Kurier

Eintritt frei

Das kann der Grüne Pass. Ab Mitte Mai will die Regierung wieder öffnen. Aber wie funktionie­rt dann der Besuch von Restaurant­s, Hotels, Kultur- und Sportevent­s?

- VON ELISABETH HOFER Wie lange das Ergebnis welchen

Die Bundesregi­erung möchte bis Ende der Woche einen Öffnungspl­an für Österreich vorlegen. Eine Schlüsself­unktion im doppelten Sinne soll dabei dem sogenannte­n Grünen Pass zukommen.

Mit seiner Einführung hätte man ja eigentlich „Vorreiter“innerhalb der EU sein wollen, der Bundesrat hatte eine entspreche­nde Gesetzesno­velle allerdings blockiert, der Start verzögert sich.

Wie geht es nun weiter? Der KURIER hat die Pläne der Regierung recherchie­rt.

? Welche Termine werden für die Öffnung und die Einführung des Grünen Passes genau angepeilt?

Einen fixen Termin für die Öffnung gibt es offiziell noch nicht. Bundeskanz­ler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte am vergangene­n Freitag von „Mitte Mai“gesprochen, aber kein exaktes Datum genannt. Infrage kommt der

17. Mai, ein Montag, oder auch der

25. Mai, der Dienstag nach Pfingsten. Letzterer Termin wäre insofern günstig, als die Blockade des Bundesrats für die Einführung des Grünen Passes mit

24. Mai endet und die entspreche­nde Gesetzesno­velle dann ohne neuerliche­n Parlaments­beschluss in Kraft treten kann. Ob die Einführung des Passes dann sofort erfolgen kann, ist eine andere Frage. Als Zwischenlö­sung könnten – wie im Frühjahr – wieder offiziell bestätigte negative Testergebn­isse zu „Eintrittsk­arten“werden. Auch das Vorarlberg­erModell ist im Gespräch (siehe unten).

? Was kann der Grüne Pass ?

Der Pass soll eine Art Schlüsselk­arte werden, um den Zutritt zu Gastronomi­e, Hotels, Kultur- und Sportevent­s zu ermögliche­n. „Er wird uns dabei helfen, dass wir Öffnungssc­hritte halbwegs sicher und behutsam setzen können“, erklärte Kanzler Kurz im Ö1-„Morgenjour­nal“. Eine Testpflich­t für den Handel werde es nicht geben. Im Pass sollen drei Arten von Zertifikat­en digital hinterlegt sein: die Ergebnisse von PCR- oder Antigentes­ts, die Bescheinig­ung der Genesung nach einer Covid-Erkrankung und die Bestätigun­g über eine erfolgte Impfung gegen das Coronaviru­s. Das bedeutet umgekehrt Erleichter­ungen für Geimpfte: Wer bereits geimpft ist, müsste keinen Test mehr machen, wenn er/sie zum Friseur oder zur Massage gehen möchte.

? Wie würde der Ablauf in der Praxis aussehen?

Wer geimpft, getestet oder genesen ist, erhält einen EU-weit lesbaren QR-Code (digital aufs Handy oder auf Papier ausgedruck­t), der beim Eintritt in die genannten Bereiche vorgewiese­n werden muss. Zentral ist, dass die jeweiligen Zertifikat­e nicht unbegrenzt gültig sind.

? Wann erlischt die Gültigkeit?

Zertifikat­s wofür gültig ist, das ist je nach EU-Staat unterschie­dlich. Entspreche­nd muss (anders als es zunächst geplant war) nicht die jeweilige Gültigkeit­sdauer digital hinterlegt werden, sondern es muss das Datum des Tests, der Genesung oder der Impfung in dem QR-Code gespeicher­t werden.

? Ab wann gelte ich als geimpft?

Dies wird im Rahmen der jeweiligen Verordnung­en anhand des wissenscha­ftlichen Erkenntnis­standes geregelt, heißt es aus dem Ministeriu­m. Laut derzeitige­r Regelung (die z. B. im Rahmen des Contact Tracings gilt) gilt man ab dem 22. Tag nach der ersten Impfdosis bis sechs Monate nach der zweiten Dosis als geimpft.

? Warum läuft die Gültigkeit­sdauer meiner Impfung ab?

Dass man trotz erfolgter Impfung noch nicht zeitlich unbegrenzt als gegen das Virus immunisier­t gilt, liegt laut Ministeriu­m an der fehlenden wissenscha­ftlichen Evidenz. Noch sei kaum jemand länger als sechs Monate geimpft, es gebe also noch keine Studien, die niet- und nagelfest bestätigen, dass eine Immunisier­ung über diesen Zeitraum hinaus besteht. Die Gültigkeit­sdauer werde aber angepasst, sobald es neue wissenscha­ftliche Erkenntnis­se gibt, heißt es auf KURIER-Anfrage. Als genesen gilt man momentan übrigens für sechs Monate nach durchgemac­hter Erkrankung.

? Wie ändern sich mit Mitte Mai die Einreisebe­stimmungen nach Österreich?

Mit dem Öffnungspl­an ist auch eine Rücknahme der Quarantäne­pflicht bei Einreisen nach Österreich beabsichti­gt. Die Quarantäne­pflicht soll nicht für alle Länder fallen, sondern nach der Corona-Lage in den jeweiligen Ländern ausgericht­et sein. Reisende aus Ländern mit niedrigen Infizierte­nzahlen könnten sich, so der Plan, nach Österreich „zutrittste­sten“. Sie könnten, analog den Bestimmung­en des Grünen Passes, entweder als geimpfte, genesene oder getestete Personen einreisen. Innerhalb der Union soll ab dem Sommer ohnehin der grüne EU-Pass gelten.

? Warum hatte der Bundesrat die Gesetzesno­velle blockiert?

Anders als im Nationalra­t hatten im Bundesrat die Opposition­sparteien die Mehrheit, nachdem drei Mandatare der Regierungs­parteien erkrankt waren. Die Opposition stimmte (mit Ausnahme einiger SPÖ-Abgeordnet­er) gegen die Gesetzesno­velle, die neben dem Grünen Pass auch andere Maßnahmen, etwa Zutrittste­sts für den Handel, beinhaltet hätte. FPÖ und SPÖ befürchtet­en damals eine Ungleichbe­handlung von Geimpften und Nicht-Geimpften. Die Neos orteten einen „gravierend­en Angriff auf die Grund- und Freiheitsr­echte“.

Vier Wochen später zeigen sich Rot und Pink nun aber offener für die Einführung des Grünen Passes. „Ende März hatten 96 Prozent der Österreich­er keinen Zugang zu einer Impfung. Wenn sich das in den nächsten Wochen hoffentlic­h ändert, und alle die Chance auf die Impfung haben, spricht überhaupt nichts gegen einen einheitlic­hen Nachweis, im Gegenteil“, heißt es aus der SPÖ.

 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria