Ibiza-Video: OGH erlaubt mehr Berichterstattung
Urteil mit weitreichenden Konsequenzen
Anwalt M. Der Öffentlichkeit sind sie oft nur mit einem Buchstaben bekannt. IbizaDetektiv H. oder Anwalt M. etwa gelten als die Hintermänner des Ibiza-Videos. Die meisten Medien haben die zwei Personen bisher aufgrund medienrechtlicher Beschränkungen nicht genannt und auch nicht als Foto hergezeigt. Doch das wird sich nun – zumindest im Fall des Anwaltes – wohl bald ändern.
Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) dürfte das Foto des Anwalts Dr. M. nun hergezeigt werden. Grund war eine Auseinandersetzung zwischen der Omnia Online Medien GmbH (EU-Infothek) und dem Juristen. Dieser bekam in allen Instanzen recht, bis auf in der letzten.
Pressefreiheit gestärkt
Der OGH verweist auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der zuletzt die Presse- und Meinungsfreiheit in Urteilen als höchstes Gut bezeichnet hat. Entsprechende Rechte der Person an ihren eigenen Bildern seien diesen Freiheiten vielfach unterzuordnen.
Ist daher eine Textberichterstattung nicht zu beanstanden, weil sie einen zumindest im Kern wahren Sachverhalt mitteilt und auch nicht Umstände aus der Privatsphäre des Betroffenen erörtert, so wird im Regelfall auch deren Illustration mit einem an sich unbedenklichen Lichtbild zulässig sein. Das gilt auch dann, wenn die Veröffentlichung für den Abgebildeten nachteilig, bloßstellend oder herabsetzend wirkt.
Gefährdung möglich
KURIER-Anwalt Michael Borsky meint jedenfalls, dass dieses Urteil weitreichende Konsequenzen für die Bildberichterstattung über politische Themen haben wird. Der OGH weist deutlich darauf hin, dass diese Berichterstattung zu einer abstrakten Gefährdung der betroffenen Personen führen kann. Wichtiger sei aber die Rolle der Medien als „public watchdog“in der demokratischen Gesellschaft.
Betroffen sein könnte davon etwa, dass Personen, die vor Untersuchungsausschüssen aussagen, nicht mehr gepixelt, also unkenntlich gemacht werden müssen. Auch in anderen Streitfällen wird zum Beispiel die Nennung von handelnden Personen in brisanten Causen wie etwa den Vorgängen rund um den Verfassungsschutz damit leichter möglich sein.