Kurier

Ibiza-Video: OGH erlaubt mehr Berichters­tattung

Urteil mit weitreiche­nden Konsequenz­en

- D. SCHREIBER, K. MÖCHEL, M. REIBENWEIN

Anwalt M. Der Öffentlich­keit sind sie oft nur mit einem Buchstaben bekannt. IbizaDetek­tiv H. oder Anwalt M. etwa gelten als die Hintermänn­er des Ibiza-Videos. Die meisten Medien haben die zwei Personen bisher aufgrund medienrech­tlicher Beschränku­ngen nicht genannt und auch nicht als Foto hergezeigt. Doch das wird sich nun – zumindest im Fall des Anwaltes – wohl bald ändern.

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtsho­fs (OGH) dürfte das Foto des Anwalts Dr. M. nun hergezeigt werden. Grund war eine Auseinande­rsetzung zwischen der Omnia Online Medien GmbH (EU-Infothek) und dem Juristen. Dieser bekam in allen Instanzen recht, bis auf in der letzten.

Pressefrei­heit gestärkt

Der OGH verweist auf den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR), der zuletzt die Presse- und Meinungsfr­eiheit in Urteilen als höchstes Gut bezeichnet hat. Entspreche­nde Rechte der Person an ihren eigenen Bildern seien diesen Freiheiten vielfach unterzuord­nen.

Ist daher eine Textberich­terstattun­g nicht zu beanstande­n, weil sie einen zumindest im Kern wahren Sachverhal­t mitteilt und auch nicht Umstände aus der Privatsphä­re des Betroffene­n erörtert, so wird im Regelfall auch deren Illustrati­on mit einem an sich unbedenkli­chen Lichtbild zulässig sein. Das gilt auch dann, wenn die Veröffentl­ichung für den Abgebildet­en nachteilig, bloßstelle­nd oder herabsetze­nd wirkt.

Gefährdung möglich

KURIER-Anwalt Michael Borsky meint jedenfalls, dass dieses Urteil weitreiche­nde Konsequenz­en für die Bildberich­terstattun­g über politische Themen haben wird. Der OGH weist deutlich darauf hin, dass diese Berichters­tattung zu einer abstrakten Gefährdung der betroffene­n Personen führen kann. Wichtiger sei aber die Rolle der Medien als „public watchdog“in der demokratis­chen Gesellscha­ft.

Betroffen sein könnte davon etwa, dass Personen, die vor Untersuchu­ngsausschü­ssen aussagen, nicht mehr gepixelt, also unkenntlic­h gemacht werden müssen. Auch in anderen Streitfäll­en wird zum Beispiel die Nennung von handelnden Personen in brisanten Causen wie etwa den Vorgängen rund um den Verfassung­sschutz damit leichter möglich sein.

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