Flucht vor dem Winter: Unerlaubte Urlaube
Reisen sind verboten. Doch es gibt Spielraum
Teure Strafen. Der Sehnsucht nach der Sonne haben einige Österreicher nicht widerstehen können, Richard Lugner etwa schickte gar Fotogrüße von den Malediven. Doch eigentlich sind derartige Reisen in CoronaZeiten tabu. Denn: Urlaubsreisen fallen nicht in die Ausnahmebestimmungen des geltenden Lockdowns, mahnt man im Gesundheitsministerium. Theoretisch droht Reisenden eine Strafe von bis zu 1.450 Euro. Doch dafür müsste der Urlauber von der Polizei auf frischer Tat ertappt werden.
Wer mit dem Auto nach dem Urlaub nach Österreich einreisen will, dem droht dazu ein Einreiseverbot. Auf alle Fälle verpflichtend ist eine zehntägige Heimquarantäne.
Die sozialen Medien werden gerade mit schönen Meeresbildern geflutet: Der eine Promi auf den Malediven, der andere auf den Kanaren − trotz Lockdowns. Auch Richard Lugner schickte dem KURIER kürzlich Urlaubsgrüße: Er tauschte die Wiener Nebelsuppe mit dem Indischen Ozean und feierte Silvester auf den Malediven.
Neidisch könnte man da werden. Aber ist so ein Trip nach Übersee überhaupt erlaubt? Was gilt derzeit an Reiseregeln? Der KURIER gibt einen Überblick.
Dürfen Österreicher auf
? Urlaub ins Ausland?
Die Antwort des Sozialministeriums ist deutlich − nein. „Urlaubsreisen sind nicht von den Ausnahmebestimmungen des geltenden Lockdowns erfasst und daher unzulässig“, präzisiert ein Sprecher. Zudem gelten Reisewarnungen für nahezu alle Staaten weltweit, ausgenommen weniger Ausnahmen: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und der Vatikan. Wäre Ausreisen überhaupt
? möglich?
Ja, Reisewarnungen sind kein Reiseverbot. Eine Reisewarnung ist allerdings bedeutend für eine etwaige Rückholung aus den betroffenen Ländern, wenn etwa die Grenzen dichtgemacht werden und der Urlauber festsitzt. Auch im Fall einer Covid-19-Ansteckung an diesem Urlaubsort kann es arbeitsrechtliche Folgen geben. Bei Erkrankung
besteht normalerweise Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes − außer: Der Arbeitnehmer hat vorsätzlich grob fahrlässig gehandelt. Eine Urlaubsreise in ein Land mit aufrechter Reisewarnung kann laut Experten derart interpretiert werden.
Würde die Einreise ins
? Zielland klappen?
Es gilt, zu beachten: Die meisten Staaten weltweit haben ähnlich strikte oder gar noch strengere Einreiseregeln als Österreich. Zudem sind viele Länder wie Österreich im Lockdown: Gastronomie, Hotellerie, Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Dazu kommen Ausgangsbeschränkungen. In Österreichs Nachbarstaaten gelten derzeit folgende Regeln: In Deutschland gilt allgemein zehntägige Pflichtquarantäne; Bayern und Sachsen verlangen zudem negative Corona-Tests bei Einreise (nicht älter als 48 bzw. 24 Stunden). Hotels sind für Urlauber geschlossen. In Italien gilt 14-tägige Quarantänepflicht, zudem ist die Zonen-Einteilung zu beachten. Die Slowakei verlangt einen negativen PCRTest bei Einreise (nicht älter
als 72 Stunden), Slowenien schreibt entweder einen negativen Test oder zehn Tage Quarantäne vor, dort sind die Hotels und Lokale allerdings geschlossen. Tschechien und
Ungarn erlauben gar keine touristischen Reisenden. Nur in die Schweiz und nach
Liechtenstein darf man als Österreicher seit Kurzem ohne Maßnahmen einreisen.
Was ist mit Verreisen innerhalb
? Österreichs?
Da gilt das Gleiche wie beim Auslandsurlaub: Reine Urlaubsreisen sind untersagt. Sämtliche Hotels und Beherbergungsbetriebe dürfen keine touristischen Gäste während des voraussichtlich bis 24. Jänner geltenden Lockdowns aufnehmen. Ausgenommen von der Hotelsperre sind nur jene Gäste, die beruflich verreisen.
Was sind die Konsequenzen
? bei Verstößen?
Grundsätzlich verstößt man gemäß der Lesart des Ministeriums mit dem Antritt einer mehrtägigen Urlaubsreise gegen die aktuelle CovidMaßnahmenverordnung. Das wäre eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1.450
Euro Geldbuße geahndet werden kann. Oder vielmehr: könnte. Denn um als Verwaltungsübertretung überhaupterst erfasst zu werden, muss der Betroffene dabei von einem Polizisten ertappt werden. Und zwar nicht bei der Rückreise, sondern schon bei der Abreise, also wenn er das Haus verlässt. Zum Vergleich: Wer mit 100 km/h durch eine Tempo 30-Zone fährt, verhält sich falsch. Aber ohne Radarmessung bleibt auch das ohne Konsequenzen.
Heben auf den internationalen
? Flughäfen überhaupt Passagierflugzeuge ab?
Ja, aber reduziert. Am Flughafen Wien-Schwechat ging das Passagieraufkommen im November 2020 im Vergleich zu November 2019 um 92 Prozent zurück, schildert Sprecher Peter Kleemann.
Welche Vorschriften
? haben Destinationen in Übersee?
Sie gleichen jenen in Europa. Die Malediven beispielsweise verlangen einen negativen Corona-Test bei der Einreise, Brasilien und die Bahamas ebenso. Australien oder Fidschi lassen keine Touristen ins Land, Jamaika nur mit Sondergenehmigung.
Welche Regeln gelten bei
? Flügen?
Es gilt Maskenpflicht während des gesamten Fluges. Das Bordservice samt Snacks ist stark reduziert. Es gibt allerdings keine allgemeine Testpflicht: Ein Pilotprojekt von Austrian auf der Strecke Wien − Hamburg endete Mitte Dezember: Nur Passagiere mit negativen Corona-Tests durften an Bord. Allerdings gibt es auf dem Flughafen seit Beginn der Pandemie Testmöglichkeiten, die auch unabhängig von einem Flug genützt werden können.
Was gilt bei der Rückreise
? nach Österreich?
Egal, ob mit dem Auto, Zug oder Flugzeug: Wer aus einem Staat mit aufrechter Reisewarnung zurückkommt, muss sich verpflichten, in Heimquarantäne zu gehen. Und zwar für zehn Tage, freitesten auf eigene Kosten ist nach fünf Tagen möglich. Die Überprüfung, ob die Quarantäne eingehalten wird, obliegt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft der Wohnsitzgemeinde.