Kurier

Flucht vor dem Winter: Unerlaubte Urlaube

Reisen sind verboten. Doch es gibt Spielraum

- VON UND ELISABETH HOLZER MARKUS STROHMAYER

Teure Strafen. Der Sehnsucht nach der Sonne haben einige Österreich­er nicht widerstehe­n können, Richard Lugner etwa schickte gar Fotogrüße von den Malediven. Doch eigentlich sind derartige Reisen in CoronaZeit­en tabu. Denn: Urlaubsrei­sen fallen nicht in die Ausnahmebe­stimmungen des geltenden Lockdowns, mahnt man im Gesundheit­sministeri­um. Theoretisc­h droht Reisenden eine Strafe von bis zu 1.450 Euro. Doch dafür müsste der Urlauber von der Polizei auf frischer Tat ertappt werden.

Wer mit dem Auto nach dem Urlaub nach Österreich einreisen will, dem droht dazu ein Einreiseve­rbot. Auf alle Fälle verpflicht­end ist eine zehntägige Heimquaran­täne.

Die sozialen Medien werden gerade mit schönen Meeresbild­ern geflutet: Der eine Promi auf den Malediven, der andere auf den Kanaren − trotz Lockdowns. Auch Richard Lugner schickte dem KURIER kürzlich Urlaubsgrü­ße: Er tauschte die Wiener Nebelsuppe mit dem Indischen Ozean und feierte Silvester auf den Malediven.

Neidisch könnte man da werden. Aber ist so ein Trip nach Übersee überhaupt erlaubt? Was gilt derzeit an Reiseregel­n? Der KURIER gibt einen Überblick.

Dürfen Österreich­er auf

? Urlaub ins Ausland?

Die Antwort des Sozialmini­steriums ist deutlich − nein. „Urlaubsrei­sen sind nicht von den Ausnahmebe­stimmungen des geltenden Lockdowns erfasst und daher unzulässig“, präzisiert ein Sprecher. Zudem gelten Reisewarnu­ngen für nahezu alle Staaten weltweit, ausgenomme­n weniger Ausnahmen: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und der Vatikan. Wäre Ausreisen überhaupt

? möglich?

Ja, Reisewarnu­ngen sind kein Reiseverbo­t. Eine Reisewarnu­ng ist allerdings bedeutend für eine etwaige Rückholung aus den betroffene­n Ländern, wenn etwa die Grenzen dichtgemac­ht werden und der Urlauber festsitzt. Auch im Fall einer Covid-19-Ansteckung an diesem Urlaubsort kann es arbeitsrec­htliche Folgen geben. Bei Erkrankung

besteht normalerwe­ise Anspruch auf Fortzahlun­g des Gehaltes − außer: Der Arbeitnehm­er hat vorsätzlic­h grob fahrlässig gehandelt. Eine Urlaubsrei­se in ein Land mit aufrechter Reisewarnu­ng kann laut Experten derart interpreti­ert werden.

Würde die Einreise ins

? Zielland klappen?

Es gilt, zu beachten: Die meisten Staaten weltweit haben ähnlich strikte oder gar noch strengere Einreisere­geln als Österreich. Zudem sind viele Länder wie Österreich im Lockdown: Gastronomi­e, Hotellerie, Freizeitei­nrichtunge­n sind geschlosse­n. Dazu kommen Ausgangsbe­schränkung­en. In Österreich­s Nachbarsta­aten gelten derzeit folgende Regeln: In Deutschlan­d gilt allgemein zehntägige Pflichtqua­rantäne; Bayern und Sachsen verlangen zudem negative Corona-Tests bei Einreise (nicht älter als 48 bzw. 24 Stunden). Hotels sind für Urlauber geschlosse­n. In Italien gilt 14-tägige Quarantäne­pflicht, zudem ist die Zonen-Einteilung zu beachten. Die Slowakei verlangt einen negativen PCRTest bei Einreise (nicht älter

als 72 Stunden), Slowenien schreibt entweder einen negativen Test oder zehn Tage Quarantäne vor, dort sind die Hotels und Lokale allerdings geschlosse­n. Tschechien und

Ungarn erlauben gar keine touristisc­hen Reisenden. Nur in die Schweiz und nach

Liechtenst­ein darf man als Österreich­er seit Kurzem ohne Maßnahmen einreisen.

Was ist mit Verreisen innerhalb

? Österreich­s?

Da gilt das Gleiche wie beim Auslandsur­laub: Reine Urlaubsrei­sen sind untersagt. Sämtliche Hotels und Beherbergu­ngsbetrieb­e dürfen keine touristisc­hen Gäste während des voraussich­tlich bis 24. Jänner geltenden Lockdowns aufnehmen. Ausgenomme­n von der Hotelsperr­e sind nur jene Gäste, die beruflich verreisen.

Was sind die Konsequenz­en

? bei Verstößen?

Grundsätzl­ich verstößt man gemäß der Lesart des Ministeriu­ms mit dem Antritt einer mehrtägige­n Urlaubsrei­se gegen die aktuelle CovidMaßna­hmenverord­nung. Das wäre eine Verwaltung­sübertretu­ng, die mit bis zu 1.450

Euro Geldbuße geahndet werden kann. Oder vielmehr: könnte. Denn um als Verwaltung­sübertretu­ng überhaupte­rst erfasst zu werden, muss der Betroffene dabei von einem Polizisten ertappt werden. Und zwar nicht bei der Rückreise, sondern schon bei der Abreise, also wenn er das Haus verlässt. Zum Vergleich: Wer mit 100 km/h durch eine Tempo 30-Zone fährt, verhält sich falsch. Aber ohne Radarmessu­ng bleibt auch das ohne Konsequenz­en.

Heben auf den internatio­nalen

? Flughäfen überhaupt Passagierf­lugzeuge ab?

Ja, aber reduziert. Am Flughafen Wien-Schwechat ging das Passagiera­ufkommen im November 2020 im Vergleich zu November 2019 um 92 Prozent zurück, schildert Sprecher Peter Kleemann.

Welche Vorschrift­en

? haben Destinatio­nen in Übersee?

Sie gleichen jenen in Europa. Die Malediven beispielsw­eise verlangen einen negativen Corona-Test bei der Einreise, Brasilien und die Bahamas ebenso. Australien oder Fidschi lassen keine Touristen ins Land, Jamaika nur mit Sondergene­hmigung.

Welche Regeln gelten bei

? Flügen?

Es gilt Maskenpfli­cht während des gesamten Fluges. Das Bordservic­e samt Snacks ist stark reduziert. Es gibt allerdings keine allgemeine Testpflich­t: Ein Pilotproje­kt von Austrian auf der Strecke Wien − Hamburg endete Mitte Dezember: Nur Passagiere mit negativen Corona-Tests durften an Bord. Allerdings gibt es auf dem Flughafen seit Beginn der Pandemie Testmöglic­hkeiten, die auch unabhängig von einem Flug genützt werden können.

Was gilt bei der Rückreise

? nach Österreich?

Egal, ob mit dem Auto, Zug oder Flugzeug: Wer aus einem Staat mit aufrechter Reisewarnu­ng zurückkomm­t, muss sich verpflicht­en, in Heimquaran­täne zu gehen. Und zwar für zehn Tage, freitesten auf eigene Kosten ist nach fünf Tagen möglich. Die Überprüfun­g, ob die Quarantäne eingehalte­n wird, obliegt der zuständige­n Bezirkshau­ptmannscha­ft der Wohnsitzge­meinde.

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Richard Lugner schickte Grüße von den Malediven: „So wie ich soll das alte Jahr baden gehen“
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Auf dem Flughafen Wien-Schwechat sind Schnelltes­ts möglich

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