht mehr ins Theater neben dem älteren Publikum, nicht mehr auf den Fußballplatz neben dem Opa mit seinem Enkerl? Nicht mehr ins Flugzeug nach Mallorca? Sie sehen, die Debatte hat einen Anfang aber noch kein Ende. Sie muss aber dringend geführt werden.
Wir haben das Recht auf alle Freiheiten. Wir haben aber auch das Recht auf Gesundheit. Wir müssen über die Balance diskutieren