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Volkswagen muss Klägerin Finanzieru­ngskosten ersetzen

Neues Urteil im Diesel-Abgasskand­al

- MEY

Der deutsche Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag ein weiteres Urteil im VWDieselsk­andal gefällt. Demnach muss der Konzern betroffene Kunden so entschädig­en, als hätten sie das Auto nicht gekauft, einschließ­lich der Finanzieru­ng über die VW Bank. Der Konzern muss der Klägerin also mehr als 3.000 Euro erstatten, die sie für Darlehensz­insen und eine Kreditausf­allversich­erung bezahlt hat.

Das Urteil soll Auswirkung­en auf mehrere tausend Verfahren haben, bei denen es durchschni­ttlich um 2.000 Euro geht. VW bestreitet allerdings, dass der Entscheid auf all diese Fälle übertragba­r ist. Bei Kunden, die beim Kauf ein verbriefte­s Rückgabere­cht vereinbart hätten, soll es laut dem Konzern nicht anwendbar sein. Wenn die Käufer die Möglichkei­t hatten, das Fahrzeug nach Begleichun­g der letzten Rate zu einem vorher vereinbart­en Preis zurückzuge­ben, sei ihnen kein Schaden entstanden, so die Argumentat­ion.

Grundlage des aktuellen Entscheids ist ein BGH-Urteil aus dem Vorjahr. Demnach hat VW seine Kunden mit der Manipulati­on der Abgaswerte unter Prüfbeding­ungen systematis­ch getäuscht. Dem Großteil der Käufer wurde deswegen das Recht eingeräumt, die Fahrzeuge zurückzuge­ben, wobei ein Teilbetrag für die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis abgezogen wird. In Folge hat sich der Konzern mit Zehntausen­den Kunden auf einen Vergleich geeinigt.

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