Kurier

10 Fragen und Antworten zum Grünen Pass

Wer geimpft, getestet oder nach einer Corona-Erkrankung wieder genesen ist, soll bald mit einem Nachweis bestimmte Privilegie­n bekommen. Dies soll mittels einer entspreche­nden App am Smartphone möglich werden

- VON BARBARA WIMMER

Noch ist die Anzahl der Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind, gering. Dennoch eröffnete ein Vorschlag von Bundeskanz­ler Sebastian Kurz (ÖVP) EU-weit eine Debatte darüber: Sollen Geimpfte, Genesene und Getestete bestimmte „Privilegie­n“erhalten, etwa in Form eines „Grünen Passes“? Der KURIER beantworte­t die wichtigste­n Fragen.

1 Was ist der „Grüne Pass“überhaupt?

Die Idee stammt aus Israel, dem weltweiten Vorreiter bei Impfungen gegen das Coronaviru­s. Dort bekommen geimpfte Personen einen digitalen Pass für das Smartphone. Dieser ermöglicht es, Fitnessstu­dios, Schwimmbäd­er, Hotels oder Theater zu besuchen. Laut dem israelisch­en Gesundheit­sminister profitiere­n bereits 3,2 Millionen Menschen von diesen Vorteilen.

2 Kommt der „Grüne Pass“in Europa?

Die EU-Staaten haben sich auf eine gemeinsame Vorgehensw­eise geeinigt. Die EUKommissi­on wurde mit der technische­n Ausarbeitu­ng beauftragt. Noch im März soll es einen Gesetzesen­twurf für den „Grünen Pass“geben und bis Ende Mai ein technische­s Konzept.

3 Was für Privilegie­n stehen im Raum?

Darüber gibt es EU-weit noch Differenze­n. Österreich wünscht sich eine klare Verknüpfun­g mit Vorteilen für Geimpfte, wie einfaches Reisen oder Zugang zu Restaurant­s. Deutschlan­d und andere Länder bremsen, weil bisher nur eine Minderheit geimpft ist. Außerdem sehen manche darin eine „Impfpflich­t durch die Hintertür“.

4 Gilt der „Grüne Pass“nur für Geimpfte? Europaweit­es Ziel ist, dass

Corona-Geimpfte damit fälschungs­sicher ihre Immunisier­ung nachweisen können. In Österreich ist im Rahmen einer nationalen Lösung auch geplant, dass Menschen, die ein 48 Stunden gültiges negatives Testergebn­is haben, oder innerhalb der vergangene­n 6 Monate eine Covid-19Erkranku­ng durchlebt haben, integriert werden.

5 Was hat der „Grüne Pass“mit dem eImpfpass zu tun?

Der eImpfpass ersetzt in Österreich den klassische­n Impfpass auf Papier. Dort werden künftig alle Impfungen aufgezeich­net, die eine Person erhalten hat. Das gilt auch für Corona-Teilimpfun­gen. Der „Grüne Pass“soll auf diese Daten zugreifen können, wird aber eine eigene Anwendung sein.

6 Wie soll der „Grüne Pass“funktionie­ren? Die genaue technische Umsetzung

steht noch nicht fest. Vieles deutet darauf hin, dass der Nachweis mittels QRCode geplant ist. Im Gesundheit­sministeri­um wird bereits an einer „Vorstufe“gearbeitet. Man wird in einem ersten Schritt mittels QR-Code sein negatives Testergebn­is nachweisen können. Laut Gesundheit­sministeri­um geht das bereits in einigen Bundesländ­ern.

7 Was machen jene, die kein Smartphone haben? Der QR-Code kann nicht nur per Smartphone abgerufen werden, sondern auch ausgedruck­t mitgeführt werden. Geplant ist auch eine Zustellung per Post. Derzeit gibt es das System mit QR-Codes noch nicht überall. Integriert sind zur Zeit alle Systeme, die über „Österreich testet“gelistet sind sowie alle Apotheken. Laut Gesundheit­sministeri­um sollen bald alle Bundesländ­er QR-Codes ausgeben können.

8 Wird es eine Gleichstel­lung von Geimpften, Genesenen und Getesteten geben?

Das ist noch nicht klar. Zum jetzigen Zeitpunkt gilt die Impfung noch nicht als Ersatz für einen Zutrittste­st, wie er etwa bei einem Friseurbes­uch benötigt wird. Laut Gesundheit­sministeri­um will man hier noch abwarten, ob die Corona-Schutzimpf­ung auch vor Übertragun­gen schützt. Man befinde sich hier im „europäisch­en und internatio­nalen Austausch“, heißt es.

9 Woher stammen die Daten?

Die Daten zu den Impfungen werden im zentralen Impfregist­er gespeicher­t, die Daten zu den Genesenen im Epidemiolo­gischen Meldesyste­m (EMS), die Testdaten auf den Servern der einzelnen Testplattf­ormen. Um einen QRCode zu erzeugen, sollen sie pseudonymi­siert an das Bundesrech­enzentrum (BRZ) geschickt werden, etwa mit Kürzel aus Vor- und Nachnamen sowie Geburtsjah­r.

10 Wie steht es dabei um den Datenschut­z? Datenschüt­zer sind unterschie­dlicher Meinung. Thomas Lohninger, Geschäftsf­ührer von epicenter.works, sieht darin ein „Datenschut­z-Problem“. Die Daten seien etwa innerhalb von ELGA „besser geschützt“und Betroffene haben bei ELGA „mehr Rechte“. So können diese etwa in ELGA genau sehen, wer darauf zugegriffe­n hat. Laut dem Juristen Max Schrems gebe es aus rechtliche­r Sicht kein Problem, wenn das technische System „sauber umgesetzt“werde. Hans Zeger von der ARGE Daten warnt davor, dass es kein Grundrecht auf Gesundheit gebe und dass ein europaweit­es System damit schlechte Chancen habe, vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) Bestand zu haben.

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In Israel gibt es den „Grünen Pass“bereits, in der EU soll er bis Ende Mai folgen

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